Neue Beratungsangebote Rüttenscheid und Überruhr

An dieser Stelle eine Mitteilung in eigener Sache: Nachdem anderweitige Beratungsangebote in Rüttenscheid sowie in Überruhr zum Sommer 2019 ausgelaufen sind, freue ich mich zum Erhalt eines umfassenden Sozialrechtsberatungsangebotes beizutragen.

Pünktlich zum zehnjährigen Jubiläum des Beratungsangebotes in der evangelischen Kirchengemeinde Königssteele in Steele kommen für Beratungssuchende zwei weitere kostenfreie Beratungsstellen hinzu. Auch mit meinen beiden neuen Beratungen kooperiere ich mit dem gemeinnützigen Verein BG45 Hartz4-Netzwerk-Essen e.V.

Die Beratungen finden ab sofort jeden Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr im Bürgerzentrum Villa Rü, Girardetstr. 21 in Rüttenscheid und jeden Mittwoch von 11.00 bis 13.00 Uhr im Stephanus-Gemeindezentrum der evangelischen Kirchengemeinde Essen-Überruhr, Langenbergerstr. 434a statt. Rechtzeitiges Erscheinen mit möglichst vollständigen Unterlagen hilft bei der Beratung.

Die Sozialrechtsberatungen sind Einzelberatungen für die kein Termin benötigt wird. Da es sich um eine Sozialrechtsberatung handelt berate ich wie immer als Fachanwalt für Sozialrecht selbst.

Carsten Dams
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Sanktionsfrei mit Sanktionsfrei

Sanktionsfrei: Inge Hannemann und Michael Bohmeyer wollen die Hartz-IV-Sanktionen abschaffen.

Hierzulande wird bei rund einer Million Menschen jährlich das Existenzminimum unterschritten. Dies geschieht mit dem Erziehungsinstrument der JobCenter, den sogenannten Sanktionen. Selbst geringe „Vergehen“, wie z.B. das Nichterscheinen zu einem Termin, kann Anlass für eine Sanktion sein. Egal wie hoch diese dann ausfällt, das Existenzminimum wird in jedem Fall unterschritten und der betroffende Mensch in seiner Würde verletzt. Denn dieser sieht sich dann meist in der Position, sich komplett dem System unterwerfen zu müssen, damit die Sanktion wieder aufgehoben wird. Dabei sind die Sanktionen zu einem Großteil rechtswiedrig. Über 40% aller Widersprüche und Klagen werden zugunsten der Sanktionierten entschieden. Leider nehmen nur wenige der Betroffenden ihr Recht war. „Nur fünf Prozent der Kund*innen kennen ihre Rechte. Wären es doppelt so viele, könnten wir einpacken“, wie ein Jobcenter-Insider berichtet. Hier setzt Sanktionsfrei an.

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UPDATE: Neue Mietobergrenzen beim JobCenter Essen – Verschlechterung

Die neuen Mietobergrenzen beim JobCenter Essen führen zu einer Verschlechterung für die Betroffenen.

Am 17.3.2016 wurde der neue Mietspiegel 2016 des Gutachterausschuss der Stadt Essen veröffentlicht. Er ist hier zu finden. Aus dem ersten qualifizierten Mietspiegel seit Jahren ergibt sich, dass die Mieten in Essen im Vergleich zum (einfachen) Vorgängermietspiegel von 2013 gestiegen sind.

Dies hat das JobCenter Essen offenbar zum Anlass genommen, auch die Mietobergrenze, also den Grenzwert bis zu dem das JobCenter Mieten für SGB II-Leistungsberechtigte (Hartz4-Bezieher) für angemessen hält, etwas nach oben anzupassen. Die Anpassung galt bereits ab dem 01.03.2016. Zum 01.10.2016 ist nach Erscheinen des neuen Betriebskostenspiegels wieder eine leichte Verschlechterung eingetreten.

