Wiedereröffnung Beratung RA Dams Innenstadt

DER FOLGENDE BEITRAG SPIEGELT IN TEILEN ALLEIN DIE MEINUNG DES AUTORS WIEDER

Sehr geehrte Beratungssuchende,
liebe Leser,

ab Dienstag, dem 21.04.2020 findet die Sozialrechtsberatung bei Problemen mit dem JobCenter wieder von 13.30 Uhr bis voraussichtlich 16.30 Uhr statt. Beratungsort ist das Heinz-Renner-Haus, Severinstr. 1 in der Essener Innenstadt. Berater ist – bin – Rechtsanwalt Carsten Dams, Fachanwalt für Sozialrecht, der wie immer selber berät. Persönlich finde ich die Wiederaufnahme der Beratung angesichts Corona etwas früh. Eine fachlich geschätzte Kollegin konnte eine besonnenere Wiedereröffnung aber, hoffentlich aus Fürsorge für die Beratungssuchenden, keinesfalls weiter abwarten. Daher öffne auch ich meine Beratung, in der Hoffnung die richtige Entscheidung zu treffen und niemanden zu gefährden. Die Abwägung zwischen sozialen Nöten und gesundheitlichen Gefahren ist dabei nicht leicht.

Es kann daher die Beratung nur unter Vorsichtsmaßnahmen durchgeführt werden. Wer hat, wird gebeten mit Community Maske zu erscheinen. Wer kommt und keine hat kriegt eine Einweg-Maske (EINE!) von mir gestellt. Nett wäre es, zuerst zu schauen ob man eine besorgen kann, denn auch ich kriege die Masken alles andere als geschenkt. Ebenso kann nur eine begrenzte Anzahl von Personen im Warteraum gleichzeitig Platz nehmen. Kommen Sie daher bitte möglichst alleine und planen ein ggf. nochmal ein halbes Stündchen spazieren zu gehen oder Besorgungen zu machen. Ich werde soviele Beratungen durchführen, wie organisatorisch unter Beachtung der Sicherheitsregeln möglich.

Bitte bringen Sie um nicht vergebens zu kommen vollständige Unterlagen mit! Zu beachten ist, das ausnahmslos nur zu Problemen mit dem JobCenter Essen beraten werden kann. Hier vorrangig aktuelle Probleme und Bescheide, insbesondere Rückforderungen, gekürzte Mieten, Sanktionen, fehlerhafte Einkommensabrechnung.

Trotz aller Gefahren – wägen Sie selber ab ob die Beratung JETZT bspw. wegen einer laufenden Widerspruchsfrist nötig ist – freue ich mich auf die Beratungstermine Dienstags. Irgendwie, ich hätt’s nicht gedacht, vermisse ich die ca. 200 Gespräche, die in den letzten Wochen nicht geführt werden konnten.

Mit besten Grüßen

Ihr

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

P.S.: Falls sich jemand – nahezu unausweichlich -fragt: „Darf der dat?“ Ja. Bei der Sozialrechtsberatung handelt es sich um eine Veranstaltung zur Daseinsfürsorge, die nach § 11 Absatz 2 Corona Schutzverordnung NRW ausdrücklich erlaubt ist.

Hartz4 – Corona Erleichterungen und Fallen

Liebe Leser,
sehr geehrte Beratungssuchende,

im Zuge der Corona-Krise wurden einige Änderungen im Antrags- und Weiterbewilligungsverfahren für Hartz4 (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II) eingeführt. Einige der wichtigsten und auch vorhandene Fallstricke sollen hier kurz vorgestellt werden:

