Verweildauer im SGB II-Leistungsbezug steigt

VerweildauerDie durchschnittliche Verweildauer im Leistungsbezug steigt

Wieder einmal ein neuer Negativrekord, denn laut der neuesten Analyse der BA ist die durchschnittliche Verweildauer im SGB II-Leistungsbezug wieder einmal gestiegen. Besonders besorgniserregend ist aber die Tatsache, dass rund 2,79 Millionen Leistungsberechtigte mittlerweile vier Jahre und länger in der Falle namens Hartz IV stecken und ihr nicht entrinnen können. Das ist fast die Hälfte aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Hinzu kommt, dass die Situation sowohl in den westdeutschen, als auch ostdeutschen Ballungsräumen besonders schlecht ist.

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Gotha – Sozialgericht ruft Karlsruhe an

GothaSG Gotha legt BVerfG Beschlussvorlage vor

Das Sozialgericht Gotha hat als bundesweit erstes Sozialgericht anscheinend beim Bundesverfassungsgericht eine konkrete Normenkontrollklage erhoben, weil es Sanktionen gegen SGB II-Leistungsberechtigte für verfassungswidrig einstuft.

Da es in der Presselandschaft massenweise regelrecht euphorische und marktschreierische Artikel dazu gibt, wollen wir an dieser Stelle die Erwartungen bewußt etwas dämpfen.

Denn Karlsruhe hat sich in der Vergangenheit als nicht besonders leistungsberechtigtenfreundlich erwiesen und hat zahlreiche Verfassungsbeschwerden gegen Sanktionen im Bereich des SGB II regelrecht abgeschmettert.

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Handy mit Vertrag – Kurioses Urteil

HandyHandy mit Vertrag – LSG Hessen urteilt in einem kuriosen Fall

Das LSG Hessen hat ein Urteil zum Thema „Cash-statt-Handy-Geschäft“ einer Leistungsberechtigten mit einem Mobilfunkunternehmen gefällt, das so ziemlich einmalig in der Sozialrechtsprechung sein dürfte.

Eine Leistungsberechtigte hatte vier Handyverträge abgeschlossen, mit denen sie anstelle von vier subventionierten Handys eine Barauszahlung von 1.200 € erhielt. Diese rechnete ihr das JobCenter als Einkommen an und verteilte es wie gesetzlich vorgesehen auf einen Zeitraum von 6 Monaten. Zu Unrecht, wie jetzt das LSG Hessen urteilte.

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Alles hört auf mein Kommando – Diesmal nicht

allesAlles hört auf mein Kommando trifft diesmal wohl nicht zu!

Angela Merkel hat ja normalerweise den absoluten Führungsanspruch und als Bundeskanzlerin die sog. Richtlinienkompetenz, mit der sie alles „vorgeben“ kann.

Nur diesmal sieht es danach aus, als wenn sie nicht alles auf eine Karte setzt und ihr berühmt-berüchtigtes „Machtwort“ spricht.

Denn nach übereinstimmenden Pressemeldung ist die Rechtsvereinfachung im SGB II (eigentlich Rechtsverschärfung) vorläufig auf Eis gelegt worden. Wie war das mit dem Spruch „Alles für die Katz?!?“.

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Mittelzusagen an die JobCenter werden reduziert

MittelzusagenMittelzusagen werden gekürzt

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will die Mittelzusagen an die JobCenter für die Förderung und Qualifikation von „normalen“ Leistungsberechtigten in den nächsten drei Jahren um 750 Millionen Euro kürzen.

Damit wird wohl dann ein Zustand erreicht, den man fast auch offiziell als das Ende des Prinzips Fördern bezeichnen könnte. Und ob das angekündigte Programm für die sog. „schwervermittelbaren“ Leistungsberechtigten tatsächlich greifen wird, darf aus Erfahrung heraus bezweifelt werden.

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Darlehen im SGB II-Leistungsbezug

DarlehenDie Anzahl der bewilligten Darlehen steigt kontinuierlich

Laut übereinstimmenden Presseberichten ist die Zahl der beantragten und bewilligten Darlehen im SGB II-Leistungsbezug für die Anschaffung von weißer Ware oder zur Bewältigung anderer Notsituationen (oftmals zur Begleichung der Stromjahresrechnung) auf ein neues Allzeithoch gestiegen. Den Berichten nach betrug die Zahl der bewilligten Darlehen im vergangenen Jahr monatlich 18.740. Der durchschnittlich bewilligte Darlehensbetrag lag dabei bei 365,– € je Leistungsberechtigtem.

Das sind eindeutig die direkten Auswirkungen des zu niedrigen Eckregelsatzes. Dabei treiben diese Darlehen die Leistungsberechtigten eigentlich in einen Teufelskreis der unendlichen Abhängigkeit. Denn sie müssen nach Gewährung mit einer Summe in Höhe von 10% der Eckregelleistung zurückgeführt werden, bzw. werden dann vom JobCenter direkt einbehalten.

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Augsburg – Und die städtische Puppenkiste

AugsburgIIAugsburg – Albtraumstadt für Leistungsberechtigte

In Augsburg herrschen anscheinend mittlerweile Verhältnisse für SGB II-Leistungsberechtigte (Hartz IV-Berechtigte) die, höflich formuliert, in Anlehnung an eine eigentlich positiv berühmte Institution der Stadt die dann negativ gemeinte Bezeichnung „Städtische Augsburger Puppenkiste“ verdienen.

Dabei war Augsburg die Heimatstadt des größten mittelalterlichen Potentaten, Jakob Fugger. Dessen Andenken zu bewahren, wäre eigentlich eine Verpflichtung der Stadtoberen Augsburgs. Historisch kann man Jakob Fugger sehen wie man will, jedenfalls hat er als der wenigen Superreichen seiner Zeit auch an die damaligen Armen und Bedürftigen seiner Stadt gedacht und die Fuggerei gegründet.

Was die heutige Augsburger Stadtelite mit den heutigen Augsburger Einkommensschwachen betreibt, tritt sein Andenken in dieser Richtung schlichtweg mit den Füssen.

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