Darlehen im SGB II-Leistungsbezug

DarlehenDie Anzahl der bewilligten Darlehen steigt kontinuierlich

Laut übereinstimmenden Presseberichten ist die Zahl der beantragten und bewilligten Darlehen im SGB II-Leistungsbezug für die Anschaffung von weißer Ware oder zur Bewältigung anderer Notsituationen (oftmals zur Begleichung der Stromjahresrechnung) auf ein neues Allzeithoch gestiegen. Den Berichten nach betrug die Zahl der bewilligten Darlehen im vergangenen Jahr monatlich 18.740. Der durchschnittlich bewilligte Darlehensbetrag lag dabei bei 365,– € je Leistungsberechtigtem.

Das sind eindeutig die direkten Auswirkungen des zu niedrigen Eckregelsatzes. Dabei treiben diese Darlehen die Leistungsberechtigten eigentlich in einen Teufelskreis der unendlichen Abhängigkeit. Denn sie müssen nach Gewährung mit einer Summe in Höhe von 10% der Eckregelleistung zurückgeführt werden, bzw. werden dann vom JobCenter direkt einbehalten.

Darlehensgewährung – Die Berichterstattung

Exemplarisch haben wir einen Beitrag von börse-online.de ausgewählt, der die durchaus dramatische Situation in verständlichen Worten schildert:

ROUNDUP: Immer mehr Hartz-IV-Bezieher brauchen zusätzliche Darlehen

BERLIN (dpa-AFX) – Immer mehr Langzeitarbeitslose sind auf Darlehen für Waschmaschine, Kühlschrank, Kleidung oder andere Dinge angewiesen. Im vergangenen Jahr erkannten die Jobcenter pro Monat im Schnitt bei rund 18 700 Hartz-IV-Beziehern einen Anspruch auf ein solches Darlehen an. Das geht aus einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorlag. Im Vergleich zu 2013 mit rund 17 800 Darlehen pro Monat war das ein Anstieg von 5,27 Prozent. 2010 waren es im Schnitt noch 15 500 pro Monat. Seither ist die Zahl demnach um 20,99 Prozent angestiegen.

Im Durchschnitt bekamen Betroffene im vergangenen Jahr dabei 365 Euro. Im Jahr 2013 waren es noch 341 Euro, 2010 lag der Betrag noch bei 259 Euro. 2014 wurden Darlehen von im Schnitt insgesamt rund 6,8 Millionen Euro gewährt. 2013 waren es rund 6 Millionen Euro. 2010 waren es monatlich noch 4 Millionen Euro im Durchschnitt.

Jobcenter räumen Darlehen ein, wenn es einen besonderen, sogenannten unabweisbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes gibt. Betroffene müssen eine Notsituation nachweisen. Das gewährte Darlehen muss dann von ihnen getilgt werden, indem monatlich zehn Prozent von der Hartz-IV-Regelleistung abgezogen werden.

Zimmermann sagte: „Die Menschen müssen auf Darlehen zurückgreifen, da es unmöglich ist, aus der monatlichen Hartz-IV-Regelleistung Rücklagen bilden zu können, um lebensnotwendige Anschaffungen für den Alltag zu tätigen.“ Die Leistungen müssten unverzüglich angehoben und der Realität angepasst werden, forderte sie. „Durch die steigende Gewährung der Darlehen erbringt das Hartz-IV-System selber den Beweis, dass die Regelleistung prinzipiell viel zu niedrig angesetzt ist.“/bw/DP/zb


„Die eigene Erfahrung ist ein sehr enger Teufelskreis.“
Oscar Wilde

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Eine Antwort zu Darlehen im SGB II-Leistungsbezug

  1. Peter Beucher sagt:

    Mit dem Darlehen erzeugt man eine Abhängigkeit,das nennt man im Geschäftsleben Kundenbindung.