  1. WeiterbewilligungsantragMit aktueller Gesetzesänderung sollen Leistungen auch ohne Weiterbewilligungsantrag weiter gewährt werden, wenn der alte Bewilligungszeitraum frühestens zu Ende März und spätestens zu Ende August 2020 endet. Manche Formulierungen sind missverständlich. Um es klar zu stellen: Bei wem schon zu Ende Februar der Zeitraum endete, der muss beantragen und dies dringend eingehend beim JobCenter noch im März. Wer Leistungen ab 1.9.2020 will, wird auch diese rechtzeitig beantragen müssen. Nur für Fälle dazwischen ist die Antragspflicht ausgesetzt.Änderungen der Verhältnisse (Einzüge, Auszüge, Einkommen etc. etc.) müssen trotzdem unverzüglich dem JobCenter mitgeteilt werden. Es drohen sonst Unterzahlungen, Rückforderungen oder ordnungs-/strafrechtliche Konsequenzen.
  2. ErstanträgeErstanträge können für begrenzte Zeit auch telefonisch, schriftlich, per Fax, per Mail etc, d.h. ohne persönliche Vorsprache eingereicht werden. Eine Prüfung der Vermögensverhältnisse und der Kosten der Unterkunft findet für den o.g. Zeitraum nicht statt. Die Kürzung der Unterkunftskosten bei „Altfällen“ bleibt bestehen.Dies ändert aber nichts daran, dass Bedürftigkeit grundsätzlich weiter Leistungsvoraussetzung ist. Insbesondere werden die Einkommensverhältnisse weiter geprüft.

    Im Vermögensbereich ist lediglich zu versichern, dass kein „erhebliches Vermögen“ vorhanden ist. Was dann „erheblich“ sein soll wird nicht mitgeteilt. Ob dass die eigentliche SGB II Grenze (grob 150,00 pro Person und Lebensjahr, 3100,00 min Minderjährige, zzgl. 750,00 einmalig pro Erwachsenem) sein soll, oder doch die Grenze des Wohngeldes (grob 60.000 Antragsteller plus 30.000 für jede weitere Person) ist völlig unklar. Es könnten erhebliche Rückforderungen drohen. Als Richtschnur kann gelten: Wenn fünfstelliges „freies“ Geld da ist: Vorsicht bei der Antragstellung!

  3. BescheideAuch in der jetzigen Zeit sollten durch das JobCenter noch Bescheide erstellt werden. Manche, die man will (richtige Bewilligung-/Änderungsbescheide), manche die man nicht will (fehlerhafte Bewilligungen, Aufhebung und Erstattung, Festesetzung u. Erstattung, Sanktion).Wie seit mehr als einem Jahrzehnt können auch jetzt diese Bescheide innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat kostenfrei geprüft werden. Anstelle der ansonsten sechs wöchentlichen Beratungsstellen des Autors steht die Möglichkeit der Bearbeitung und Prüfung Ihrer Bescheide ohne persönliche Anwesenheit zur Verfügung, s.u.
  4. KontaktmöglichkeitenAuf der Seite www.hartz4.nrw sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten (postalisch, WebFormular, E-Mail, Telefon und sogar Whattsapp) ausführlich beschrieben.Rechtzeitige Beratung kann helfen, auch in diesen Zeiten!

Machen Sie’s gut, bleiben Sie gesund!

Mit besten Grüßen

Ihr

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Neue Mietobergrenzen in Essen

Ab dem 01.03.2020 gelten für die „angemessene“ Brutto-Kaltmiete in Essen neue allgemeine Mietobergrenzen:

Angemessene Unterkunftskosten im Regelfall
– Maximale Bruttokaltmiete –
ab dem
01.03.2020
1-Personen „Bedarfsgemeinschaft“ 361,00 Euro
2-Personen Bedarfsgemeinschaft 458,90 Euro
3-Personen Bedarfsgemeinschaft 564,80 Euro
4-Personen Bedarfsgemeinschaft 681,15 Euro
5-Personen Bedarfsgemeinschaft 811,80 Euro
6-Personen Bedarfsgemeinschaft 897,60 Euro
7-Personen Bedarfsgemeinschaft 993,20 Euro
8-Personen Bedarfsgemeinschaft 1.083,60 Euro
9-Personen Bedarfsgemeinschaft 1.170,00 Euro
jede weitere Person 78,00 Euro

Der Begriff Brutto-Kaltmiete bezeichnet den Wert, der für Grundmiete und Nebenkosten zusammen gewährt wird. Heizkosten kommen im Rahmen bestimmter Grenzen hinzu.

Die leichte Erhöhung beruht eher nicht auf dem Mietspiegel der Stadt Essen 2020 – zu Zeitpunkt dieses Beitrages noch unveröffentlicht – sondern ggf. auf einer Fortschreibung des alten Mietspiegels nach Entwicklung des Verbraucherpreisindexes. Eine solche Handlungsweise dürfte, nachdem der Mietspiegel 2018 am 29.02.2020 ausgelaufen ist rechtswidrig sein, weil „echte“ Zahlen vor mehr als vier Jahren erhoben wurden.

