Hartz4: Stadt Essen zahlt kinderreichen Familien zu wenig Miete

family-43873_1280Gelder werden widerrechtlich und systematisch vorenthalten

„Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind“, heißt es schlicht in § 22 (1) des 2. Sozialgesetzbuches. Die Frage, welche Miethöhe denn nun angemessen ist, ist genauso alt wie Hartz4 und musste letztlich immer wieder durch Sozialgerichte entschieden werden.

Welche Wohnungsgröße als angemessen zu gelten hat, ist seit einem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) aus dem Jahr 2012 geklärt (AZ: B 4 AS 109/11 R). Dennoch informiert die Stadt Essen in diesem Punkt falsch. Leistungsberechtigten werden so widerrechtlich und systematisch Gelder vorenthalten. Betroffen von dieser Falschinformation sind Bedarfsgemeinschaften mit mehr als fünf Personen, in der Regel also kinderreiche Familien. Eine ebensolche kinderreiche Familie hatte gegen diese Benachteiligung Widerspruch eingelegt.

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Gelsenkirchen – Das Spielchen mit der KdU

GelsenkirchenGelsenkirchen und das Spielchen der Stadt

Gelsenkirchen treibt mit den Leistungsberechtigten ein wirklich übles Spielchen. Nachdem man seitens der Stadtverwaltung die Firma „empirica AG“ mit der Erstellung eines schlüssigen Konzepts beauftragt hatte, wird dieses nun angewendet. Wie zu erwarten war, ergeben sich dadurch Kürzungen bei den anerkannten Kosten der Unterkunft. Um am falschen Ende Geld zu sparen, legt es die Stadt Gelsenkirchen offenbar bewusst darauf an, sich auf einen jahrelangen Gang durch die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit einzulassen.

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Leipzig – SG bestätigt neue MOG als rechtmäßig

LeipzigLeipziger Sozialgericht bestätigt neue MOG der Stadt Leipzig

In Leipzig haben Leistungsberechtigte bei der „berüchtigten“ Frage der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KdU) einen herben Rückschlag erlitten. Denn in zwei ER-Verfahren hat das Sozialgericht Leipzig die zum 01. Januar 2015 eingeführten neuen Mietobergrenzen für Alleinstehende der Stadt Leipzig als rechtmäßig bestätigt.

Und das unter Bezugnahme auf eine vom Sächsischen LSG entwickelte Rechtsauslegung, die höflich formuliert, abenteuerlich ist. Durch diese zeichnet sich eine Tendenz in der sächsischen Sozialrechtsprechung im Bereich des SGB II (Hartz IV) ab, die hoffentlich baldmöglichst durch das Bundessozialgericht gestoppt wird.

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Heizkostennachforderung – Urteil des SG Kiel

HeizkostennachforderungHeizkostennachforderung – Urteil des SG Kiel dazu

Die Sozialberatung Kiel weist auf ein Urteil des SG Kiel zum Thema Heizkostennachforderung und deren Übernahme durch das JobCenter hin, das wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen.

Nach diesem Urteil muss das JobCenter eine Heizkostennachforderung auch dann übernehmen, wenn diese auf einer Verbrauchsschätzung beruht. Allerdings ist dabei die Voraussetzung, dass die angefallenen Kosten einem zivilrechtlich unbestrittenen Anspruch entstammen sind und „angemessen“ sind. An dieser Stelle der Hinweis, dass es sich bei der „Angemessenheit“ zwar um einen sog. unbestimmten Rechtsbegriff handelt, dieser jedoch gemäß der ständigen Rechtssprechung voll der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Dieses Urteil hebt das wieder einmal hervor.

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Mietobergrenzen – möglicherweise verfassungswidrig?

MietobergrenzenMietobergrenzen nach dem SGB II möglicherweise verfassungswidrig?

Die Mietobergrenzen nach dem SGB II sind nachwievor eine nicht endgültig geklärte Rechtsfrage. Und werden teilweise sehr kontrovers diskutiert. Nunmehr besteht aber die Möglichkeit, in dieser Frage Klarheit zu bekommen. Denn das SG Mainz hat ein Verfahren zu den Mietobergrenzen ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorlegt, ob der § 22 Abs. 1 Satz 1 2.HS SGB II („soweit diese angemessen sind“) mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Dieser Vorlagebeschluss des SG Mainz ist jetzt veröffentlicht worden. Die Sozietät Sozialrecht in Freiburg, RAe Christian L. Fritz und Kollegen, die dieses Verfahren betreibt, hat uns dankenswerterweise gestattet, ihren Bericht dazu unverändert zu übernehmen.

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Wandfarbe kann von Bedeutung sein

WandfarbeDie Wandfarbe einer Wohnung kann von Bedeutung sein

Wie der Bundesgerichtshof kürzlich unter dem AZ VIII ZR 416/12 entschieden hat, müssen Mieter bei Auszug aus einer Wohnung die Wände mit einer hellen, neutralen Wandfarbe hinterlassen.

Kommen sie dem nicht nach, hat der Vermieter das Recht, die Wohnung in den geforderten Zustand (zurück) zu versetzen. Die anfallenden Kosten kann er von den Mietern zurückfordern. D.h. diese sind in so einem Fall schadenersatzpflichtig.

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Leibrente gehört zu den Kosten der Unterkunft

LeibrenteLeibrente gehört zu den Kosten der Unterkunft

Darauf weist der Deutscher Anwaltverein in einer Pressemitteilung hin. In diesem Zusammenhang ist bereits im letzten Jahr ein Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz mit dem AZ L 6 AS 404/12 B ER ergangen.

Leider ist dieser Beschluss in der Öffentlichkeit bisher kaum wahrgenommen worden. Zudem ist davon auszugehen, dass dieses auch auf die JobCenter zutrifft.

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