Zwangsräumung mit tragischem Ende

Zwei Tage nach der vollstreckten Zwangsräumung, ist die Berlinerin Rosemarie F. (67) verstorben.

Letzte Woche Dienstag, den 9. April 2013, wurde die Wohnung der schwerbehinderten 67-jährigen Rentnerin endgültig zwangsgeräumt. Zuvor wurde eine, für den Februar dieses Jahres geplante Räumung, vom Berliner Landgericht gestoppt. Das es überhaupt zu dieser Entscheidung des Landgerichts kam lag nicht zuletzt daran, das sich rund 200 Menschen mit Rosemarie F. solidarisiert hatten und am Tag der Räumung gegen diese protestierten. Auch diesmal demonstrierten einige hundert Menschen gegen die Räumung. Allerdings ohne den erhofften Erfolg.

Unterstützt von 140 Polizisten wechselte die Gerichtsvollzieherin die Schlösser der Wohnung von Rosemarie F., die von Stund an obdachlos war. Jedoch nicht ohne Unterstützung. So verbrachte Rosemarie F. die erste Nacht, nach der Zwangsräumung, bei Aktivisten des Bündnis Zwangsräumungen verhindern. Das Bündnis hatte auch die Menschen mobilisiert, die gegen die Räumung protestiert und beim ersten Mal die Aussetzung der Räumung erzielt hatten. Ab Mittwoch hatte Frau F. eine kleine Behelfsunterkunft in der Wärmestube bekommen, die seit drei Jahren von Herrn Zoltan Dominic Grasshoff betrieben wird. Für das vergangene Wochenende war ein Umzug in ein größeres und sonniges Zimmer geplant. Dazu kam es genauso wenig, wie zu der geplanten Untersuchung auf Grund der Herzprobleme von Frau F., die letzten Donnerstag erfolgen sollte. Sie war zu erschöpft, um den Termin wahrnehmen zu können. Rosemarie F. wurde am Donnerstagabend tot in ihrem Bett aufgefunden.

Wie kam es zu dieser Tragödie? Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten. Auf der einen Seite stehen berechtigte Mietforderungen. Seit einem halben Jahr hatte Rosemarie F. keine Miete mehr gezahlt. Nachdem die 67-jährige den Kontakt zum Sozialamt abgebrochen hatte, stellte dieses die Mietzahlungen an die Rentnerin ein. Der Versuch sich vom Gericht als Räumungsunfähig erklären zu lassen, scheiterte an das dafür benötigte Attest eines Facharztes.
Auf der anderen Seite steht die Frage, warum Rosemarie F. den Kontakt zu den Behörden abgebrochen hatte? Hilfe muss als Hilfe auch wahrnehmbar sein. Wenn man das Gefühl bekommt, das man um Almosen betteln muss, verzichtet man lieber auf diese Hilfe. Aber auch Scham oder falscher Stolz führen nicht selten dazu, das Menschen Hilfe ablehnen bzw. erst gar nicht in Anspruch nehmen. Und das obwohl es ihr gutes Recht ist.

Wir werden wohl nicht mehr erfahren, warum Rosemarie F. jegliche weitere Unterstützung von Seiten der Behörden abgelehnt hatte. Wir als Hartz4-Empfänger können uns zwar unseren Reim drauf machen, jedoch bleibt dies letztlich, im hier vorliegenden Fall, Spekulation. Die Frage, die sich mir persönlich stellt, ist eine ganz andere.

