Einkommensarmut – Sie steigt und steigt!

EinkommensarmutEinkommensarmut in Deutschland – Ein Negativrekord

Die Einkommensarmut, Armut und soziale Ausgrenzung befanden sich laut einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes 2013 auf einem Allzeithoch.

Nach dieser sind 20,3% der deutschen Bevölkerung von Einkommensarmut, Armut und oder sozialer Ausgrenzung betroffen.

Mit anderen Worten, nunmehr liegt der offizielle und nicht zu widerlegende Beweis dafür vor, dass sich Deutschland de facto von der sozialen Marktwirtschaft verabschiedet hat.

Ronald Reagan (Reaganomics) lässt herzlich grüßen!

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Trittbrettfahrer – Das SG Leipzig mutiert dazu

TrittbrettfahrerTrittbrettfahrer – Das erste SG wird aktiv

Wie es zu erwarten war, kommen nun die ersten Trittbrettfahrer aus der Sozialgerichtsbarkeit. Nach dem Urteil des BGH zu Mietschulden von Sozialleistungsbeziehern bei unangemessen großer Wohnung (wir berichteten) schwingt sich nun anscheinend das SG Leipzig auf diesen Zug auf. Im Hinblick auf ein öffentliches Kesseltreiben auf SBG II-Leistungsberechtigte, konnte es es sich wohl nicht verkneifen, einen immerhin knapp fünf Monaten alten Beschluss in die einschlägigen Rechtsportale gelangen zu lassen.

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LSG NRW und seine Selbstsicht über seine Arbeit

LSGLSG NRW nutzt 10 Jahre SGB II zur Selbstdarstellung

Anläßlich des zehnjährigen „Jubiläums“ der Einführung des SGB II kann das LSG NRW wohl der Versuchung nicht widerstehen; humorvoll mit mildtätiger Nachsicht betrachtet; Selbstbeweihräucherung zu betreiben.

Es sah sich genötigt, hierzu eine Presseerklärung herauszugeben, die eine Selbstdarstellung bietet, die absolut nichts mit der tatsächlich geübten prozessualen Realität zu tun.

Keinesfalls soll in Abrede gestellt werden, dass die einzelnen SozialrichterInnen in NRW eine abnorme Arbeitsbelastung haben und oftmals doch zu Gunsten von Leistungsberechtigten entscheiden. Weiterführend geht es ausschließlich um eine Stellungnahme zu den Aussagen des LSG in seiner Pressemitteilung.

Wer als Leistungsberechtigter nach dem SGB II über eine gesunde Portion Humor verfügt, bzw. meint, leidensfähig genug zu sein, kann dem Weiteren gerne folgen.

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Desaster für Leistungsberechtigte – BGH-Urteil

DesasterDesaster für Leistungsberechtigte – Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs

Am heutigen Mittwoch, den 04. Februar hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem AZ VIII ZR 175/14 ein für SGB II-Leistungsberechtigte vernichtendes Urteil gefällt, das tatsächlich ein Desaster für den Sozialstaat ist. Denn durch dieses Urteil wird der staatlichen Willkür der Sozialleistungsträger (JobCenter) ein weiteres Tor geöffnet.

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Video zum Vortrag „Neue Wohnkosten …“

Am Freitag, dem 3. Oktober 2014, fand in Essen-Steele der Vortrag Neue Wohnkosten für Hartz4-Leistungsberechtigte im evgl. Gemeindezentrum Steele statt.

Gehalten wurde der Vortrag zu den neuen Wohnkosten von Rechtsanwalt Carsten Dams (Fachanwalt für Sozialrecht). Über dreißig Besucherinnen und Besucher lauschten an dem sonnigen Feiertag seinen Ausführungen. Wer den Vortrag leider verpasst hat oder ihn noch Mal beiwohnen möchte, kann diesen nun als Video aufrufen. Dieses finden Sie am Anschluss zu diesem Text.

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Neue Wohnkosten für Hartz4-Leistungsberechtigte

Neue Wohnkosten für Hartz4-LeistungsberechtigteNeue Wohnkosten für Hartz4-Leistungsberechtigte ist der Titel einer Veranstaltung der BG45, zu der wir Rechtsanwalt Carsten Dams als Referenten gewinnen konnten.

Gekürzte Miete vom JobCenter?!
Neue Wohnung zu teuer?!
Umzug verboten?!
Wie wehre ich mich?

Diejenigen, die uns bereits kennen wissen, dass die BG45 als gemeinnütziger Verein in Essen seit Jahren für die Belange von Betroffenen eintritt, die kurzfristig oder dauerhaft auf den Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, sprich Hartz4, angewiesen sind.

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Erhöhung der Mietobergrenzen in Essen

Urteil des Landessozialgerichts NRW – Erhöhung der Mietobergrenzen in Essen

Ein Bericht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Carsten Dams. Am Donnerstag, dem 28.11.2013 hat das Landessozialgericht NRW im Verfahren L 7 AS 1121/13 und 1122/13 ein möglicherweise bahnbrechendes Urteil zur Verbesserung der Situation vieler Leistungsberechtigter im Bereich SGB II gefällt. An der öffentlichen Gerichtsverhandlung habe ich teil genommen und berichte/erläutere kurz:

Das Urteil, dessen schriftliche Begründung noch nicht vorliegt, geht davon aus, dass bei der Bemessung der „angemessenen“ Miete in Essen nicht allein auf die reine Grundmiete (Netto-Kaltmiete) berücksichtigt werden darf, sondern auch die Nebenkosten mit Ausnahme der Heizkosten bis zu einer gewissen Grenze einbezogen werden müssen (Brutto-Kaltmiete). Sind Grundmiete und kalte Nebenkosten in ihrer Gesamtsumme angemessen, so soll es keine Rolle spielen, ob einer der beiden Posten für sich alleine genommen vermeintlich zu hoch wäre. Kurz gesagt kann hier von einer Erhöhung der Mietobergrenzen gesprochen werden.

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