Schwarzarbeit – Zahl der Ahndungen stieg 2014 leicht

SchwarzarbeitSchwarzarbeit im SGB II-Leistungsbezug

Die Schwarzarbeit bei SGB II-Leistungsbezug nimmt laut einem Geheimbericht der Bundesagentur für Arbeit wieder leicht zu. Das dieser Bericht zur Schwarzarbeit ausgerechnet mal wieder exklusiv nur der Bild-Zeitung zugespielt wurde, verdeutlicht die Absicht, die hinter der Veröffentlichung dieses Berichtes steckt. Denn die Bild ist ja bekannt dafür, entsprechend reißerisch über solche Themen zu berichten. Zudem passen sie bestens in das Weltbild der Leserschaft und finden so als stigmatisierendes Vorurteil Eingang in eine breitere Öffentlichkeit.

Unabhängig davon kann man aber nicht verleugnen, dass es sich in solchen Fällen um Sozialbetrug handelt, was bei Weitem kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat, die eine entsprechende Ahndung nach sich zieht.

Schwarzarbeit – Die Fakten

Dazu zitieren wir eine Pressemeldung des Internetportals polenum.de:

Mehr Verfahren gegen Hartz-IV-Bezieher wegen Schwarzarbeit

Veröffentlicht am 23. Mai 2015 von Andreas Heegt

Die Zahl der Hartz-IV-Bezieher, die nebenbei schwarz arbeiten, ist im vergangenen Jahr leicht gestiegen. Wie “Bild” und B.Z. (Samstag) unter Berufung auf einen vertraulichen Bericht der Bundesagentur für Arbeit (BA) berichten, ist die Zahl der Verfahren wegen Schwarzarbeit gegen Stütze-Empfänger im vergangenen Jahr um rund 200 auf 40.149 gestiegen. Insgesamt leiteten die Jobcenter 154.649 Verfahren wegen Leistungsmissbrauchs gegen arbeitslose Hartz-Empfänger ein.

Das waren 5,4 Prozent weniger als 2013. In 29.017 Fällen verhängten die Ämter Bußgelder über insgesamt drei Millionen Euro, in 54.470 Fällen verurteilten Gerichte die Betrüger zu insgesamt 5,1 Millionen Euro. Außerdem wurden Haftstrafen über insgesamt 267 Jahre (mit Bewährung) und 79 Jahre (ohne Bewährung) verhängt. BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt kritisierte die Vergehen gegenüber “Bild” und B.Z.: “Leistungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt.” Er betonte zugleich, die große Mehrheit der Hartz-IV-Bezieher halte sich an die Regeln. (dts Nachrichtenagentur)

Schwarzarbeit – Mal anders gerechnet

Im Jahr 2014 gab es im Jahresdurchschnitt 4.387.178 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Insgesamt bezogen rund 6,3 Millionen Menschen Leistungen nach dem SGB II. Stellt man die Zahl der im Bericht genannten eröffneten Verfahren wegen Schwarzarbeit in Höhe von 40.149 im Jahr 2014 dagegen, wird deutlich, dass es sich um eine Minderheit von Leistungsberechtigten gehandelt hat. In Prozent bezogen auf die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausgedrückt sind das 0,92%.

Das sind nicht einmal 1%. Damit wird die Absicht verdeutlicht, die hinter so einer Berichterstattung steckt. Denn die höhere Anzahl der Verfahren wegen Leistungsmissbrauch erklärt sich u.a. damit, dass darunter auch z.B. verspätete Meldungen einer Arbeitsaufnahme oder die vermeintliche Nichtmeldung weiterer Einkünfte (wie Kapitalerträge) fallen.

Alle Vorurteile kommen aus den Eingeweiden.

Friedrich Wilhelm Nietzsche (1844 – 1900), deutscher Philosoph

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