Telefonlisten – Herber Rückschlag in NRW

TelefonlistenTelefonlisten – Demokratie adé

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat allen Leistungsberechtigten in NRW einen gewaltigen Schlag ins Gesicht verpaßt und die Herausgabe von Telefonlisten des JC Köln nach dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz  „abgeschmettert“. Unserer Auffassung nach gleichen die Begründungen der spruchfällenden Kammer einer Verhöhnung der Interessen der Leistungsberechtigten. Und offenbaren wieder einmal mehr die ergebene Dienerschaft der höherinstanzlichen Justiz in NRW gegenüber unserem „Staatsgebilde“. Zudem manifestieren sie den verfassungswidrigen Sonderstatus der JobCenter.

Zutiefst bedauerlich ist die Tatsache, dass damit erstmals zumindest für NRW von einer gefestigten Rechtsprechung bei dieser Rechtsfrage nach der Herausgabe von Telefonlisten geredet werden kann.

Hinter der sich nun alle JC in NRW verschanzen werden. Zugleich wird mit diesem Urteil die Einrichtung von nutzlosen Callcentern als „Alternative“ zu Telefonlisten für legal erklärt.

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Bayern – Wie immer gehen die Uhren anders

BayernBayern – Die Uhren ticken hier anders

Die Bayrische Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat für Bayern einen Atlas der sozialen Ausgrenzung erstellt. Wie hier in NRW gibt es auch in einem der reichsten Bundesländer anscheinend reihenweise soziale Ausgrenzung und Armutsgefährdung. Und das, obwohl die SGB II-Leistungsquote in Bayern die Niedrigste überhaupt bundesweit ist. Hierüber berichtet BR-Online.

Laut AWO gelten selbst in Bayern 1,7 Millionen Menschen als armutsgefährdet. Stimmt die Gesamteinwohnerzahl von 12,6 Millionen, die Wikipedia aktuell nennt, entspricht das eine Quote von 13,49%.

Besonders interessant ist aber die Stellungnahme des Bayrischen Sozialministeriums auf diesen Atlas der AWO.

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Mutterschutz im SGB II – Urteil SG Stuttgart

MutterschutzMutterschutz im SGB II – Ein wegweisendes Urteil des SG Stuttgart

Dass das SG Stuttgart bereits im vergangen Jahr ein interessantes Urteil zum Thema Mutterschutz und Ortsabwesenheit im SGB II gefällt hat, ist in der Fachwelt bisher kaum wahrgenommen worden.

Konkret in diesem verhandelten Fall war zwar ein Leistungsausschluss nach der alten Fassung des § 7 Abs. 4a SGB II (Ortsabwesenheit) verhandelt worden, jedoch ist dieses Urteil unserer Auffassung nach durch seine Begründungen auch auf die seit Januar 2011 geltende Fassung des § 7 Abs. 4a SGB II als Argumentationshilfe in ähnlich gelagerten Verfahren anwendbar. Insbesondere da die Teilnahme an einer medizinischen Rehabilitation mittlerweile als wichtiger Grund für eine Ortsabwesenheit explizit genannt wird.

Auch den JobCentern muss klar sein und werden, dass der Mutterschutz absoluten Vorrang gegenüber eine Arbeitsaufnahme hat, sofern entsprechende Vorschriften des Mutterschutzgesetzes dies ausdrücklich vorsehen.

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Verweildauer im SGB II-Leistungsbezug steigt

VerweildauerDie durchschnittliche Verweildauer im Leistungsbezug steigt

Wieder einmal ein neuer Negativrekord, denn laut der neuesten Analyse der BA ist die durchschnittliche Verweildauer im SGB II-Leistungsbezug wieder einmal gestiegen. Besonders besorgniserregend ist aber die Tatsache, dass rund 2,79 Millionen Leistungsberechtigte mittlerweile vier Jahre und länger in der Falle namens Hartz IV stecken und ihr nicht entrinnen können. Das ist fast die Hälfte aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Hinzu kommt, dass die Situation sowohl in den westdeutschen, als auch ostdeutschen Ballungsräumen besonders schlecht ist.

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Landessozialgericht RP – Genialer Beschluss

LandessozialgerichtLandessozialgericht Rheinland-Pfalz – Aktueller Beschluss

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat gestern einen wegweisenden Beschluss in einem ER-Verfahren veröffentlicht, der eindeutig Signalwirkung hat. Wir betonen, dass es sich dabei zwar nur um die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gehandelt hat, jedoch sind die Beschlussbegründungen von besonderer Tragweite.

Denn sie zeigen auf, dass es zumindest in Teilen der höherinstanzlichen Sozialgerichtsbarkeit erhebliche Zweifel an der Praxis der JobCenter gibt, Leistungsberechtigte ohne entsprechende Vorkenntnisse gegen ihren Willen per Dekret zur ausbeuterischen Zwangsarbeit in der Kinder- und Seniorenbetreuung zu zwingen.

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Arbeitslosenversicherung – Ein nutzloses Instrument?

ArbeitslosenversicherungArbeitslosenversicherung entwickelt sich mehr und mehr zum Papiertiger

Im Nachgang zu unserem letzten Artikel wollen wir uns dem Thema Arbeitslosenversicherung und Leistungen aus ihr widmen. Denn nach gleichlautenden Pressemeldungen bekam im vergangenen Jahr jeder Vierte, der erwerbslos wurde, keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Form des ALG I, sondern rutschte direkt in den SGB II-Leistungsbezug.

Konkret betroffen davon waren nach den Angaben des Bundesarbeitsministeriums 625.000 Menschen. Diese Zahl muss man sich erst einmal bewußt auf der Zunge zergehen lassen. Denn daraus resultiert die Frage, ob die Arbeitslosenversicherung tatsächlich noch eine Schutzfunktion hat?

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Nachbetreuung – Neues bürokratisches Monster

NachbetreuungNachbetreuung ehemaliger Leistungsberechtigter soll „verbessert“ werden

Nach übereinstimmenden Presseberichten plant Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die „Nachbetreuung“ ehemaliger Leistungsberechtigter zu verbessern. Hintergrund ist der sog. Drehtüreneffekt. Der besagt, dass eine Vielzahl Leistungsberechtigter, die einen Job gefunden hat, bereits nach kurzer Zeit wieder im Leistungsbezug landet.

Für die Nachbetreuung soll eigens eine Rechtsgrundlage im SGB II geschaffen werden.

Hier muss man sich dann allen Ernstes fragen, ob denn Schwachsinn Sünde sein kann. Denn es ist der falsche Lösungsansatz.

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