Es verbleibt bei dem Dauerratschlag: Wenn Sie einen Bescheid mit gekürzter Miete erhalten – auch und gerade wenn es mal einen „ungenehmigten“ Umzug gab – wäre es sinnvoll unmittelbar (Fristen) eine Sozialrechtsberatung aufzusuchen. Die Beratungsstellen des u.a. auf die Wohnkostenproblematik spezialisierten Autors finden Sie, zusätzlich zu den Angaben auf dieser Seite, unter www.hartz4.nrw.

Problem beim JobCenter? Beratung kann helfen!

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Sanktionen und Miete – Licht und Schatten

Zuerst die gute Nachricht: Das Bundesverfassungsgericht hat den JobCentern die 60% und 100% Sanktionen bis auf Weiteres vollständig untersagt, solange Betroffene 25 Jahre und älter sind.

Kürzungen in Höhe von 30% unterliegen jetzt deutlich strengeren Regeln. Wer – ob über oder unter 25 – jetzt einen Kürzungsbescheid ab einschließlich 30% erhält sollte sich dringend beraten lassen. Widerspruchsfrist nicht vergessen, 1 Monat.

Bei den Mieten dagegen sieht es düster aus. Es steht zu erwarten, dass die Stadt Essen recht bald die Angemessenheitsgrenze bei den Mieten kürzen wird. Bruttokaltmiete dürfte dann in etwa so aussehen:

Aktuell Demnächst Personen ACHTUNG, ABSCHNITT VERALTET. AKTUELL ARTIKEL VOM 01.03.2020

360 € 354 € 1

458,25 € 450,45 € 2

564,00 € 554,40 € 3

usw.

Wer noch zu alten Zahlen mit Zusicherung des JobCenters gemietet hat sollte dringend eine Beratungsstelle aufsuchen, falls gekürzt werden soll.

Carsten Dams, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Neue Beratungsangebote Rüttenscheid und Überruhr

An dieser Stelle eine Mitteilung in eigener Sache: Nachdem anderweitige Beratungsangebote in Rüttenscheid sowie in Überruhr zum Sommer 2019 ausgelaufen sind, freue ich mich zum Erhalt eines umfassenden Sozialrechtsberatungsangebotes beizutragen.

Pünktlich zum zehnjährigen Jubiläum des Beratungsangebotes in der evangelischen Kirchengemeinde Königssteele in Steele kommen für Beratungssuchende zwei weitere kostenfreie Beratungsstellen hinzu. Auch mit meinen beiden neuen Beratungen kooperiere ich mit dem gemeinnützigen Verein BG45 Hartz4-Netzwerk-Essen e.V.

Die Beratungen finden ab sofort jeden Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr im Bürgerzentrum Villa Rü, Girardetstr. 21 in Rüttenscheid und jeden Mittwoch von 11.00 bis 13.00 Uhr im Stephanus-Gemeindezentrum der evangelischen Kirchengemeinde Essen-Überruhr, Langenbergerstr. 434a statt. Rechtzeitiges Erscheinen mit möglichst vollständigen Unterlagen hilft bei der Beratung.

Die Sozialrechtsberatungen sind Einzelberatungen für die kein Termin benötigt wird. Da es sich um eine Sozialrechtsberatung handelt berate ich wie immer als Fachanwalt für Sozialrecht selbst.

Carsten Dams
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

2019 – Mehr Miete vom JobCenter

Rückwirkend ab dem 01.01.2019 erhöht sich die angemessene Brutto-Kaltmiete, die vom JobCenter Essen berücksichtigt wird.

Die Erhöhung erbibt sich aus einer Veränderung des neuen Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes NRW. Dieser war am 05.12.2018 erschienen und die Stadt konnte nicht anders als die sich ergebenden Erhöhungen bei der angemessenen Miete jedenfalls ab Januar 2019 zu berücksichtigen.

