Telefonlisten – Demokratie adé
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat allen Leistungsberechtigten in NRW einen gewaltigen Schlag ins Gesicht verpaßt und die Herausgabe von Telefonlisten des JC Köln nach dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz „abgeschmettert“. Unserer Auffassung nach gleichen die Begründungen der spruchfällenden Kammer einer Verhöhnung der Interessen der Leistungsberechtigten. Und offenbaren wieder einmal mehr die ergebene Dienerschaft der höherinstanzlichen Justiz in NRW gegenüber unserem „Staatsgebilde“. Zudem manifestieren sie den verfassungswidrigen Sonderstatus der JobCenter.
Zutiefst bedauerlich ist die Tatsache, dass damit erstmals zumindest für NRW von einer gefestigten Rechtsprechung bei dieser Rechtsfrage nach der Herausgabe von Telefonlisten geredet werden kann.
Hinter der sich nun alle JC in NRW verschanzen werden. Zugleich wird mit diesem Urteil die Einrichtung von nutzlosen Callcentern als „Alternative“ zu Telefonlisten für legal erklärt.