Sozialticket in NRW: Landesregierung plant Streichung

Das Sozialticket soll bis 2020 schrittweise gestrichen werden. So sieht es derzeit die schwarz-gelbe Landesregierung von NRW vor. Für viele Bürgerinnen und Bürger des Landes würde dies eine Einschränkung ihrer Mobilität bedeuten. Das ist nicht hinnehmbar. Tacheles e.V. hat zu einer Demo am 9. Dezember aufgerufen, dem wir uns anschließen.

Wird das Sozialticket gestrichen, so sollen die dafür benötigten Mittel von 40 Millionen Euro in den Straßenbau gesteckt werden. Wer den Zustand der Straßen in NRW kennt weiß, das hier mehr als nur Handlungsbedarf besteht. Allerdings stellen dafür 40 Millionen Euro lediglich einen Tropfen auf einen heißen Stein dar. Das reicht gerade für ein paar Nikolausdecken oder ein paar Kilometer Straßenneubau. Dafür sollen in NRW 300.000 Menschen ihre Mobilität einschränken. Genau wie Tacheles sagen auch wir vom BG45 dazu „Nein“ und unterstützen den Aufruf zur Demo am 9. Dezember.

Es folgt ein Auszug aus dem Aufruf von Tacheles e.V.:

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Bayern – Wie immer gehen die Uhren anders

BayernBayern – Die Uhren ticken hier anders

Die Bayrische Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat für Bayern einen Atlas der sozialen Ausgrenzung erstellt. Wie hier in NRW gibt es auch in einem der reichsten Bundesländer anscheinend reihenweise soziale Ausgrenzung und Armutsgefährdung. Und das, obwohl die SGB II-Leistungsquote in Bayern die Niedrigste überhaupt bundesweit ist. Hierüber berichtet BR-Online.

Laut AWO gelten selbst in Bayern 1,7 Millionen Menschen als armutsgefährdet. Stimmt die Gesamteinwohnerzahl von 12,6 Millionen, die Wikipedia aktuell nennt, entspricht das eine Quote von 13,49%.

Besonders interessant ist aber die Stellungnahme des Bayrischen Sozialministeriums auf diesen Atlas der AWO.

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Mutterschutz im SGB II – Urteil SG Stuttgart

MutterschutzMutterschutz im SGB II – Ein wegweisendes Urteil des SG Stuttgart

Dass das SG Stuttgart bereits im vergangen Jahr ein interessantes Urteil zum Thema Mutterschutz und Ortsabwesenheit im SGB II gefällt hat, ist in der Fachwelt bisher kaum wahrgenommen worden.

Konkret in diesem verhandelten Fall war zwar ein Leistungsausschluss nach der alten Fassung des § 7 Abs. 4a SGB II (Ortsabwesenheit) verhandelt worden, jedoch ist dieses Urteil unserer Auffassung nach durch seine Begründungen auch auf die seit Januar 2011 geltende Fassung des § 7 Abs. 4a SGB II als Argumentationshilfe in ähnlich gelagerten Verfahren anwendbar. Insbesondere da die Teilnahme an einer medizinischen Rehabilitation mittlerweile als wichtiger Grund für eine Ortsabwesenheit explizit genannt wird.

Auch den JobCentern muss klar sein und werden, dass der Mutterschutz absoluten Vorrang gegenüber eine Arbeitsaufnahme hat, sofern entsprechende Vorschriften des Mutterschutzgesetzes dies ausdrücklich vorsehen.

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Arbeitslosenversicherung – Ein nutzloses Instrument?

ArbeitslosenversicherungArbeitslosenversicherung entwickelt sich mehr und mehr zum Papiertiger

Im Nachgang zu unserem letzten Artikel wollen wir uns dem Thema Arbeitslosenversicherung und Leistungen aus ihr widmen. Denn nach gleichlautenden Pressemeldungen bekam im vergangenen Jahr jeder Vierte, der erwerbslos wurde, keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Form des ALG I, sondern rutschte direkt in den SGB II-Leistungsbezug.

Konkret betroffen davon waren nach den Angaben des Bundesarbeitsministeriums 625.000 Menschen. Diese Zahl muss man sich erst einmal bewußt auf der Zunge zergehen lassen. Denn daraus resultiert die Frage, ob die Arbeitslosenversicherung tatsächlich noch eine Schutzfunktion hat?

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Nachbetreuung – Neues bürokratisches Monster

NachbetreuungNachbetreuung ehemaliger Leistungsberechtigter soll „verbessert“ werden

Nach übereinstimmenden Presseberichten plant Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die „Nachbetreuung“ ehemaliger Leistungsberechtigter zu verbessern. Hintergrund ist der sog. Drehtüreneffekt. Der besagt, dass eine Vielzahl Leistungsberechtigter, die einen Job gefunden hat, bereits nach kurzer Zeit wieder im Leistungsbezug landet.

Für die Nachbetreuung soll eigens eine Rechtsgrundlage im SGB II geschaffen werden.

Hier muss man sich dann allen Ernstes fragen, ob denn Schwachsinn Sünde sein kann. Denn es ist der falsche Lösungsansatz.

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Mittelzusagen an die JobCenter werden reduziert

MittelzusagenMittelzusagen werden gekürzt

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will die Mittelzusagen an die JobCenter für die Förderung und Qualifikation von „normalen“ Leistungsberechtigten in den nächsten drei Jahren um 750 Millionen Euro kürzen.

Damit wird wohl dann ein Zustand erreicht, den man fast auch offiziell als das Ende des Prinzips Fördern bezeichnen könnte. Und ob das angekündigte Programm für die sog. „schwervermittelbaren“ Leistungsberechtigten tatsächlich greifen wird, darf aus Erfahrung heraus bezweifelt werden.

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Hoeren – Der Vorzeigehetzer der „Bild-Zeitung“

HoerenHoeren und sein Sprachjargon

Dirk Hoeren? Wem ist dieser „wohlklingende“ Name kein Begriff? Uns jedenfalls ist der Vorzeigehetzer der Bild-Zeitung schon oft genug negativ aufgefallen. Denn immer wenn es der Bild-Zeitung darum geht, gegen vermeintliche soziale Randgruppen in unserer Gesellschaft Stimmung zu machen, schickt diese Herrn Dirk Hoeren vor.

Vielleicht erinnern sich manche unserer Leser an unseren Artikel „Sanktionen – Und die deutsche Gründlichkeit„. In diesem hatten wir zum Schluß bereits so einige Anmerkungen zu dem ursprünglichen Artikel der Bild-Zeitung gemacht. Nunmehr hat aber Mats Schönauer, der Betreiber des medienkritischen Blogs „Bildblog.de“ einem Beitrag veröffentlicht, der sich mit Herrn Hoerens „investigativem“ Journalismus in Bezug auf die neuste Sanktionsstatistik mit herrlich treffenden Worten auseinandersetzt. Und die Polemik und unionstreue Propaganda detailliert entlarvt, die Herr Hoeren vorgeblich im Namen des Volkes betreibt.

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