Nachdem jeder interessierte Mensch wahrnehmen konnte, dass die Wohnkosten in Essen steigen wird nunmehr auch das JobCenter Essen nicht umhin kommen ab März 2024 die sogenannte Angemessenheitsgrenze bei den Wohnkosten zu erhöhen. Zuletzt war das zu September 2022 passiert. Die Entwicklung der Wohnkosten seitdem wurde leider ignoriert. Jetzt erfolgt wohl nur eine geradezu albern geringe Erhöhung.
Mit Wirkung (spätestens) ab März 2024 ist die Stadt Essen gezwungen die Grenze der Wohnkosten zu erhöhen und wird darüber (hoffentlich) zeitnah informieren.
Für eine Einzelperson waren bisher maximal 435,00 € brutto/kalt, also Grundmiete zusammen mit Betriebskosten , aber noch ohne Heizung, zu leisten. Ab jetzt werden es 436,00 € sein. Diese Änderung wirkt sich auf jeden Leistungsbezieher aus, der überhaupt eine gekürzte Miete hat, also auch nach einem „ungenehmigtem“ Umzug, wenn auch nicht immer in voller Höhe.
Die ab jetzt geltenden Werte können Sie der folgenden Tabelle entnehmen, es sind die Mindestwerte unter die die Stadt nicht kann. Höher könnte sie, wenn sie denn wollte:
Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) | | |
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Bruttokaltmiete | | |
Personen in Bedarfsgemeinschaft | ab dem 01.09.2022 | ab dem 01.03.2024 |
1 Person | 435,00 Euro | 436,00 Euro |
2 Personen | 547,95 Euro | 549,25 Euro |
3 Personen | 680,00 Euro | 681,60 Euro |
4 Personen | 819,85 Euro | 821,75 Euro |
5 Personen | 971,30 Euro | 973,50 Euro |
6 Personen | 1.066,80 Euro | 1.069,20 Euro |
7 Personen | 1.155,70 Euro | 1.158,30 Euro |
Die Stadt Essen wird das, wenn sie gelegentlich Zeit findet sich um die Belange Leistungsberechtigter zu kümmern, bestätigen.
Alle Menschen, die von einer Kürzung der Leistungen für Miete und Heizung betroffen sind kann ich nur herzlich in eine meiner kostenfreien Beratungsstellen, Termine sichtbar unter www.hartz4.nrw, einladen. Bitte beachten Sie das Fristen laufen. Neue Bescheide sollten zur Prüfung unmittelbar nachdem sie eingetroffen sind vorgelegt werden.
Mit besten Grüßen
Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht