Alleinerziehende und Armut in Deutschland

Alleinerziehende und Armut ist in Deutschland ein Thema, das uns schon seit vielen Jahren beschäftigt und uns wohl auch weiterhin beschäftigen wird.

Alleinerziehende leben fünfmal häufiger in Armut als Paarhaushalte. Betroffen davon sind 2,3 Millionen Kinder in Deutschland, die in einer Ein-Eltern-Familie aufwachsen.

Unserer Vorstandsvorsitzende Frau Erika Biehn, die auch Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) ist, liegt das Thema Alleinerziehende und Armut besonders am Herzen und wurde dazu von Huffpost befragt. Es folgt ein kurzer Auszug aus dem Artikel:

Michaela Müller* hat ihren Glauben, dass es gerecht in Deutschland zugeht, schon lange verloren.

Sie ist alleinerziehende Mutter, arbeitet Vollzeit im Callcenter eines deutschen Großkonzerns in Brandenburg – und kann dennoch mit ihrem spärlichen Gehalt gerade einmal ihre Fixkosten decken.

Müllers Fall, den die Betroffene ausführlich in einem Blog-Beitrag für die HuffPost schildert, spiegelt die Lebensrealität fast jedes zweiten Alleinerziehenden wieder.

Ihr Armutsrisiko hat sich nach einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ in den letzten Jahren spürbar erhöht. 2016 verfügten 43,6 Prozent dieser Bevölkerungsgruppe über entsprechend geringe Einkünfte. Im Jahr 2005 lag der Anteil noch bei 39,3 Prozent.

In regelmäßigen Abständen empören sich zwar Politiker über die Missstände, ändern tut sich bislang nichts – im Gegenteil. Dabei würde es laut Verbänden bereits helfen, die bestehende Rechtssprechung konsequent umzusetzen.

* Michaela Müller möchte anonym bleiben, deshalb wurde der Name von der Redaktion geändert.

Wohngeld – Erhöhung geplant für 2016

WohngeldWohngelderhöhung für 2016 geplant

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit plant die Bundesregierung für 2016 eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes um teilweise bis zu 200%. Eigentlich ein längst überfälliger Schritt, denn seit 2009 hatte es keine Erhöhung des Wohngeldes mehr gegeben. Insbesondere da seitdem die Mieten teilweise drastisch gestiegen sind.

Allerdings birgt diese Erhöhung eine nicht zu unterschätzende Gefahr für alleinerziehende Aufstocker.

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Keine Leistung für schwangere Alleinerziehende

Leistung für Alleinerziehende wegen Schwangerschaft vollständig eingestellt

Eine studierende Mutter, die mit ihrem achtjährigen Sohn zusammen lebt und auf Leistungen des Jobcenters Essen für den Sohn angewiesen ist, gab gegenüber der Behörde an, dass sie schwanger sei, da sie den Mehrbedarf für werdende Mütter und die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt erhalten wollte. Doch anstatt der ihr zustehenden Leistungen verfügte das Jobcenter kurzer Hand am 29.01.13 die vollständige vorläufige Leistungseinstellung ab Februar, sodass die Mutter zunächst am Bankautomaten feststellen musste, dass die Existenzsicherung fehlt und erst Tage später die Begründung hierfür schriftlich erhielt. Weiterlesen

Soziale Kälte in Oststadt

In Essen ist der VAMV eine Institution geworden, die unter den Hilfsangeboten im sozialen Bereich nicht mehr wegzudenken ist

Im nachfolgenden Artikel stellt sich der Verein mit seiner unerlässlichen Arbeit vor. Die Fortführung der Beratung und Angebote für Alleinerziehende ist allerdings gefährdet, weil die Stadt Essen den jährlichen Zuschuss gestrichen hat. Weiterlesen

Einfache und zweckmäßige Durchführung?

§ 9 SGB X: Das Verwaltungsverfahren ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen

Hinsichtlich der Forderung „Einfache und zweckmäßige Durchführung“ sieht die Realität oft anders aus. Ein besonders anschauliches Beispiel, wie dieser Grundsatz der Beschleunigung durch das Essener JobCenter missachtet wird, bietet der folgende Fall:

Anfang März 2009 beantragt die Alleinerziehende Mutter die Übernahme von Heizkostennachzahlungen bei dem JobCenter in Höhe von 113 Euro. Diese wird Ende März zum Teil übernommen, der Großteil wird abgelehnt. Gegen diese Entscheidung reicht Sie durch ihren Anwalt Widerspruch ein. Es ist der 07. April 2009. Wie lange würde nun eine Verwaltung brauchen, diesen Widerspruch mit einem überschaubaren Sachverhalt zügig und zweckmäßig zu bearbeiten? Zwei Tage, zwei Wochen? Weiterlesen

Neues Urteil vom Bundessozialgericht für Alleinerziehende

Neues Urteil vom Bundessozialgericht gibt vielen Alleinerziehenden monatlich 30,- Euro mehr

Kinder von Alleinerziehenden, für die von dem anderen Elternteil Unterhalt gezahlt wird, bilden in vielen Fällen KEINE Bedarfsgemeinschaft mit dem alleinerziehenden Elternteil. Das hat zur Folge, dass von dem Kindergeld zusätzlich ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 30,- Euro angerechnet werden muss. Dieser zusätzliche Freibetrag kann bis zu vier Jahren rückwirkend geltend gemacht werden.

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