Sind wir, als eines der reichsten Länder dieser Erde, nicht in der Lage unseren Rentnerinnen und Rentnern, unabhängig von ihrem Lebensweg, einen würdevollen Lebensabend zu ermöglichen? Muss ein alter Mensch, in unserer Gesellschaft, noch um sein Überleben kämpfen? In früheren Zeiten hat die Familie für ihre „Alten“ gesorgt. In einer modernen Gesellschaft wie der unsrigen, hat die Familie nicht mehr den Stellenwert wie einst (wenn es auch immer wieder Politiker gibt, die diesbezüglich gerne ein anderes Lied singen). An Stelle der Großfamilien ist eben die Gesellschaft getreten. Und ist es nicht die verdammte Pflicht und Schuldigkeit eben dieser Gesellschaft dafür zu sorgen, das jeder Mensch, der hier das Rentenalter erreicht hat, auch eine hinreichende, menschenwürdige, finanzielle Versorgung erfährt? Und zwar ohne großen Behördenhickhack und Ämterwillkür? Sind wir in dieser neoliberalen Gesellschaft schon so egomanisch und profitgeil geworden, das uns unsere alten Menschen egal sind? Ist so eine Gesellschaft noch lebenswert und überlebenswert? Oder hat sie sich nicht schon längst überlebt? Es ist an uns zu entscheiden, was für uns eine lebenswerte Gesellschaft ausmacht.

Weitere Stimmen zum Thema finden Sie u.a. im Artikel der Zeitung Der Tagesspiegel und auf der Seite gegen-hartz.de unter dem Titel „Hartz-IV-Mord“ in Berlin.

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5 Antworten zu Zwangsräumung mit tragischem Ende

  1. Vor wenigen Tagen ist meine Mandantin (Frau K.) im Alter von 62 Jahren verstorben.
    Ihr Tod trat ca. einen Monat nach einer Zwangsräumung aus ihrer Wohnung in Essen-Frohnhausen ein. Frau K. war schwer krank und hatte mir telefonisch mitgeteilt, dass sie die Wohnungslosigkeit und der Verlust von Möbeln und auch der Nahrungsmittel, die sie als Vorräte eingefroren hatte, schwer belastet. Weder die Gerichtsvollzieherin noch ein hochrangiger Vertreter des Sozialamtes der Stadt Essen, die bei der Räumung anwesend waren, haben verhindert, dass Frau K. in diese Lage geraten ist und ihre Wohnung verloren hat. Nach Aussage der nun Verstorbenen wurde ihr die Unterkunft in einem Heim für Obdachlose angeboten, was sie aber als unzumutbar ablehnte.
    Die Kündigung der Wohnung erfolgte aufgrund von Mietrückständen. Frau K. war mit dem Jobcenter seit Jahren im Streit über die angemessene Höhe der Miete. Die Miete wurde nicht voll von Jobcenter übernommen. Ob die Mietkürzung des Jobcenters der einzige Grund für die Mietrückstände war, weiß ich nicht. Ebenso wenig weiß ich, ob der Tod nur auf die Wohnungsräumung zurückzuführen ist. Grundsätzlich bin ich mir aber sicher, dass der Wohnungsverlust für das Wohlbefinden und die Gesundheit von Frau K. eine erhebliche Verschlechterung darstellte.
    Frau K. lebte im Alter relativ vereinzelt in ihrer Wohnung, sodass weder die Umgebung noch die Öffentlichkeit Anteil an der Räumung genommen haben. Auf die Hilfe von Sozialbehörden und Gerichten konnte Frau K. in dieser Situation nicht vertrauen.

  2. Das ist ein interessanter Artikel über Zwangsräumung beim Todesfall. Dass dies tatsächlich vor ihrem Tod passiert ist, ist für mich unverständlich. Ich finde es klasse, dass es das Bündnis Zwangsräumung verhindern gibt, die grade solche Fälle verteidigen und sich dafür einsetzen.

  3. Es ist schlimm so etwas zu hören.

  4. Peter Beucher sagt:

    Fünfzehn Jahre Verstoss gegen das Grundgesetz durch das Arbeitgeber Regime haben ihre Spuren hinterlassen.
    Es wäre notwendig dass ein Untersuchungsausschuss der Opposition gebildet wird , um die Auswirkungen u. Folgen zu untersuchen .
    Unter Umständen auch Strafanzeige zu stellen gegen die Verursacher dieser Gesetze .
    Warum ist es soweit gekommen ,das es so lange möglich war gegen das Grungesetz zu verstossen.
    Falls wir noch überhaupt eine soziale demokratische Opposition haben.