UPDATE: Neue Mietobergrenzen beim JobCenter Essen – Verschlechterung

Die neuen Mietobergrenzen beim JobCenter Essen führen zu einer Verschlechterung für die Betroffenen.

Am 17.3.2016 wurde der neue Mietspiegel 2016 des Gutachterausschuss der Stadt Essen veröffentlicht. Er ist hier zu finden. Aus dem ersten qualifizierten Mietspiegel seit Jahren ergibt sich, dass die Mieten in Essen im Vergleich zum (einfachen) Vorgängermietspiegel von 2013 gestiegen sind.

Dies hat das JobCenter Essen offenbar zum Anlass genommen, auch die Mietobergrenze, also den Grenzwert bis zu dem das JobCenter Mieten für SGB II-Leistungsberechtigte (Hartz4-Bezieher) für angemessen hält, etwas nach oben anzupassen. Die Anpassung galt bereits ab dem 01.03.2016. Zum 01.10.2016 ist nach Erscheinen des neuen Betriebskostenspiegels wieder eine leichte Verschlechterung eingetreten.

Ob die Anpassung tatsächlich den neuen Gegebenheiten am Wohnungsmarkt entspricht, darf bezweifelt werden. Nachstehend kann man erstmal sehen, welche Werte die Stadt Essen nun für angemessen hält. Ob sie es dann auch sind, werden wir sehen:

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Video zum Vortrag „Neue Wohnkosten …“

Am Freitag, dem 3. Oktober 2014, fand in Essen-Steele der Vortrag Neue Wohnkosten für Hartz4-Leistungsberechtigte im evgl. Gemeindezentrum Steele statt.

Gehalten wurde der Vortrag zu den neuen Wohnkosten von Rechtsanwalt Carsten Dams (Fachanwalt für Sozialrecht). Über dreißig Besucherinnen und Besucher lauschten an dem sonnigen Feiertag seinen Ausführungen. Wer den Vortrag leider verpasst hat oder ihn noch Mal beiwohnen möchte, kann diesen nun als Video aufrufen. Dieses finden Sie am Anschluss zu diesem Text.

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Neue Wohnkosten für Hartz4-Leistungsberechtigte

Neue Wohnkosten für Hartz4-LeistungsberechtigteNeue Wohnkosten für Hartz4-Leistungsberechtigte ist der Titel einer Veranstaltung der BG45, zu der wir Rechtsanwalt Carsten Dams als Referenten gewinnen konnten.

Gekürzte Miete vom JobCenter?!
Neue Wohnung zu teuer?!
Umzug verboten?!
Wie wehre ich mich?

Diejenigen, die uns bereits kennen wissen, dass die BG45 als gemeinnütziger Verein in Essen seit Jahren für die Belange von Betroffenen eintritt, die kurzfristig oder dauerhaft auf den Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, sprich Hartz4, angewiesen sind.

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Erhöhung der Mietobergrenzen in Essen

Urteil des Landessozialgerichts NRW – Erhöhung der Mietobergrenzen in Essen

Ein Bericht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Carsten Dams. Am Donnerstag, dem 28.11.2013 hat das Landessozialgericht NRW im Verfahren L 7 AS 1121/13 und 1122/13 ein möglicherweise bahnbrechendes Urteil zur Verbesserung der Situation vieler Leistungsberechtigter im Bereich SGB II gefällt. An der öffentlichen Gerichtsverhandlung habe ich teil genommen und berichte/erläutere kurz:

Das Urteil, dessen schriftliche Begründung noch nicht vorliegt, geht davon aus, dass bei der Bemessung der „angemessenen“ Miete in Essen nicht allein auf die reine Grundmiete (Netto-Kaltmiete) berücksichtigt werden darf, sondern auch die Nebenkosten mit Ausnahme der Heizkosten bis zu einer gewissen Grenze einbezogen werden müssen (Brutto-Kaltmiete). Sind Grundmiete und kalte Nebenkosten in ihrer Gesamtsumme angemessen, so soll es keine Rolle spielen, ob einer der beiden Posten für sich alleine genommen vermeintlich zu hoch wäre. Kurz gesagt kann hier von einer Erhöhung der Mietobergrenzen gesprochen werden.

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