Die Frage, ob das JobCenter die Umzugskosten als Bedarf anzuerkennen hat, kann in unterschiedlichen Varianten auftreten
Eine Variante ist die der Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarf. Nach § 573 Absatz 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches darf der Vermieter die Wohnung ordentlich kündigen, wenn er die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige des Haushaltes benötigt; räumen Sie die Wohnung nicht, kommt es zu einem Gerichtsverfahren und das Gericht verpflichtet Sie dann, wenn es die Voraussetzungen für erfüllt hält, die Wohnung zu räumen. So weit, so gut; oder so schlecht. Gestritten wird jetzt in der Regel mit dem JobCenter, ob und wenn ja, in welcher Höhe die Kosten des Umzuges und der Wohnungsbeschaffung als Bedarf anerkannt werden. Weiterlesen