Neue Mietobergrenzen in Essen

Zu März 2018 hat die Stadt Essen die Mietobergrenze für die „angemessene“ Miete für Leistungsberechtigte im SGB II (Hartz4) und Grundsicherung erhöht.

Nach Ansicht der Stadt ergeben sich nunmehr die folgenden Werte:

Angemessene Unterkunftskosten
– Maximale Bruttokaltmiete –
ab dem
01.03.2018
1-Personen Haushalt354,00 Euro
2-Personen Haushalt450,45 Euro
3-Personen Haushalt554,40 Euro
4-Personen Haushalt667,85 Euro
5-Personen Haushalt795,30 Euro
6-Personen Haushalt880,80 Euro
7-Personen Haushalt973,70 Euro
8-Personen Haushalt1.062,60 Euro
9-Personen Haushalt1.146,00 Euro
jede weitere Person76,40 Euro

Die Erhöhung dürfte im Zusammenhang mit dem ab dem 1.3.2018 geltenden Mietspiegel 2018 stehen, ob sie rechtlich ausreichend ist, muss noch geprüft werden. Für den Moment jedenfalls fällt auf, dass offenbar lediglich eine Erhöhung der Bruttokaltmiete um 10 ct pro rechnerisch angemessenem Quadratmeter Wohnfläche vorgenommen wird. Dies ist problematisch, weil ein solches Ergebnis eher bei einer Veränderung des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes NRW zu erwarten gewesen wäre. Diesen hält die Stadt aber in seiner Neuauflage aus Januar 2018 für unverändert.

Tatsache ist: Immer wenn Ihre Miete nur gekürzt übernommen wird, ist dies ein Anlass, sich kostenfrei beraten zu lassen. Bei Mietkürzungen besteht eine hohe Fehlerquote. Wenn Sie also einen Bescheid mit gekürzter Miete erhalten, schauen Sie doch mal – am besten innerhalb der Widerspruchsfrist von nur einem Monat, also so bald wie möglich – in einer Beratungsstelle vorbei. Alle Beratungstermine in Kooperation mit der BG45 finden Sie auf der linken Seite, die Beratungstermine, in denen ich selber berate zusätzlich unter www.hartz4.nrw

Falls Ihnen mehr Miete zusteht oder Warmwasserkosten oder Elektroheizkosten oder … wird das durchgesetzt. Für Sie kostenfrei. Zur Beratung ist es sinnvoll früh zu erscheinen und alle in Betracht kommenden Bescheide, besonders den neuesten, mit zu bringen.

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Eine Antwort zu Neue Mietobergrenzen in Essen

  1. Peter Beucher sagt:

    Die Mieten steigen und der Wohnraum ist knapp.
    Die Mietobergrenzen sind zu niedrig angesetzt.
    Hier im Ruhrgebiet geht es noch, aber schon in Düsseldorf und Kölner Raum gibt es kaum noch bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit niedrigen Einkommen.
    Man sieht immer mehr obdachlose Menschen in den Städten . Eine geplante Verelendung des Hartz Regimes unter der Führung der SPD ?? Alle anderen Parteien scheinen diese Gesetze noch zu befürworten..