Laktoseintoleranz – BSG erkennt Mehrbedarf an!

LaktoseintoleranzLaktoseintoleranz – Das Bundessozialgericht erkennt Mehrbedarf dafür an

Das BSG entschied am 14.02.2013 unter dem AZ B 14 AS 48/12 R, dass Laktoseintoleranz (Milchzuckerintoleranz) eine Erkrankung ist. Das rechtfertigt einen Mehraufwand für kostenaufwändige Ernährung gemäß § 21 Abs. 5 SGB II.

Bisher gab es dazu unterschiedliche Entscheidungen innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit. Nunmehr herrscht durch dieses höchstrichterliche Grundsatzurteil Rechtssicherheit.

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Warmwasserbedarf – Ein Dauerbrenner bei den KdU

Das Thema Warmwasserbedarf ist rechtlich noch immer nicht höchstrichterlich geklärt

Aufgrund der immer noch gegebenen Aktualität und der rechtlichen Umstrittenheit finden Sie im Anschluss an diesem Absatz das Strategiepapier zu den pauschalisierten Sätzen der Kosten für die Warmwasseraufbereitung. Entwickelt wurde es von Rüdiger Böker von Tacheles e.V. und wird von uns in Gänze und unverändert veröffentlicht. Der Autor besagt ausdrücklich, daß eine Verbreitung erwünscht ist. Hier nun sein Text zum Thema Warmwasserbedarf:
RB-Warmwasser-Mehr-Bedarf-2011-2012-2013-2014

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Anspruch auf Mehrbedarf bei krankhaften Untergewicht

MehrbedarfIISGB II-Leistungsbeziehern kann bei krankhaftem Untergewicht ein Mehrbedarf zustehen

Bei krankhaftem Untergewicht kann ein Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung beim JobCenter geltend gemacht werden. So urteilte das Sozialgericht Gießen unter dem Aktenzeichen 22 AS 866/11 WA und traf damit eine richtungweisende Entscheidung.

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Keine Leistung für schwangere Alleinerziehende

Leistung für Alleinerziehende wegen Schwangerschaft vollständig eingestellt

Eine studierende Mutter, die mit ihrem achtjährigen Sohn zusammen lebt und auf Leistungen des Jobcenters Essen für den Sohn angewiesen ist, gab gegenüber der Behörde an, dass sie schwanger sei, da sie den Mehrbedarf für werdende Mütter und die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt erhalten wollte. Doch anstatt der ihr zustehenden Leistungen verfügte das Jobcenter kurzer Hand am 29.01.13 die vollständige vorläufige Leistungseinstellung ab Februar, sodass die Mutter zunächst am Bankautomaten feststellen musste, dass die Existenzsicherung fehlt und erst Tage später die Begründung hierfür schriftlich erhielt. Weiterlesen