Herzlich Willkommen auf unserer Webseite

Wir vom Verein BG45 Hartz4-Netzwerk-Essen e.V. freuen uns, dass Sie unsere Seite besuchen
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Herzlich Willkommen

Das BG45 Hartz4-Netzwerk-Essen e.V. ist ein gemeinnütziger Verein in Essen und bei „Der Paritätische in Essen“ Mitglied. Als solcher hat er es sich zur Aufgabe gemacht, jenen Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten, die benachteiligt sind. Unser Schwerpunkt liegt bei den Bezieherinnen und Beziehern von Leistung nach SGB II, gemeinhin als Hartz IV bekannt. Näheres zum Verein und wie Sie uns unterstützen können erfahren Sie auf der Seite Über uns.

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Endlich, endlich – Erhöhung der Mietobergrenzen beim JobCenter Essen

Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU)
Bruttokaltmiete
Personen in Bedarfsgemeinschaftab dem 01.09.2022ab dem 01.03.2024
1 Person435,00 Euro436,00 Euro
2 Personen547,95 Euro549,25 Euro
3 Personen680,00 Euro681,60 Euro
4 Personen819,85 Euro821,75 Euro
5 Personen971,30 Euro973,50 Euro
6 Personen1.066,80 Euro1.069,20 Euro
7 Personen1.155,70 Euro1.158,30 Euro



Ausfall der Beratungsstellen

JobCenter Essen – Bürgernah ist anders

September im Jahre 2023 (MMXXIII). In der ganzen Essener Verwaltung sind Verwaltungsdienststellen für Bürger geöffnet und persönlich erreichbar. In der ganzen? Nein, großer städtischer Fachbereich hört nicht auf dem Servicegedanken und seiner Aufgabenerfüllung Widerstand zu leisten…

Den ganzen Beitrag finden Sie hier: JobCenter Essen – Bürgernah ist anders

Wiederaufnahme der persönlichen Beratung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Beratungssuchende,

in den von mir geleiteten Beratungsstellen steht die Rückkehr zu einer gewissen Normalität unmittelbar bevor. Ab der Woche vom 7. März 2022 finden an insgesamt vier Beratungsstandorten wieder wöchentliche persönliche Beratungen zu den vorherigen Zeiten zum Thema Hartz 4/Probleme mit dem JobCenter Essen statt.

Wieder eröffnet und hoffentlich coronabedingt so schnell nicht wieder geschlossen werden die beiden Beratungsstellen in der Innenstadt (Weigle Haus/Heinz Renner Haus), im Stadtteilzentrum Kray (Kraysel) sowie in der Evangelischen Kirchengemeinde Essen-Steele. Die genauen Zeiten und Adressen wollen Sie bitte dem Kalender zu den Beratungsterminen entnehmen.

Selbstverständlich werde ich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht die Beratungen wie auch zuvor persönlich durchführen. Es wird dringend gebeten, zu den Beratungsterminen zugehörige Papiere, insbesondere den neuesten Bewilligungsbescheid und seine Änderungsbescheide sowie weitere Schriftstücke um die es gehen könnte, mitzubringen.

Die Wiederaufnahme der persönlichen Beratung führt allerdings, da nicht beides gleichzeitig zu schaffen ist, zu Einschränkungen bei der bisherigen Online-/E-Mail-Beratung. Während die bisher online angenommenen Angelegenheiten selbstverständlich ordnungsgemäß weitergeführt werden, gelten für neue Online-Anliegen folgende Einschränkungen:

Es können ausschließlich und ausnahmslos über Mail nur Angelegenheiten bearbeitet, bzw. Beratungen durchgeführt werden, wenn (gleichzeitig!) folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. Es muss sich um eine Angelegenheit betreffend das JobCenter ESSEN handeln.
  2. Die E-Mail muss zumindest eine kurze Schilderung des Anliegens und eine Rückrufnummer enthalten. Mails ohne Rückrufnummer oder ohne eine wenigstens kurze Schilderung des Problems (also reine Rückrufbitten) können aus zeitlichen Gründen nicht bearbeitet werden.
  3. Der Mail muss ein Bescheid des JobCenters um den es geht und der vor weniger als einem Monat ausgestellt worden ist, beigefügt sein.
  4. Die auf dieser Seite herunterladbare Vollmacht muss beigefügt sein, da ich mich ansonsten nicht für Sie an das JobCenter wenden kann.

Für Angelegenheiten betreffend das JobCenter Essen, die diese Voraussetzungen nicht treffen, oder deren Unterlagen zu komplex oder zu umfangreich sind, steht die persönliche Beratung in den Beratungsstellen nun wieder zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen und uns allen einen guten Start in das neue alte Beratungsangebot, und vor allen Dingen Gesundheit.

