Nur diesen Monat: Hartz IV-Bildungspaket

Hartz IV-Bildungspaket – 108 EUR pro Kind sichern

Hartz IV-Berechtigte mit Kindern, die Wohngeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylleistungsbewerbergesetz oder den Kinderzuschlag beziehen, sollten noch in diesem Monat Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Nur so kommt jedes Kind in den Genuss, 108 EUR rückwirkend vom 1. Januar 2011 zu erhalten. Darauf weist das Erwerbslosen Forum Deutschland hin. Allerdings läuft die Frist nur bis zum 30. April 2011. Wer bis dahin keinen Antrag gestellt hat, geht leer aus.

Der Betrag setzt sich aus 78 EUR für das Schulmittagessen (monatlich 26 EUR) und 30 EUR (10 EUR für den Teilhabegutschein) zusammen. Für die Auszahlungen müssen keine Nachweise erbracht werden (§ 77 Abs. 11 SGB II).

Das Erwerbslosen Forum Deutschland kritisiert, dass weder das Bundesarbeitsministerium noch die verschiedenen Behörden die Eltern informieren, dass ihre Kinder einen Anspruch haben und unverzüglich ein Antrag für rückwirkende Leistungen gestellt werden muss.

„Viele Eltern wissen überhaupt nicht, dass sie z.B. mit dem Bezug von Wohngeld überhaupt einen Anspruch haben. Wir fordern das Bundesarbeitsministerium und die verschiedenen Behörden auf, die Eltern darüber unverzüglich zu informieren. Denn wenn Kinder einen Rechtsanspruch haben, ist der Gesetzgeber und die ausführenden Behörden auch verpflichtet dafür zu sorgen, dass das Recht auch in Anspruch genommen werden kann.“

So Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Auch in Essen scheint es so zu sein, dass die Information der Berechtigten nicht oder nur sehr zögerlich erfolgt. Dieses ist einer Pressemitteilung der Ratsfraktion DIE LINKE zu entnehmen, die am Wochenende veröffentlicht wurde.

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5 Antworten zu Nur diesen Monat: Hartz IV-Bildungspaket

  1. Dan sagt:

    Gestern wurde in der Sendung Westpol im WDR gezeigt, daß die Behörden in NRW zwar Anträge auf Gewährung von Bildungspaketen entgegennehmen, mangels Regelungen aber werden diese noch nicht bearbeitet.

    Westpol

    Ab Minute 4.

    Dan

  2. Toller sagt:

    Die Stadt Essen hat auf ihrer homepage die entsprechenden Anträge veröffentlicht.

    http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_50/Bildungs_und_Teilhabepaket_startet_sofort.asp

  3. wissentlich sagt:

    Woran kann ich erkennen bzw. womit darlegen dass für die Teilhabe-Nachzahlung keine Nachweise zu erbringen sind? Aus dem Text des § 77 Abs. 11 SGB II geht dass so nicht hervor.

    Also auf welche Gesetzte/ Fachlichen Hinweise/ Verordnungen etc. Verweisen wenn ich mit der Arge/ Optionskommune bei deren eventuellen bestehen auf Nachweisen argumentieren muss?!?

  4. Tanja Gwiasda sagt:

    Dieses würde mich auch interessieren, bislang ist bei der Bundesagentur das SGB II nur in alter Version abrufbar…

  5. Waltraut Steuer sagt:

    Abgesehen davon, daß wir heute den Nachrichten entnehmen konnten, Frau von der Leyen wird die Antragsfrist verlängern, ist die Umsetzung nicht wirklich geklärt, außer – die Kommune ist zuständig. Antragsformulare sind bei tacheles einzusehen. Ebenso die Neuregelung zum SGB II.
    Und wo kommen wir denn hin, wenn wir uns bei Antragsstellung nicht nackt ausziehen müßten? Wahrscheinlich in den Sozialstaat.