Agenda 2010 – Folgenschwere sozialstaatliche Verirrung

Der Paritätische Wohlfahrtsverband zieht in einer Pressemitteilung vom 13.03.13 Bilanz zu 10 Jahren Agenda 2010

Als folgenschwere sozialstaatliche Verirrung, die Millionen von Menschen in die Einkommensarmut stürzte,  bewertet  der Paritätische Wohlfahrtsverband die Agenda 2010 und die Hartz IV-Gesetze.  Als Sofortmaßnahmen fordert der Verband anlässlich des 10. Jahrestages ihrer Verkündigung die bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze, eine umfassende Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder in Hartz IV sowie  den Ausbau eines sozialen Arbeitsmarktes für  schwerstvermittelbare Langzeitarbeitslose. Weiterlesen

Pressemitteilung der Diakonie RWL

Hartz IV am Ende – Kahlschlag bei Arbeitslosen

Diakonie RWL hält Reformen am Arbeitsmarkt für unerträglich.

Die aktuelle Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung zementiert die Ausgrenzung von Millionen von Arbeitslosen. Zum einen erfüllt die Anpassung der Regelsätze nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Zum anderen werden durch massive Kürzungen im Bereich der Arbeitslosenförderung Millionen von Langzeitarbeitslosen dauerhaft abgeschrieben. Fordern und Fördern fällt aus. Weiterlesen

Urteil des BVerfG vom 9. Feb. 2010

BVerfG verwirft weitere wesentliche Elemente des SGB II

Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits im Dezember 2007 die Hartz-Behörden, also die Argen, für verfassungswidrig erklärt hatte, werden nun weitere wesentliche Elemente des SGB II verworfen:

1. Festlegung des Regelsatzes

Zulässig ist die grundsätzliche Methode der Berechnung des Eckregelsatzes (für Erwachsene). Das heißt, der Gesetzgeber durfte vom vorgegebenen Warenkorb auf eine statistische Berechnung umsteigen, wo nach den tatsächlichen Verbrauchen einer unteren Einkommensschicht geschaut wurde. Er hat hierbei einen vertretbaren Personenkreis ausgesucht und die Verbrauchsgegenstände auch in richtige Abteilungen eingeteilt. Jedoch hat er dann prozentuale Abzüge vorgenommen, die nicht nachvollziehbar, also intransparent sind. Deswegen sind bereits die Eckregelsätze verfassungswidrig und folglich auch alle abgeleiteten Regelsätze für Kinder oder Partner. Für die Zukunft wird damit also klargestellt, dass an das Verfahren der Ermittlung des Regelsatzes Anforderungen zu stellen sind und diese durch das BVerfG überwacht werden. Dieses Verfahren der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wird nun also öffentlich und zum Feld gesellschaftlicher Auseinandersetzung, während diese grundlegende Bedarfsfestsetzung bisher in der Bürokratie unbehelligt von statten gehen konnte.

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Regelsatz für Kinder verfassungswidrig?

An alle Hartz4-Berechtigten!

Ich halte es spätestens nach dem Beschluss des BSG vom 27. Januar 2009 zur Vorlage der Regelsätze für Kinder in Karlsruhe für angezeigt, dass möglichst alle Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, die in den letzten 4 Jahren (mindestens teilweise) unter 15 Jahren alt waren, einen Überprüfungsantrag stellen, um sich Ansprüche für den Fall zu sichern, dass das BVerfG zu ihren Gunsten entscheiden wird. Dieses ist aufgrund der versteckten Verweisung des § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 330 Abs. 1 SGB III erforderlich.

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Weiterhin dramatisch hohe Kinderarmut!

Trotz des Rückgangs der Arbeitslosenzahlen kommt der vermeintliche Aufschwung bei den Kindern als schwächstem Glied der Kette kaum an

Die neuesten Kinderarmutszahlen zu Unter-15-Jährigen, die in NRW von Sozialgeld bzw. in „Hartz-IV-Haushalten“ leben, sind weiterhin dramatisch hoch. Dies belegt eine Kurzmitteilung des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), für die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet wurden. Demnach lebten im Juni dieses Jahres in Nordrhein-Westfalen 464.000 Kinder bis 14 Jahre von Sozialgeld. Vergleicht man die letzten zwei Jahre, stieg diese Kinderarmutsquote von 17,4 Prozent (468.000 Kinder) im Juni 2006 auf 18,1 Prozent (475.000) im Juni 2007, um danach wieder geringfügig auf 17,8 Prozent zu sinken.

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