Arbeitslosenversicherung – Ein nutzloses Instrument?

ArbeitslosenversicherungArbeitslosenversicherung entwickelt sich mehr und mehr zum Papiertiger

Im Nachgang zu unserem letzten Artikel wollen wir uns dem Thema Arbeitslosenversicherung und Leistungen aus ihr widmen. Denn nach gleichlautenden Pressemeldungen bekam im vergangenen Jahr jeder Vierte, der erwerbslos wurde, keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Form des ALG I, sondern rutschte direkt in den SGB II-Leistungsbezug.

Konkret betroffen davon waren nach den Angaben des Bundesarbeitsministeriums 625.000 Menschen. Diese Zahl muss man sich erst einmal bewußt auf der Zunge zergehen lassen. Denn daraus resultiert die Frage, ob die Arbeitslosenversicherung tatsächlich noch eine Schutzfunktion hat?

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Nachbetreuung – Neues bürokratisches Monster

NachbetreuungNachbetreuung ehemaliger Leistungsberechtigter soll „verbessert“ werden

Nach übereinstimmenden Presseberichten plant Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die „Nachbetreuung“ ehemaliger Leistungsberechtigter zu verbessern. Hintergrund ist der sog. Drehtüreneffekt. Der besagt, dass eine Vielzahl Leistungsberechtigter, die einen Job gefunden hat, bereits nach kurzer Zeit wieder im Leistungsbezug landet.

Für die Nachbetreuung soll eigens eine Rechtsgrundlage im SGB II geschaffen werden.

Hier muss man sich dann allen Ernstes fragen, ob denn Schwachsinn Sünde sein kann. Denn es ist der falsche Lösungsansatz.

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BA versagt bei der Vermittlung Ihrer „Kunden“

BADie Bundesagentur für Arbeit (BA) versagt auf ganzer Linie bei der Vermittlung

Das die BA nicht besonders gut bei der Vermittlung Ihrer Kunden (sprich Erwerbslosen) ist, kann man ja beinahe schon als gängiges Allgemeinwissen bezeichnen. Das sie das nun auch offiziell im Rahmen einer Statistik selbst einräumt, ist einfach nur herrlich „erfrischend“.

Wir bitten uns diese Anspielung von Zynismus nachzusehen, denn ansich ist das ein Armutszeugnis. Die Statistik zeigt eindeutig, dass es Erwerbslosen eher aus eigener Kraft gelingt, eine neue Beschäftigung zu finden, als das sie von der BA erfolgreich vermittelt werden.

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Kindergeld – Die Farce der Bundesregierung

KindergeldIIKindergeld – Und die Volksverdummung der Bundesregierung

Die politische Farce um die Erhöhung des Kindergeldes durch die Bundesregierung geht in die nächste Runde. Denn wie das Bundesfinanzministerium jetzt aufgrund einer Anfrage der Grünen Bundestagsabgeordneten Franziska Brantner einräumen musste, werden allerhöchsten 20.000 Familien von der Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderzuschlages dahingehend profitieren, dass sie dem SGB II-Leistungsbezug (Hartz IV-Bezug) entrinnen.

Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang, dass das Kindergeld für SGB II-Leistungsberechtigte (im Volksmund Hartz-IV-Empfänger genannt) quasi nur einen durchlaufenden Posten darstellt, denn es wird als Einkommen angerechnet. Und vom Kinderzuschlag sind SGB II-Leistungsberechtigte im Allgemeinen ohnehin ausgenommen.

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Hartz IV – Und die Langzeitfolgen

Hartz IVHartz IV und was es aus den Menschen macht

Leider gibt es wieder einmal deutlich Negatives zu den Auswirkungen von Hartz IV zu berichten. In Frankfurt/Main hatten Erwerbsloseninitiativen mit sehr viel Engagement eine Kundgebung und Protestaktion unter dem Motto „Zehn Jahre Hartz IV sind genug“ organisiert. Die sich dann als regelrechter Fehlschlag erwies. Denn sie wurde vom Zielpublikum, den Frankfurter Hartz IV-Beziehern regelrecht sabotiert.

Das ist eine Haltung, die bundesweit vorzufinden ist. Hartz IV hat die Betroffenen mittlerweile so stark stigmatisiert, dass sie sich nicht mehr trauen, öffentlich damit in Verbindung gebracht zu werden. Dieses Lied können auch wir als einschlägige Erwerbsloseninitiative stundenlang mitsingen.

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Mindestrente – Kritik an den Plänen der Regierung

MindestrenteMindestrente – Kritik an den Regierungsplänen durch die Linke.

In einem Interview mit dem Handelsblatt findet Linken-Chef Bernd Riexinger deutliche Worte zu den Plänen der Bundesregierung zur Ausgestaltung einer gesetzlichen Mindestrente. Womit er vom Prinzip her auch Recht hat, denn die Pläne der Koalition kann man schlichtweg nur als Missbrauch des Namens Mindestrente bezeichnen.

Denn wer 40 Jahre gearbeitet hat und nicht „genügend“ eingezahlt hat, soll im Westen eine Mindestrente von 763,47 € bekommen. Und im Osten nur 701,31 € erhalten.

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Mindestlohn – Eine weitere Aufweichung

MindestlohnVIMindestlohn – Und die neue Strategie der gezielten Aufweichung

Eine weitere „Aufweichung“ des Mindestlohns zeichnet sich ab. Das neuste Motto hierbei lautet: „Die Ausnahme der Ausnahme der Ausnahme“.

Durch das Mindestlohngesetz hatte aufgrund der darin enthaltenen Dokumentationspflichten der Arbeitgeber auch das Arbeitszeitgesetz wieder an Bedeutung gewonnen. Nunmehr haben Frau Nahles, unsere allseits so beliebte Arbeitsministerin, und ihre Länderkollegen ein faulen Kompromiss ausgehandelt, durch den das Arbeitszeitgesetz weiter ausgehebelt wird. Profitgier und Ausbeutungswillen haben bei Frau Nahles scheinbar immer noch die Leitfunktion.

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