Regelsatz für Kinder verfassungswidrig?

An alle Hartz4-Berechtigten!

Ich halte es spätestens nach dem Beschluss des BSG vom 27. Januar 2009 zur Vorlage der Regelsätze für Kinder in Karlsruhe für angezeigt, dass möglichst alle Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, die in den letzten 4 Jahren (mindestens teilweise) unter 15 Jahren alt waren, einen Überprüfungsantrag stellen, um sich Ansprüche für den Fall zu sichern, dass das BVerfG zu ihren Gunsten entscheiden wird. Dieses ist aufgrund der versteckten Verweisung des § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 330 Abs. 1 SGB III erforderlich.

Diejenigen, die nach einem Spruch des BVerfG erst eine Überprüfung beantragen, würden nur für die Zeit nach der Entscheidung Leistungsnachzahlungen erhalten. Nur wer vor einer Entscheidung den Antrag stellt, wahrt seine Rechte. Die Antragstellung sollte wie üblich dokumentiert werden (Telefax mit Sendebericht oder Empfangsbestätigung). Ablehnende Bescheide sollten mit dem Widerspruch angegriffen werden und Nichtbescheidungen nach 6 Monaten sollte mit der Untätigkeitsklage begegnet werden.

Beschluss LSG Hessen

Muster für Überprüfungsantrag – Kinderregelsätze

Rechtsanwalt Jan Häußler
Pferdemarkt 4
45127 Essen

Telefon: 0201-3603975
Telefax: 0201-3612686

email: rechtsanwalt@jan-haeussler.de

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