Für die, die es gerne kurz haben: Es gibt ein neues verstärktes Beratungsangebot von mir für Menschen, deren Mieten nur gekürzt vom JobCenter Essen gezahlt werden. Gekürzte Mieten dürften zum Teil rechtswidrig sein, unfair sind sie allemal. Einigen Leistungsberechtigten könnte mehr Geld zustehen.
Für manche leistungsberechtigte Bürgergeldbezieher berücksichtigt das JobCenter Essen, sei es nach einem „ungenehmigten“ Umzug, sei es einfach so, in der Berechnung der Leistungen nur gekürzte Wohnkosten.
Vieles spricht dafür, dass die meisten Kürzungen so nicht in Ordnung sind. Das liegt daran, dass die Stadt Essen die Obergrenze der vom JobCenter (und Sozialamt) zu berücksichtigenden Wohnkosten danach festlegt, was Wohnungen in Essen angeblich kosten.
Nur sind die Berechnungen der Stadt Essen dazu an mehreren Stellen nicht vollständig nachvollziehbar, weswegen die Grenzen vermutlich zu niedrig angesetzt werden. Das geht zu Lasten der Leistungsberechtigten. Im Einzelnen geht es um die zu zahlenden Nebenkosten – angeblich in Essen auch nur so hoch wie auf dem „Dorf“ in NRW – und die Grundmiete, die teilweise vom Alter der Wohnung abhängen soll.
Nachdem die Stadt Essen die Mietobergrenzen zum letzten Mal zum 1.9.22 erhöht hatte – nebenbei auch da schon deutlich verspätet – kommt zum 1.4.24 (diesmal wohl nur um einen Monat verspätet, das ist ja beim JobCenter Essen „nix“) nun die nächste Erhöhung. Die Bruttokaltmiete, also Grundmiete und Nebenkosten ohne Heizung zusammen, steigt bspw. für eine Einzelperson von 435,00 € auf ganze 436,00 €. Das soll dann die Entwicklung der Wohnungspreise von anderthalb Jahren, inkl. Energiekrise, Rest-Corona und Ukraine-Krise, abdecken.
Die Lokalpresse (WAZ/NRZ) hatte, nicht zuletzt aufgrund meines Feedbacks, über die befürchtete Entwicklung berichtet (vgl. Online Angebote Funke Medien Gruppe, Internetauftritte Kanzlei Dams inkl. Facebook). Nun hat die Stadt Essen die neuesten Zahlen veröffentlicht:
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Wie man sieht: Die tun diesen Unsinn tatsächlich. Weitere Hintergründe hierzu finden Sie u.a. auf meiner Facebook-Kanzleiseite.
In der WAZ war ich „laut“, habe mich damit zitieren lassen, dass – wenn das echt so kommt – Klagen kommen werden. Gesagt getan. Ich lade jede leistungsberechtigte Person beim JobCenter Essen, die nur gekürzte Miete erhält, herzlichst ein, eine meiner kostenfreien Beratungsstellen aufzusuchen. Insbesondere wenn ein neuer Leistungsbescheid des JobCenters Essen vorliegt oder kommt. An die einmonatige Widerspruchsfrist erinnere ich freundlich, also nicht liegen lassen.
Die Orte und Termine finden Sie unter: www.hartz4.nrw. Die neue Initiative startet wegen einem meiner eher seltenen Urlaube ab Dienstag dem 2.4.24. Bitte beachten Sie mit Unterlagen (Neueste Bescheide!) zu den Beratungen zu erscheinen. Um frühzeitiges Erscheinen (ca. 15 Minuten vor dem jeweiligen Beratungsbeginn) wird höflichst gebeten. Vielen Dank.
Versprechen, dass es tatsächlich mehr wird, kann ich nicht, auch wenn es wahrscheinlich ist. Versprechen, dass die Beratung kostenlos ist, schon.
Schöne Ostern wünscht
Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht