Eigenheim und Tilgung bei SGB II-Leistungsbezug
Das Hessische Landessozialgericht hat am 29. Oktober 2014 unter dem AZ L 6 S 422/12 ein für Eigenheimbesitzer im SGB II-Leistungsbezug höchst interessantes Urteil gefällt. Bisher war die Übernahme von Tilgungsraten für ein Eigenheim nicht als Sozialhilfe möglich, da die Tilgung letztendlich der Vermögensbildung dient. Das Hessische Landessozialgericht hat aber nun klargestellt, dass es auch hierbei Ausnahmen gibt, die die Sozialleistungsträger (= JobCenter) berücksichtigen müssen.