Beratungshilfe

Man kann beim Amtsgericht eine Bescheinigung beantragen, die dazu berechtigt, kostenlos durch einen Rechtsanwalt beraten und außergerichtlich vertreten zu werden. Nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, Artikel 3 Absatz 1 GG, sollen auch arme Menschen Zugang zu einer Rechtsberatung erhalten.

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Comeback von Peter Hartz: „Ein schlechter Scherz“

Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat das angekündigte Comeback von Peter Hartz als einen schlechten Scherz und Schlag ins Gesicht vieler Hartz IV-Bezieher bezeichnet

Der wegen Lustreisen und anderen Vergünstigungen von Betriebsräten vorbestrafte frühere VW-Manager Peter Hartz arbeitet seit Monaten mit Wissenschaftlern an dem Plan, der Langzeitarbeitslosen zu einem neuen Job verhelfen und im Saarland getestet werden soll. Unter anderem sollen so genannte Coaches für Langzeitarbeitslose eingesetzt werden, wie die »Saarbrücker Zeitung« in ihrer Mittwoch-Ausgabe berichtete.

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Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Das hessische Landessozialgericht hatte am Donnerstag (29.Oktober) verfassungsrechtliche Bedenken bei den Regelleistungen bei Hartz IV geäußert und deshalb in mündlicher Verhandlung beschlossen, das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht abzugeben. Ebenfalls ist seit dem 30. Juli eine Verfassungsbeschwerde einer Hartz IV-Bezieherin aus dem Neckar-Kreis anhängig. Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1523/08 wurde der Frau durch das höchste Gericht Prozesskostenhilfe gewährt und gleichzeitig der Bundestag, Bundesregierung alle Bundesländer und zahlreiche Bundesbehörden und Verbände mit einer Stellungnahme bis Ende November beauftragt.

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Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines Hartz IV-Denunzianten-Vereins

»Verein für soziale Aufgaben in Brandenburg« belohnt Denunzianten mit 1.000 Euro

Das Erwerbslosen Forum Deutschland fordert die brandenburgische Landesregierung auf, alle Schritte zu unternehmen, dass dem »Verein für soziale Aufgaben in Brandenburg e. V.« sofort die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Der satzungsgemäße Sinn und Zweck würde in keinem Fall dem tatsächlichen Handeln nach Außen entsprechen.

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Schönheitsreparaturen mietvertraglich ausgewiesen

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 19.3.2008, B 11b AS 31/06 R

Leitsätze

Mietvertraglich vereinbarte monatliche Zuschläge für Schönheitsreparaturen fallen unter die nach § 22 Abs 1 Satz 1 SGB 2 zu übernehmenden Kosten der Unterkunft; insoweit ist kein in der Regelleistung enthaltener Anteil für „Instandhaltung und Reparatur“ in Abzug zu bringen.

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Recht auf individuelle Rechtsfolgebelehrung

Handlungsempfehlung der Bundesagentur für Arbeit

Die bisherige standardisierte Rechtsfolgebelehrung SGB II hatte vor den Sozialgerichten keinen Bestand. Klagen der Bewerber wurden häufig statt gegeben bzw. Widersprüche sind pauschal abgelehnt worden.

Die Sozialgerichte haben daher ihre Individualisierung gefordert, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen. Diese Individualisierung betrifft alle Dokumente im Bereich Markt & Integration, bei denen eine Rechtsfolgebelehrung SGB II erstellt werden kann:

  • Einladungen
  • Vermittlungsvorschläge
  • Eingliederungsvereinbarungen

Deswegen müssen alle Daten einer evtl. vorliegenden Sanktion in dieser hinterlegt werden. Bei der Erstellung von Einladungen, Vermittlungsvorschlägen und Eingliederungsvereinbarungen ist immer auf die richtige Auswahl der Rechtsfolgebelehrung für den etwaigen Eintritt von Sanktionen zu achten.