Mutterschutz im SGB II – Urteil SG Stuttgart

MutterschutzMutterschutz im SGB II – Ein wegweisendes Urteil des SG Stuttgart

Dass das SG Stuttgart bereits im vergangen Jahr ein interessantes Urteil zum Thema Mutterschutz und Ortsabwesenheit im SGB II gefällt hat, ist in der Fachwelt bisher kaum wahrgenommen worden.

Konkret in diesem verhandelten Fall war zwar ein Leistungsausschluss nach der alten Fassung des § 7 Abs. 4a SGB II (Ortsabwesenheit) verhandelt worden, jedoch ist dieses Urteil unserer Auffassung nach durch seine Begründungen auch auf die seit Januar 2011 geltende Fassung des § 7 Abs. 4a SGB II als Argumentationshilfe in ähnlich gelagerten Verfahren anwendbar. Insbesondere da die Teilnahme an einer medizinischen Rehabilitation mittlerweile als wichtiger Grund für eine Ortsabwesenheit explizit genannt wird.

Auch den JobCentern muss klar sein und werden, dass der Mutterschutz absoluten Vorrang gegenüber eine Arbeitsaufnahme hat, sofern entsprechende Vorschriften des Mutterschutzgesetzes dies ausdrücklich vorsehen.

Weiterlesen

In Essen undenkbar…

Sanktionsskandal: Erneut wurden Schwangeren alle Hartz IV-Leistungen gestrichen

In Essen undenkbar? Wohl eher eine Frage der Zeit.

Jobcenter verstoßen mit ihren Sanktionen an schwangere Hartz IV-Bezieherinnen gegen das grundgesetzlich geschützte Gebot der Unversehrtheit des Lebens, das auch für das Ungeborene gilt. Gut eine Woche, nachdem das Erwerbslosen Forum Deutschland den Fall einer jungen Schwangeren aus Braunschweig, die wegen des Nichtantritts eines unzumutbaren Ein-Euro-Jobs die Hartz IV-Leistungen gestrichen wurden, mehren sich die Fälle von jungen werdenden Mütter, denen die Leistungen entzogen wurden.

Weiterlesen