Ob die Anpassung tatsächlich den neuen Gegebenheiten am Wohnungsmarkt entspricht, darf bezweifelt werden. Nachstehend kann man erstmal sehen, welche Werte die Stadt Essen nun für angemessen hält. Ob sie es dann auch sind, werden wir sehen:

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Telefonlisten – Herber Rückschlag in NRW

TelefonlistenTelefonlisten – Demokratie adé

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat allen Leistungsberechtigten in NRW einen gewaltigen Schlag ins Gesicht verpaßt und die Herausgabe von Telefonlisten des JC Köln nach dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz  „abgeschmettert“. Unserer Auffassung nach gleichen die Begründungen der spruchfällenden Kammer einer Verhöhnung der Interessen der Leistungsberechtigten. Und offenbaren wieder einmal mehr die ergebene Dienerschaft der höherinstanzlichen Justiz in NRW gegenüber unserem „Staatsgebilde“. Zudem manifestieren sie den verfassungswidrigen Sonderstatus der JobCenter.

Zutiefst bedauerlich ist die Tatsache, dass damit erstmals zumindest für NRW von einer gefestigten Rechtsprechung bei dieser Rechtsfrage nach der Herausgabe von Telefonlisten geredet werden kann.

Hinter der sich nun alle JC in NRW verschanzen werden. Zugleich wird mit diesem Urteil die Einrichtung von nutzlosen Callcentern als „Alternative“ zu Telefonlisten für legal erklärt.

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Bayern – Wie immer gehen die Uhren anders

BayernBayern – Die Uhren ticken hier anders

Die Bayrische Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat für Bayern einen Atlas der sozialen Ausgrenzung erstellt. Wie hier in NRW gibt es auch in einem der reichsten Bundesländer anscheinend reihenweise soziale Ausgrenzung und Armutsgefährdung. Und das, obwohl die SGB II-Leistungsquote in Bayern die Niedrigste überhaupt bundesweit ist. Hierüber berichtet BR-Online.

Laut AWO gelten selbst in Bayern 1,7 Millionen Menschen als armutsgefährdet. Stimmt die Gesamteinwohnerzahl von 12,6 Millionen, die Wikipedia aktuell nennt, entspricht das eine Quote von 13,49%.

Besonders interessant ist aber die Stellungnahme des Bayrischen Sozialministeriums auf diesen Atlas der AWO.

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Mutterschutz im SGB II – Urteil SG Stuttgart

MutterschutzMutterschutz im SGB II – Ein wegweisendes Urteil des SG Stuttgart

Dass das SG Stuttgart bereits im vergangen Jahr ein interessantes Urteil zum Thema Mutterschutz und Ortsabwesenheit im SGB II gefällt hat, ist in der Fachwelt bisher kaum wahrgenommen worden.

Konkret in diesem verhandelten Fall war zwar ein Leistungsausschluss nach der alten Fassung des § 7 Abs. 4a SGB II (Ortsabwesenheit) verhandelt worden, jedoch ist dieses Urteil unserer Auffassung nach durch seine Begründungen auch auf die seit Januar 2011 geltende Fassung des § 7 Abs. 4a SGB II als Argumentationshilfe in ähnlich gelagerten Verfahren anwendbar. Insbesondere da die Teilnahme an einer medizinischen Rehabilitation mittlerweile als wichtiger Grund für eine Ortsabwesenheit explizit genannt wird.

Auch den JobCentern muss klar sein und werden, dass der Mutterschutz absoluten Vorrang gegenüber eine Arbeitsaufnahme hat, sofern entsprechende Vorschriften des Mutterschutzgesetzes dies ausdrücklich vorsehen.

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Dauerzustand Hartz IV – Realtität für Ältere und Kinder

DauerzustandDauerzustand Hartz IV – Vorallendingen über 50-jährige betroffen

Das berühmt-berüchtigte Revolverblättchen hat anscheinend mal wieder exclusiv Zahlen zugespielt bekommen und berichtet entsprechend ausweidend über den Dauerzustand Hartz IV bei Älteren und Kindern.

Dabei fällt wie gewöhnlich unter den Tisch, dass gerade Ältere die Suppe auslöffeln, die unser Staat gemeinsam mit der Wirtschaft unserer Gesellschaft eingebrockt hat.

Aber auch hierbei gibts es leider immer noch geschlechtsspezifische Unterschiede, so sind Frauen über 50 durchschnittlich länger im Dauerzustand SGB II-Leistungsbezug als Männer über 50.

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