Fotokopien für das JobCenter

Servicemitarbeiter sind angewiesen, keine Fotokopien anzufertigen

Wie alle kennen das, es müssen Unterlagen eingereicht werden, damit Ansprüche auf Leistung nach dem SGB II, natürlich zeitnah, korrekt berechnet werden können. Und wir haben es auch erlebt, mal wird im Service verweigert, dass Fotokopien im JobCenter gemacht werden, mal ist es für einen SachbearbeiterIn selbstverständlich erforderliche Unterlagen zu kopieren. Nun bin ich im JobCenter Bismarckstraße über einen Aushang an den Türen der Servicemitarbeiter informiert worden, dass „…wir angewiesen wurden keine Kopien anzufertigen…“.

Die meisten Leistungsempfänger wollen keinen Ärger, das Leben im Hartz4-Bezug ist anstrengend genug, sind korrekt und brav und reichen immer alles gleich in kopierter Form ein. Aber es kommt doch vor, dass die eigene Druckerpatrone des häuslichen Equipments leer ist, eine neue gerade nicht finanziert werden kann. Es kommt vor, dass Leistungsberechtigte für Kopien in einen Kopierladen müssen. Im Übrigen gibt es in der Nähe der JobCenter keine fußläufigen Kopiermöglichkeiten. Aber, in der Bedarfsermittlung des Regelsatzes sind keine Kosten für Kopien vorgesehen, auch nicht nach der Neuregelung.

Der Fachanwalt Jan Häußler meint dazu:

Es gibt keine Pflicht, dass Sie für das Jobcenter Kopien anfertigen. Sie haben „auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen“, wenn diese leistungserheblich sind (§ 60 Abs. 1 Nr. 3 SGB I). Vorlegen heißt, dass sich die Behörde die Unterlagen angucken kann oder sich auch eine Kopie machen darf.

Also, wer am Service abgewiesen wird, es müssten Fotokopien eingereicht werden, der lasse bitte den Teamleiter zur Klärung anrufen. Auch eine Dienstanweisung eines Bereichsleiters, das war die Antwort auf meine Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage das kopieren verweigert wird, kann das JobCenter nicht von seiner Pflicht befreien.

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10 Antworten zu Fotokopien für das JobCenter

  1. Peter sagt:

    Dieses Schild ist im Jobcenter Essen-West- Altendorferstr. schon lange im Aushang, seid einiger Zeit ist auch ein Sicherheitsbeamter immer anwesend im Empfang. Es gibt keine Möglichkeit zum Sachbearbeiter zu gelangen egal was es ist , man muss alles am Empfang erledigen, es ist ganz schlimm in diesem Jobcenter geworden, selbst beschwerde beim Teamleiter bringt nichts ,der steht zu seinen Mitarbeitern.

  2. Waltraut Steuer sagt:

    Lieber Peter, sicher wissen Sie, mit wem auch immer muss ein Termin vereinbart werden. Außer, Sie bestehen auf einen „Notfalltermin“.
    Haben Sie öfter Schwierigkeiten Ihre Angelegenheiten mit dem/der SachberaterIn zu klären, wenden Sie sich schriftlich an den Bereichsleiter mit Kopie an KRM Herrn Büser. Adresse auf der Homepage Agentur für Arbeit.
    Bitte nicht aufgeben, hartnäckig bleiben.

  3. Thomas sagt:

    Eine Frage wirft der § 60 Abs. 1 Nr. 3 SGB I auf.
    Was bedeutet -Vorlegen-?
    Vorlegen heißt das nicht zum Anschauen vorlegen und keine Kopie davon anfertigen zu lassen?
    Denn es gab doch schon mal ein Urteil, dass Kontoauszüge vorgelegt, aber nicht kopiert werden dürfen, wenn dem widersprochen wurde. Dies gilt auch für amtliche Personaldokumente, bei dem das Vorlegen verlangt werden kann, aber keine Kopien von gefertigt werden dürfen.
    Betrifft das alle Dokumente?

    • Die Mitwirkungspflichten (§§ 60 ff. SGB I) beziehen sich auf das Verhalten des Leistungsberechtigten, also was von ihm gefordert werden kann.
      Was die Behörde damit macht, würde ich auf Grundlage von § 67a SGB X beurteilen. Eine Kopie stellt eine Datenerhebung dar. Da hiermit ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verbunden ist, unterliegt diese Maßnahme dem Verhältnismäßigkeitsgebot (vgl. BSG, Urteil vom 19.09.2008, Rn 24 zu Kontoauszügen). Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist bei diesem Thema zuständig.

  4. Marcus sagt:

    Letzendlich wird es darauf hinauslaufen, dass ich dort nicht zu meinem Recht komme. Wie soll ich mich denn verhalten wenn der Teamleiter sich auf den Bereichsleiter beruft und sich alle Mitwirkenden weigern die Kopien selbst anzufertigen?

  5. Blunk sagt:

    Würde mich auch interessieren. Was macht man, wenn keiner Kopien anfertigen möchte?

  6. Harz4student sagt:

    Also im grundegenommen liegt es doch nur an den Kosten weshalb die Jobcenter das ablehnen. Wie immer geht es nur ums Geld… Aus diesem Grund sollte jeder der betroffen ist dies diskutieren, damit die kosten der diskussion die kosten für die Kopien weit übersteigen, erst dann wird sich etwas ändern.
    Laut Rücksprache sind diese Kosten im Regelsatz enthalten. (es wurde zwar nicht explizit gesagt wo, aber man kann es aber unter Bildung und Teilhabe einordnen, dafür stehen sage und schreibe ganze 1,50€ im Monat zur verfügung.
    Kontoauszüge nur vorlegen und den Mitarbeiter das einsehen lassen, Kopien dürfen davon nicht gemacht werden! Es steht explizit im Gesetz. Einsicht!!!
    Nix kopie! Deutsche Sprache schwere Sprache…Aber jedes Wort hat Gewicht!

  7. toni büschel sagt:

    Wer bezahlt die Druckerpatronen die ich zum Bewerbungen schreiben brauche? Schließlich muss ich auch jedesmal eine kopie von jeden Zeugniss drucken. Beim letzen mal wurden nur meine Portokosten und die Versandtaschen bezahlt. Jedesmal kostet mich eine Patrone ca. 15,- Euro.

    • Ronald sagt:

      Hallo Toni,

      in unserem Jobcenter gibt es die Regelung, dass man für jede schriftliche (ausgedruckte) Bewerbung 5 € (vorher waren es mal 3 €) erhält.
      Dazu ist es notwendig, sich vom Arbeitsvermittler das Formular „Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget für die Anbahnung einer versicherungspflichtigen Arbeit bzw. einer Ausbildung (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 SGB III)“ aushändigen zu lassen. Bestandteil dieses Formulars ist eine Seite, auf der man in einer Tabelle seine durchgeführten Bewerbungen einträgt. Außerdem muss als Beweis eine Kopie des Bewerbungsanschreibens beigelegt werden.
      Wenn ich ein paar Bewerbungen geschrieben habe, gebe ich das ausgefüllte Formular meinem Arbeitsvermittler und nach einiger Zeit werden dann für jede von mir dokumentierte Bewerbung jeweils 5 € auf das von mir im Formular genannte Konto überwiesen.
      Wichtig ist auch, dass man sich das Formular geben lässt BEVOR man die erste Bewebung schreibt.
      Außerdem bekommt man wohl auch nicht das Geld für mehr Bewerbungen erstattet, als pro Monat in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt sind…also für z. B. zwei oder drei pro Monat.

  8. Manfred Sag sagt:

    Unser Jobcenter weigert sich da…