Sanktionen und Miete – Licht und Schatten

Zuerst die gute Nachricht: Das Bundesverfassungsgericht hat den JobCentern die 60% und 100% Sanktionen bis auf Weiteres vollständig untersagt, solange Betroffene 25 Jahre und älter sind.

Kürzungen in Höhe von 30% unterliegen jetzt deutlich strengeren Regeln. Wer – ob über oder unter 25 – jetzt einen Kürzungsbescheid ab einschließlich 30% erhält sollte sich dringend beraten lassen. Widerspruchsfrist nicht vergessen, 1 Monat.

Bei den Mieten dagegen sieht es düster aus. Es steht zu erwarten, dass die Stadt Essen recht bald die Angemessenheitsgrenze bei den Mieten kürzen wird. Bruttokaltmiete dürfte dann in etwa so aussehen:

Aktuell Demnächst Personen ACHTUNG, ABSCHNITT VERALTET. AKTUELL ARTIKEL VOM 01.03.2020

360 € 354 € 1

458,25 € 450,45 € 2

564,00 € 554,40 € 3

usw.

Wer noch zu alten Zahlen mit Zusicherung des JobCenters gemietet hat sollte dringend eine Beratungsstelle aufsuchen, falls gekürzt werden soll.

Carsten Dams, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

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4 Antworten zu Sanktionen und Miete – Licht und Schatten

  1. Peter Beucher sagt:

    In Deutschland sind ca.700 000 Menschen obdachlos .
    Wenn das so weitergeht das jetzt noch die Angemessenheitsgrenze gekürzt wird ,kann man sich ja schon fast selbst auf die Obdachlosigkeit einrichten.
    Die Mieten bzw. Nebenkosten werden ja nicht weniger,sondern werden weiter steigen.
    Besonders die Nebenkosten liegen in Essen höher als in anderen Städten.

  2. Michi B. sagt:

    Wie wahr, leider. Hinzu kommt noch; die Stadt kennt den Wohnungsmarkt, weiß das es nur mit ganz viel Glück zu schaffen ist, eine vom Preis her angemessene Wohnung zu finden – was nicht heißt, das man sie dann auch bekommt, da angemessener Wohnraum rar und die Anzahl der Wohnungssuchenden sehr hoch ist – und dennoch wird die Angemessenheitsgrenze gekürzt.
    Wo soll das alles noch hinführen?

  3. Michi B. sagt:

    … auch noch zu erwähnen wäre die Tatsache, das viele Menschen mit diesem ewigen hin und her der Entscheidungen, jedes mal aufs neue in der ein oder anderen Weise mit den Jobcentern kämpfen zu müssen ( z.B. erst um die Nachzahlung bei Erhöhung der Mietobergrenze Anfang des Jahres 2019 und nun sehr wahrscheinlich wieder gegen die Kürzung der Leistungen durch herabsetzen der Mietobergrenze usw. ) überfordert sind, viele meiden diese Kämpfe aus Angst nicht dagegen anzukommen oder weil es einfach zermürbend, Kräfte raubend ist ectpp.!

  4. Peter Beucher sagt:

    Ab 1. September 2022 gelten neue Mietobergrenzen bei der Stadt Essen.
    Also immer auf dem neuesten Stand bleiben und
    sich beraten lassen.