Sanktionsfrei mit Sanktionsfrei

Sanktionsfrei: Inge Hannemann und Michael Bohmeyer wollen die Hartz-IV-Sanktionen abschaffen.

Hierzulande wird bei rund einer Million Menschen jährlich das Existenzminimum unterschritten. Dies geschieht mit dem Erziehungsinstrument der JobCenter, den sogenannten Sanktionen. Selbst geringe „Vergehen“, wie z.B. das Nichterscheinen zu einem Termin, kann Anlass für eine Sanktion sein. Egal wie hoch diese dann ausfällt, das Existenzminimum wird in jedem Fall unterschritten und der betroffende Mensch in seiner Würde verletzt. Denn dieser sieht sich dann meist in der Position, sich komplett dem System unterwerfen zu müssen, damit die Sanktion wieder aufgehoben wird. Dabei sind die Sanktionen zu einem Großteil rechtswiedrig. Über 40% aller Widersprüche und Klagen werden zugunsten der Sanktionierten entschieden. Leider nehmen nur wenige der Betroffenden ihr Recht war. „Nur fünf Prozent der Kund*innen kennen ihre Rechte. Wären es doppelt so viele, könnten wir einpacken“, wie ein Jobcenter-Insider berichtet. Hier setzt Sanktionsfrei an.

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Landessozialgericht RP – Genialer Beschluss

LandessozialgerichtLandessozialgericht Rheinland-Pfalz – Aktueller Beschluss

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat gestern einen wegweisenden Beschluss in einem ER-Verfahren veröffentlicht, der eindeutig Signalwirkung hat. Wir betonen, dass es sich dabei zwar nur um die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gehandelt hat, jedoch sind die Beschlussbegründungen von besonderer Tragweite.

Denn sie zeigen auf, dass es zumindest in Teilen der höherinstanzlichen Sozialgerichtsbarkeit erhebliche Zweifel an der Praxis der JobCenter gibt, Leistungsberechtigte ohne entsprechende Vorkenntnisse gegen ihren Willen per Dekret zur ausbeuterischen Zwangsarbeit in der Kinder- und Seniorenbetreuung zu zwingen.

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Gotha – Sozialgericht ruft Karlsruhe an

GothaSG Gotha legt BVerfG Beschlussvorlage vor

Das Sozialgericht Gotha hat als bundesweit erstes Sozialgericht anscheinend beim Bundesverfassungsgericht eine konkrete Normenkontrollklage erhoben, weil es Sanktionen gegen SGB II-Leistungsberechtigte für verfassungswidrig einstuft.

Da es in der Presselandschaft massenweise regelrecht euphorische und marktschreierische Artikel dazu gibt, wollen wir an dieser Stelle die Erwartungen bewußt etwas dämpfen.

Denn Karlsruhe hat sich in der Vergangenheit als nicht besonders leistungsberechtigtenfreundlich erwiesen und hat zahlreiche Verfassungsbeschwerden gegen Sanktionen im Bereich des SGB II regelrecht abgeschmettert.

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Schwarzarbeit – Zahl der Ahndungen stieg 2014 leicht

SchwarzarbeitSchwarzarbeit im SGB II-Leistungsbezug

Die Schwarzarbeit bei SGB II-Leistungsbezug nimmt laut einem Geheimbericht der Bundesagentur für Arbeit wieder leicht zu. Das dieser Bericht zur Schwarzarbeit ausgerechnet mal wieder exklusiv nur der Bild-Zeitung zugespielt wurde, verdeutlicht die Absicht, die hinter der Veröffentlichung dieses Berichtes steckt. Denn die Bild ist ja bekannt dafür, entsprechend reißerisch über solche Themen zu berichten. Zudem passen sie bestens in das Weltbild der Leserschaft und finden so als stigmatisierendes Vorurteil Eingang in eine breitere Öffentlichkeit.

Unabhängig davon kann man aber nicht verleugnen, dass es sich in solchen Fällen um Sozialbetrug handelt, was bei Weitem kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat, die eine entsprechende Ahndung nach sich zieht.

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Alles hört auf mein Kommando – Diesmal nicht

allesAlles hört auf mein Kommando trifft diesmal wohl nicht zu!

Angela Merkel hat ja normalerweise den absoluten Führungsanspruch und als Bundeskanzlerin die sog. Richtlinienkompetenz, mit der sie alles „vorgeben“ kann.

Nur diesmal sieht es danach aus, als wenn sie nicht alles auf eine Karte setzt und ihr berühmt-berüchtigtes „Machtwort“ spricht.

Denn nach übereinstimmenden Pressemeldung ist die Rechtsvereinfachung im SGB II (eigentlich Rechtsverschärfung) vorläufig auf Eis gelegt worden. Wie war das mit dem Spruch „Alles für die Katz?!?“.

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Meldeversäumnis – Wegweisendes BSG-Urteil

MeldeversäumnisAufrechenbarkeit von Sanktionen wegen Meldeversäumnis

Das Bundessozialgericht hat mittels Terminbericht ein wegweisendes Urteil zu der Aufrechnung von Sanktionen wegen Meldeversäumnissen bekannt gegeben.

Nach diesem Urteil ist es unzulässig, dass JobCenter innerhalb kurzer Zeit serienweise gleichlautende Meldeaufforderungen erlassen, um dann bei Nichtwahrnehmung fortlaufend aufrechnend wegen Meldeversäumnis zu sanktionieren. Das BSG deckelt die Sanktionsfähigkeit auf drei hintereinander gleichlautende Meldeaufforderungen, die seitens der/des Leistungsberechtigten nicht wahrgenommen wurden.

Nach Ansicht der 14ten Kammer des BSG verfehlen mehr als drei gleichlautende aufeinanderfolgende Meldeaufforderung das Prinzip des Förderns. Einen kleinen Wermutstropfen beinhaltet das BSG-Urteil aber dennoch. Dazu mehr weiter unten.

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Hoeren – Der Vorzeigehetzer der „Bild-Zeitung“

HoerenHoeren und sein Sprachjargon

Dirk Hoeren? Wem ist dieser „wohlklingende“ Name kein Begriff? Uns jedenfalls ist der Vorzeigehetzer der Bild-Zeitung schon oft genug negativ aufgefallen. Denn immer wenn es der Bild-Zeitung darum geht, gegen vermeintliche soziale Randgruppen in unserer Gesellschaft Stimmung zu machen, schickt diese Herrn Dirk Hoeren vor.

Vielleicht erinnern sich manche unserer Leser an unseren Artikel „Sanktionen – Und die deutsche Gründlichkeit„. In diesem hatten wir zum Schluß bereits so einige Anmerkungen zu dem ursprünglichen Artikel der Bild-Zeitung gemacht. Nunmehr hat aber Mats Schönauer, der Betreiber des medienkritischen Blogs „Bildblog.de“ einem Beitrag veröffentlicht, der sich mit Herrn Hoerens „investigativem“ Journalismus in Bezug auf die neuste Sanktionsstatistik mit herrlich treffenden Worten auseinandersetzt. Und die Polemik und unionstreue Propaganda detailliert entlarvt, die Herr Hoeren vorgeblich im Namen des Volkes betreibt.

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