Spionage durch die Bundesagentur für Arbeit

SpionageSpionage durch die BA

Die Bundesagentur für Arbeit wird ein neuer Spionage- und Schnüffeldienst des vorgeblichen Rechtsstaates namens BRD.

Wie unlängst bekannt wurde, will die BA entgegen allen Regeln und unserer Einschätzung nach ohne jegliche rechtliche oder gesetzliche Grundlage eine Spionagesoftware ordern, mit deren Hilfe sie gedenkt, SGB II-Leistungsberechtigte in den sozialen Netzwerken und bei Online-Auktionen zu überwachen. Den Aussagen der BA nach soll dadurch Leistungsmißbrauch aufdeckt werden, womit aber gleichzeitig alle Leistungsberechtigten unter Generalverdacht gestellt werden. Wobei aber eine Spionage in den sozialen Netzwerken helfen soll, kann mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollzogen werden. So etwas macht nur Sinn, wenn man Leistungsberechtigte einschüchtern und mundtot machen möchte. Und genau das ist die Intention der BA.

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Wichtiges Grundsatzurteil zum Thema Bürgerrechte

WichtigWichtiges Urteil zur Stärkung der Bürgerrechte

Unter dem AZ 10 A 5342/11 hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichtes Hannover am 28.11.2013 ein wegweisendes, wichtiges Grundsatzurteil zur Stärkung der Bürgerrechte gefällt. Nach diesem wichtigen Urteil ist das Einscannen und Speichern von Personalausweisen rechtswidrig. Der Grund hierfür liegt in der Verletzung des Datenschutzes. Zudem sei es nicht im Sinne des Personalausweisgesetzes, dass die Daten des Ausweises dauerhaft gespeichert werden.

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Telekommunikationsgesetz erleichtert Zugriff auf Bestandsdaten

Das neue Telekommunikationsgesetz hat am 3. Mai dieses Jahres seinen Segen durch den Bundesrat bekommen

Das vorab vom Bundestag beschlossene Telekommunikationsgesetz erleichtert es den Strafverfolgungsbehörden erheblich, auf die Bestandsdaten der Internet- und Handynutzer zuzugreifen. Laut § 3 Nr. 3 des Telekommunikationsgesetz gehören zu den Bestandsdaten die Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden. Das bedeutet konkret, das Name, Adresse, Geburtsdatum, Gerätenummer, Bankdaten usw. einer Person erfasst werden, die einer IP-Adresse oder Handynummer zuzuordnen ist.

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VerBIS-Zugriff von Seiten der privaten Maßnahmenträgern

Sozialdatenschutz – wohin geht der Weg beim VerBIS-Zugriff der Bundesagentur für Arbeit?

Der VerBIS-Zugriff ist auf die privaten Träger von Maßnahmen erweitert worden. Ein Grund für uns, wieder einmal das Thema Sozialdatenschutz aufzugreifen.

Was ist VerBIS überhaupt? VerBIS ist eine Software, mit der Daten für die Bereiche Vermittlung, Beratung und Integration eines Leistungsberechtigten erfasst, bereitgestellt und aktualisiert werden. Einen VerBIS-Zugriff haben nun, neben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den JobCentern, auch die privaten Träger für Maßnahmen gemäß § 45 SGB III, §§ 110, 111 oder 110 in Verbindung mit 111 SGB III. Allerdings haben nicht alle Träger den gleichen VerBIS-Zugriff.

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Das leidige Thema Datenschutz in den JobCentern in Essen

Der Datenschutz und die Essener JobCenter finden nicht unbedingt zusammen

Im Weiteren wollen wir auf eine Problematik aufmerksam machen, die schon länger bekannt ist, auf welche uns aber in unserer Beratungstätigkeit vermehrt Menschen ansprechen:

Es ist das sogenannte Front-Back-System, also die offenen Empfangsschalter in den JobCentern. Weiterlesen