Landessozialgericht RP – Genialer Beschluss

LandessozialgerichtLandessozialgericht Rheinland-Pfalz – Aktueller Beschluss

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat gestern einen wegweisenden Beschluss in einem ER-Verfahren veröffentlicht, der eindeutig Signalwirkung hat. Wir betonen, dass es sich dabei zwar nur um die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gehandelt hat, jedoch sind die Beschlussbegründungen von besonderer Tragweite.

Denn sie zeigen auf, dass es zumindest in Teilen der höherinstanzlichen Sozialgerichtsbarkeit erhebliche Zweifel an der Praxis der JobCenter gibt, Leistungsberechtigte ohne entsprechende Vorkenntnisse gegen ihren Willen per Dekret zur ausbeuterischen Zwangsarbeit in der Kinder- und Seniorenbetreuung zu zwingen.

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Gotha – Sozialgericht ruft Karlsruhe an

GothaSG Gotha legt BVerfG Beschlussvorlage vor

Das Sozialgericht Gotha hat als bundesweit erstes Sozialgericht anscheinend beim Bundesverfassungsgericht eine konkrete Normenkontrollklage erhoben, weil es Sanktionen gegen SGB II-Leistungsberechtigte für verfassungswidrig einstuft.

Da es in der Presselandschaft massenweise regelrecht euphorische und marktschreierische Artikel dazu gibt, wollen wir an dieser Stelle die Erwartungen bewußt etwas dämpfen.

Denn Karlsruhe hat sich in der Vergangenheit als nicht besonders leistungsberechtigtenfreundlich erwiesen und hat zahlreiche Verfassungsbeschwerden gegen Sanktionen im Bereich des SGB II regelrecht abgeschmettert.

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Meldeversäumnis – Wegweisendes BSG-Urteil

MeldeversäumnisAufrechenbarkeit von Sanktionen wegen Meldeversäumnis

Das Bundessozialgericht hat mittels Terminbericht ein wegweisendes Urteil zu der Aufrechnung von Sanktionen wegen Meldeversäumnissen bekannt gegeben.

Nach diesem Urteil ist es unzulässig, dass JobCenter innerhalb kurzer Zeit serienweise gleichlautende Meldeaufforderungen erlassen, um dann bei Nichtwahrnehmung fortlaufend aufrechnend wegen Meldeversäumnis zu sanktionieren. Das BSG deckelt die Sanktionsfähigkeit auf drei hintereinander gleichlautende Meldeaufforderungen, die seitens der/des Leistungsberechtigten nicht wahrgenommen wurden.

Nach Ansicht der 14ten Kammer des BSG verfehlen mehr als drei gleichlautende aufeinanderfolgende Meldeaufforderung das Prinzip des Förderns. Einen kleinen Wermutstropfen beinhaltet das BSG-Urteil aber dennoch. Dazu mehr weiter unten.

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Karlsruhe – Sozialgericht legitimiert Rechtsbruch

KarlsruheDas Sozialgericht Karlsruhe weicht von grundsätzlicher Rechtsprechung ab

Das Sozialgericht Karlsruhe scheint seine eigenen „rechtlichen Regeln“ aufstellen zu wollen. Denn in einem aktuell veröffentlichten Urteil ignoriert es gleich mehrfach die Grundsatzrechtsprechung des Bundessozialgerichtes zur Rechtsfrage der Eingliederungsvereinbarung, bzw. den sie ersetzenden Verwaltungsakt. Denn so gilt u.a. seit dem BSG-Urteil B 14 AS 195/11 R vom 14. Februar 2013 der Grundsatz der Bevorzugung einer konsensualen Lösung gegenüber dem hoheitlichen Handeln.

Zudem kam man fast sagen, dass das SG Karlsruhe in seiner ausgegeben Medieninformation die betroffene Leistungsberechtigte regelrecht vorführt. Und das in einer Selbstherrlichkeit, die uns bisher selten in einer Urteilsbegründung begegnet ist. Anscheinend hat die spruchfällende Kammer des SG Karlsruhe immer noch nicht begriffen, dass wir mittlerweile im 21ten Jahrhundert leben. Und es zumindest auf dem Papier Menschen- und Bürgerrechte gibt.
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Bewerbungen – zumutbare wöchentliche Anzahl

BewerbungenIIBewerbungen aus EGV – Was ist zumutbar?

Wie viele Bewerbungen pro Woche sind einem Leistungsberechtigten zumutbar? Diese Rechtsfrage beschäftigte die Sozialgerichtsbarkeit immer wieder. Nunmehr kann man aber fast schon von einer verfestigten Rechtssprechung reden, denn auch das LSG Rheinland-Pfalz hat sich nun der Rechtsauffassung des BSG aus dem Jahr 2007 angeschlossen, wonach zwei Bewerbungen wöchentlich einem Leistungsberechtigten grundsätzlich zuzumuten sind. Damit kann dieser Fakt auch rechtssicher in eine EGV und ggfs. in den sie ersetzenden Verwaltungsakt aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang stellt sich aber direkt die nächste Frage. Was ist z.B. mit drei Bewerbungen wöchentlich, die in einer EGV festgehalten sind? Hier sind wir gespannt, wie sich die bundesweite Rechtssprechung dazu entwickeln wird.

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Mindestlohn – Eine weitere Aufweichung

MindestlohnVIMindestlohn – Und die neue Strategie der gezielten Aufweichung

Eine weitere „Aufweichung“ des Mindestlohns zeichnet sich ab. Das neuste Motto hierbei lautet: „Die Ausnahme der Ausnahme der Ausnahme“.

Durch das Mindestlohngesetz hatte aufgrund der darin enthaltenen Dokumentationspflichten der Arbeitgeber auch das Arbeitszeitgesetz wieder an Bedeutung gewonnen. Nunmehr haben Frau Nahles, unsere allseits so beliebte Arbeitsministerin, und ihre Länderkollegen ein faulen Kompromiss ausgehandelt, durch den das Arbeitszeitgesetz weiter ausgehebelt wird. Profitgier und Ausbeutungswillen haben bei Frau Nahles scheinbar immer noch die Leitfunktion.

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Kontodaten – Und deren vermehrter Abruf

KontoKontodatenabruf – staatliche Schnüffelei

Laut übereinstimmenden Presseberichten riefen im vergangenen Jahr deutsche Behörden so viele Kontodaten ab wie nie zuvor. Hierzu hat das Bundeszentralamt für Steuern eine Statistik erstellt, die anscheinend exklusiv nur der Süddeutschen Zeitung vorzuliegen scheint.

Auch Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind davon betroffen. Leider können hierzu keinerlei weiteren Aussagen getroffen werden, denn den Presseberichten zu den Kontodatenabrufen ist nicht zu entnehmen, wie sich die Statistik im Einzelnen aufschlüsselt.

Allerdings ist den Presseberichten zu entnehmen, dass sich im vergangen Jahr die Zahl der Kontodatenabfragen durch Sozialleistungsträger und andere Nicht-Steuerbehörden mehr als verdoppelt hat.

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