Für eine Ein-Personen Bedarfsgemeinschaft steigt die Grenze z.B. von 354 € auf 360 € brutto/kalt. Weitere Werte sieht man in der folgenden Tabelle:

Grenze lt. Stadt Essen
Bruttokaltmiete
ab dem
01.01.2019
1-Personen Bedarfsgemeinschaft 360,00 Euro
2-Personen Bedarfsgemeinschaft 458,25 Euro
3-Personen Bedarfsgemeinschaft 564,00 Euro
4-Personen Bedarfsgemeinschaft 679,25 Euro
5-Personen Bedarfsgemeinschaft 808,50 Euro
6-Personen Bedarfsgemeinschaft 895,20 Euro
7-Personen Bedarfsgemeinschaft 989,30 Euro
8-Personen Bedarfsgemeinschaft 1.079,40 Euro
9-Personen Bedarfsgemeinschaft 1.164,00 Euro
jede weitere Person in der BG 77,60 Euro

Auch wenn hier eine Erhöhung der Mietobergrenze vorgenommen wird, besteht wenig Grund zum Jubeln. Wie gewohnt „schenkt“ die Stadt Essen niemandem etwas. Sie folgt nur einem Automatismus, der sich ergibt, wenn sich der Betriebskostenspiegel NRW ändert. Also gibt es nur das, was auch ohne oder gegen den Willen der Stadt gerichtlich durchsetzbar gewesen wäre. Einziger Vorteil: Wenn die Stadt die Erhöhung – wie jetzt – einsieht kommen Betroffene schneller zu ihrem Geld. Großer Nachteil: Ein „Gegencheck“ ob es denn überhaupt genug Wohnraum zu diesen Preisen am Markt gibt, hat offenbar wieder nicht statt gefunden. Aus der Beratungserfahrung ist dies nicht der Fall.

Wegen der Änderung kann jedem, dem die Miete nur gekürzt gewährt wird nur nahegelegt werden, eine der kostenfreien Hartz4-Rechtsberatungen aufzusuchen, wenn ein neuer Bewilligungsbescheid kommt. Die Widerspruchsfrist von einem Monat sollte man dabei im Auge behalten.

Beratungstermine des u.a. des Autors findet man in der Terminsleiste oder Auskunft unter 0201 5147472.

Carsten Dams, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Neue Mietobergrenzen in Essen

Zu März 2018 hat die Stadt Essen die Mietobergrenze für die „angemessene“ Miete für Leistungsberechtigte im SGB II (Hartz4) und Grundsicherung erhöht.

Nach Ansicht der Stadt ergeben sich nunmehr die folgenden Werte:

Angemessene Unterkunftskosten
– Maximale Bruttokaltmiete –
ab dem
01.03.2018
1-Personen Haushalt 354,00 Euro
2-Personen Haushalt 450,45 Euro
3-Personen Haushalt 554,40 Euro
4-Personen Haushalt 667,85 Euro
5-Personen Haushalt 795,30 Euro
6-Personen Haushalt 880,80 Euro
7-Personen Haushalt 973,70 Euro
8-Personen Haushalt 1.062,60 Euro
9-Personen Haushalt 1.146,00 Euro
jede weitere Person 76,40 Euro

Die Erhöhung dürfte im Zusammenhang mit dem ab dem 1.3.2018 geltenden Mietspiegel 2018 stehen, ob sie rechtlich ausreichend ist, muss noch geprüft werden. Für den Moment jedenfalls fällt auf, dass offenbar lediglich eine Erhöhung der Bruttokaltmiete um 10 ct pro rechnerisch angemessenem Quadratmeter Wohnfläche vorgenommen wird. Dies ist problematisch, weil ein solches Ergebnis eher bei einer Veränderung des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes NRW zu erwarten gewesen wäre. Diesen hält die Stadt aber in seiner Neuauflage aus Januar 2018 für unverändert.

Tatsache ist: Immer wenn Ihre Miete nur gekürzt übernommen wird, ist dies ein Anlass, sich kostenfrei beraten zu lassen. Bei Mietkürzungen besteht eine hohe Fehlerquote. Wenn Sie also einen Bescheid mit gekürzter Miete erhalten, schauen Sie doch mal – am besten innerhalb der Widerspruchsfrist von nur einem Monat, also so bald wie möglich – in einer Beratungsstelle vorbei. Alle Beratungstermine in Kooperation mit der BG45 finden Sie auf der linken Seite, die Beratungstermine, in denen ich selber berate zusätzlich unter www.hartz4.nrw

Falls Ihnen mehr Miete zusteht oder Warmwasserkosten oder Elektroheizkosten oder … wird das durchgesetzt. Für Sie kostenfrei. Zur Beratung ist es sinnvoll früh zu erscheinen und alle in Betracht kommenden Bescheide, besonders den neuesten, mit zu bringen.

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht