Bayern – Wie immer gehen die Uhren anders

BayernBayern – Die Uhren ticken hier anders

Die Bayrische Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat für Bayern einen Atlas der sozialen Ausgrenzung erstellt. Wie hier in NRW gibt es auch in einem der reichsten Bundesländer anscheinend reihenweise soziale Ausgrenzung und Armutsgefährdung. Und das, obwohl die SGB II-Leistungsquote in Bayern die Niedrigste überhaupt bundesweit ist. Hierüber berichtet BR-Online.

Laut AWO gelten selbst in Bayern 1,7 Millionen Menschen als armutsgefährdet. Stimmt die Gesamteinwohnerzahl von 12,6 Millionen, die Wikipedia aktuell nennt, entspricht das eine Quote von 13,49%.

Besonders interessant ist aber die Stellungnahme des Bayrischen Sozialministeriums auf diesen Atlas der AWO.

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Mutterschutz im SGB II – Urteil SG Stuttgart

MutterschutzMutterschutz im SGB II – Ein wegweisendes Urteil des SG Stuttgart

Dass das SG Stuttgart bereits im vergangen Jahr ein interessantes Urteil zum Thema Mutterschutz und Ortsabwesenheit im SGB II gefällt hat, ist in der Fachwelt bisher kaum wahrgenommen worden.

Konkret in diesem verhandelten Fall war zwar ein Leistungsausschluss nach der alten Fassung des § 7 Abs. 4a SGB II (Ortsabwesenheit) verhandelt worden, jedoch ist dieses Urteil unserer Auffassung nach durch seine Begründungen auch auf die seit Januar 2011 geltende Fassung des § 7 Abs. 4a SGB II als Argumentationshilfe in ähnlich gelagerten Verfahren anwendbar. Insbesondere da die Teilnahme an einer medizinischen Rehabilitation mittlerweile als wichtiger Grund für eine Ortsabwesenheit explizit genannt wird.

Auch den JobCentern muss klar sein und werden, dass der Mutterschutz absoluten Vorrang gegenüber eine Arbeitsaufnahme hat, sofern entsprechende Vorschriften des Mutterschutzgesetzes dies ausdrücklich vorsehen.

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Dauerzustand Hartz IV – Realtität für Ältere und Kinder

DauerzustandDauerzustand Hartz IV – Vorallendingen über 50-jährige betroffen

Das berühmt-berüchtigte Revolverblättchen hat anscheinend mal wieder exclusiv Zahlen zugespielt bekommen und berichtet entsprechend ausweidend über den Dauerzustand Hartz IV bei Älteren und Kindern.

Dabei fällt wie gewöhnlich unter den Tisch, dass gerade Ältere die Suppe auslöffeln, die unser Staat gemeinsam mit der Wirtschaft unserer Gesellschaft eingebrockt hat.

Aber auch hierbei gibts es leider immer noch geschlechtsspezifische Unterschiede, so sind Frauen über 50 durchschnittlich länger im Dauerzustand SGB II-Leistungsbezug als Männer über 50.

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Aufstocker – Zahl im ALG I-Bezug bekannt geworden

Aufstocker IIAufstocker im ALG I-Bezug

Aufstocker im ALG I-Bezug. Die Anzahl war bisher unbekannt. Nunmehr hat „Die Linke“ eine Anfrage an das BMAS gerichtet, um diese Zahl zu erfahren.

Damit ist dieses bisher wohl gehütete Geheimnis gelüftet worden. Denn aus der Antwort des BMAS geht hervor, dass im vergangenen Jahr knapp 100.000 Personen ergänzende Leistungen nach dem SGB II erhielten, obwohl sie sich im ALG I-Bezug befanden.

Damit wurde erneut offenkundig, welch geringe Schutzfunktion die Arbeitslosenversicherung zwischenzeitlich hat.

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Nachbetreuung – Neues bürokratisches Monster

NachbetreuungNachbetreuung ehemaliger Leistungsberechtigter soll „verbessert“ werden

Nach übereinstimmenden Presseberichten plant Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die „Nachbetreuung“ ehemaliger Leistungsberechtigter zu verbessern. Hintergrund ist der sog. Drehtüreneffekt. Der besagt, dass eine Vielzahl Leistungsberechtigter, die einen Job gefunden hat, bereits nach kurzer Zeit wieder im Leistungsbezug landet.

Für die Nachbetreuung soll eigens eine Rechtsgrundlage im SGB II geschaffen werden.

Hier muss man sich dann allen Ernstes fragen, ob denn Schwachsinn Sünde sein kann. Denn es ist der falsche Lösungsansatz.

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Gotha – Sozialgericht ruft Karlsruhe an

GothaSG Gotha legt BVerfG Beschlussvorlage vor

Das Sozialgericht Gotha hat als bundesweit erstes Sozialgericht anscheinend beim Bundesverfassungsgericht eine konkrete Normenkontrollklage erhoben, weil es Sanktionen gegen SGB II-Leistungsberechtigte für verfassungswidrig einstuft.

Da es in der Presselandschaft massenweise regelrecht euphorische und marktschreierische Artikel dazu gibt, wollen wir an dieser Stelle die Erwartungen bewußt etwas dämpfen.

Denn Karlsruhe hat sich in der Vergangenheit als nicht besonders leistungsberechtigtenfreundlich erwiesen und hat zahlreiche Verfassungsbeschwerden gegen Sanktionen im Bereich des SGB II regelrecht abgeschmettert.

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Handy mit Vertrag – Kurioses Urteil

HandyHandy mit Vertrag – LSG Hessen urteilt in einem kuriosen Fall

Das LSG Hessen hat ein Urteil zum Thema „Cash-statt-Handy-Geschäft“ einer Leistungsberechtigten mit einem Mobilfunkunternehmen gefällt, das so ziemlich einmalig in der Sozialrechtsprechung sein dürfte.

Eine Leistungsberechtigte hatte vier Handyverträge abgeschlossen, mit denen sie anstelle von vier subventionierten Handys eine Barauszahlung von 1.200 € erhielt. Diese rechnete ihr das JobCenter als Einkommen an und verteilte es wie gesetzlich vorgesehen auf einen Zeitraum von 6 Monaten. Zu Unrecht, wie jetzt das LSG Hessen urteilte.

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