Unhaltbare Zustände

In der Beratungspraxis herrschen zum Teil unhaltbare Zustände

Die BG45 hat Erika Biehn, Vorsitzende des VAMV Essen – unter anderem auch Vorstandsmitglied Paritätischer NRW, nach ihren Erfahrungen aus der Beratungspraxis gefragt. Hier Ihre Stellungnahme:

„Nach einer Umfrage des Caritasverbandes Münster als Geschäftsstelle der Bundesstiftung Mutter und Kind in Nordrhein-Westfalen sind in über 5.000 Fällen Schwangere ohne Informationen und ohne einen Antrag auf SGB II-Leistungen stellen zu können, nach Hause geschickt worden. Dies ist in meinen Augen ein unhaltbarer Zustand. Ebenso wie die Situation von Alleinerziehenden, die trotz eines Antrages auf Einrichtung im Rahmen von Erstausstattung weggeschickt werden und dann mehrere Jahre beispielsweise ohne eine funktionierende Küche da stehen müssen.

Aus unserer Erfahrung über die Anfragen per Mail-Kontakt, scheint es so, dass in Essen Schwangere vom JobCenter nicht über ihre Antragsmöglichkeiten informiert werden. Werden Anträge gestellt, werden diese zu oft nur über Widerspruch, rechtsanwaltliche Begleitung oder über Einschaltung von Beratungsstellen bewilligt. Wir sprechen hier darüber, was Schwangeren an Bedarfen gesetzlich zugesichert ist.“

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