Mit besten Grüßen

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Wiedereröffnung Beratung RA Häußler in Essen-Huttrop und Essen-Borbeck

Die Sozialrechtsberatungen von Rechtsanwalt Jan Häußler in Essen-Huttrop sowie in Essen-Borbeck finden wieder statt. Immer mittwochs in der Zeit von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr steht Ihnen Rechtsanwalt Häußler in Essen-Huttrop auf dem Camillo-Sitte-Platz 3 zur Verfügung und immer freitags ebenfalls von 9:00 Uhr bis 11:oo Uhr in Essen-Borbock auf dem Borbecker Platz 5.

Rechtsanwalt Jan Häußler weißt darauf hin, das in der Zeit von 9:00 Uhr bis 9:15 Uhr die Anmeldung zur Beratung stattfindet. Wer sich innerhalb dieser Zeit nicht angemeldet hat, kann an dem betreffenden Tag leider keine Beratung in Anspruch nehmen. Diese Regelung gilt für alle seiner Beratungsstellen.

Höhere Hartz4-Wohnkosten in Essen ab 2021

Zum dritten Mal in diesem ansonsten mehr als bescheidenen Jahr ist es soweit: Nach Erhöhungen der „angemessenen“ Mietkosten zum ersten März 2020 sowie verspätet zum ersten September 2020 wird die Stadt Essen nicht umhin kommen, eine weitere Erhöhung der Angemessenheitsgrenze der Wohnkosten für Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz4), der Sozialhilfe nach SGB XII und im Asylbewerberleistungsgesetz vorzunehmen. Damit kommen die zu gewährenden Leistungen den tatsächlichen Verhältnissen am Essener Wohnungsmarkt wenigstens ein Stück weit näher.

Grundlage der zu erwartenden und letztlich per sofort fälligen Änderung ist die Veröffentlichung des neuen Betriebskostenspiegels für NRW des Deutschen Mieterbundes heute, am 14.12.2020. Dieser wurde auf Grundlage der in 2019/2020 erfassten Abrechnungsdaten des Jahres 2018 erstellt.

Die nach der Berechnungsweise des JobCenters Essen zuzubilligenden kalten Betriebskosten betrugen zuvor 1,93 € pro rechnerisch zustehendem Quadratmeter Wohnfläche, nun werden es wohl 2,14 € sein müssen. Gesetzt der Fall die Stadt trickst nicht und hält sich weiter an die Vorgaben des Betriebskostenspiegesl und berücksichtigt dort weiter die gleichen Positionen wie seit Jahren.

Daraus ergeben sich dann, wen auch nicht bombastische, so doch merkliche Erhöhungen der Mietobergrenze. Für eine Person beispielsweise 10,50 € mtl., zwei Personen 13,65 €, drei Personen 16,80 € … und so halbwegs erfreulich weiter und so fort. Die Grenze der Brutto-Kaltmiete („alles außer Heizung“), jetzt und im Vergleich ab spätestens 01.01.21, sieht dann so aus:

Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) 
Bruttokaltmiete 
Personen in Bedarfsgemeinschaftab dem 01.01.2022ab dem 01.09.2022
1 Person416,00 Euro435,00 Euro
2 Personen524,55 Euro547,95 Euro
3 Personen651,20 Euro680,00 Euro
4 Personen784,70 Euro819,85 Euro
5 Personen929,50 Euro971,30 Euro
6 Personen1.021,20 Euro1.066,80 Euro
7 Personen1.106,30 Euro1.155,70 Euro
8 Personen1.173,20 Euro1.226,40 Euro
9 Personen1.210,50 Euro1.264,50 Euro
jede weitere Person80,70 Euro84,30 Euro

Auch für Menschen, die mal „ungenehmigt“ umgezogen sind und deswegen nur eine gekürzte Miete erhalten, hat die Änderung der Mietobergrenzen Auswirkungen. Eine Prüfung aktueller, neuer Bescheide, die in das Jahr 2021 hinein reichen, wäre auf jeden Fall sinnvoll. Sofern Leistungen gekürzt werden, können ggf. höhere Zahlungen herbei geführt werden.

Falls ich Ihren aktuellen Bescheid prüfen soll – Prüfung kostenfrei – und wenn möglich beim JobCenter höhere Leistungen erlangen, senden Sie den frischen Bescheid per Mail an widerspruch@rechtsanwalt-essen.info oder per Post an die Kanzlei Dams, Kaiser-Otto-Platz 7, 45276 Essen. In jedem Fall sollte die hier auf der Seite erhältliche unterschriebene Vollmacht beigefügt sein, damit eine Bearbeitung erfolgen kann. Nach dem harten Lockdown ist selbstverständlich eine Besprechung in einer der Beratungsstellen gerne möglich.

Ich wünsche Ihnen trotz aller Widrigkeiten eine frohe, besinnliche und vor allem gesunde Weihnachtszeit.

Ihr

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht