Landessozialgericht RP – Genialer Beschluss

LandessozialgerichtLandessozialgericht Rheinland-Pfalz – Aktueller Beschluss

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat gestern einen wegweisenden Beschluss in einem ER-Verfahren veröffentlicht, der eindeutig Signalwirkung hat. Wir betonen, dass es sich dabei zwar nur um die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gehandelt hat, jedoch sind die Beschlussbegründungen von besonderer Tragweite.

Denn sie zeigen auf, dass es zumindest in Teilen der höherinstanzlichen Sozialgerichtsbarkeit erhebliche Zweifel an der Praxis der JobCenter gibt, Leistungsberechtigte ohne entsprechende Vorkenntnisse gegen ihren Willen per Dekret zur ausbeuterischen Zwangsarbeit in der Kinder- und Seniorenbetreuung zu zwingen.

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Handy mit Vertrag – Kurioses Urteil

HandyHandy mit Vertrag – LSG Hessen urteilt in einem kuriosen Fall

Das LSG Hessen hat ein Urteil zum Thema „Cash-statt-Handy-Geschäft“ einer Leistungsberechtigten mit einem Mobilfunkunternehmen gefällt, das so ziemlich einmalig in der Sozialrechtsprechung sein dürfte.

Eine Leistungsberechtigte hatte vier Handyverträge abgeschlossen, mit denen sie anstelle von vier subventionierten Handys eine Barauszahlung von 1.200 € erhielt. Diese rechnete ihr das JobCenter als Einkommen an und verteilte es wie gesetzlich vorgesehen auf einen Zeitraum von 6 Monaten. Zu Unrecht, wie jetzt das LSG Hessen urteilte.

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Bewerbungen – zumutbare wöchentliche Anzahl

BewerbungenIIBewerbungen aus EGV – Was ist zumutbar?

Wie viele Bewerbungen pro Woche sind einem Leistungsberechtigten zumutbar? Diese Rechtsfrage beschäftigte die Sozialgerichtsbarkeit immer wieder. Nunmehr kann man aber fast schon von einer verfestigten Rechtssprechung reden, denn auch das LSG Rheinland-Pfalz hat sich nun der Rechtsauffassung des BSG aus dem Jahr 2007 angeschlossen, wonach zwei Bewerbungen wöchentlich einem Leistungsberechtigten grundsätzlich zuzumuten sind. Damit kann dieser Fakt auch rechtssicher in eine EGV und ggfs. in den sie ersetzenden Verwaltungsakt aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang stellt sich aber direkt die nächste Frage. Was ist z.B. mit drei Bewerbungen wöchentlich, die in einer EGV festgehalten sind? Hier sind wir gespannt, wie sich die bundesweite Rechtssprechung dazu entwickeln wird.

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Sozialgericht Magdeburg – Urteil zu Erstaussattung

SozialgerichtIISozialgericht Magdeburg – Das wichtige Urteil

Das Sozialgericht Magdeburg ein wichtiges Urteil zum Thema Erstausstattung trotz Stipendium gefällt, das wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Nach diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat eine Leistungsberechtigte auch dann einen Anspruch auf eine Erstausstattung für ein Baby, wenn sie ein Stipendium erhalten hat.

Hierbei handelt es sich um eine durchaus leistungsberechtigtenfreundliche Rechtssprechung, die sich hoffentlich durchsetzt. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht, denn das Sozialgericht Magdeburg hat die Berufung zum LSG wegen rechtlich grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Zudem haben bereits ein Verwaltungsgericht und ein anderes LSG ähnlich entschieden.

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Studium – Wegweisendes Urteil aus Hessen

StudiumStudium – Urteil des Hessischen Landessozialgerichts

Gemäß der Rechtsauslegung der BA hatten Studierende bisher ab dem Beginn des Studiums keinen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Grund dafür war die gesetzliche Vermutung, dass Studierende durch das Studium dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Der Gesetzgeber hatte angenommen, dass sie durch das Studium zeitlich nur in der Lage sind, einer geringfügigen, sozialversicherungsfreien Beschäftigung nachzugehen.

Diese gesetzliche Vermutung haben die Richter des LSG nun zumindest zeitlich eingeschränkt, bzw. näher präzisiert. Sie trafen die Feststellung, dass bei einem Leistungsausschluss nicht auf die Immatrikulation (Einschreibung) abzustellen sei, sondern auf den genauen Vorlesungsbeginn des Studiums.

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Bagatellgrenze – Mehrbedarf bei Umgangsrecht

BagatellgrenzeBagatellgrenze – und ihre faktische Wiedereinführung

Die Bundesagentur für Arbeit hat mal wieder eine „geniale“ Masche entwickelt, um die durch das BSG gekippte Bagatellgrenze in Höhe von 10% des Regelbedarfes zu umgehen. Durch das Grundsatzurteil aus dem letzten Sommer wurde der Praxis ein Riegel vorgeschoben, die Leistungsberechtigte dazu zwang, bis zu 10 % ihres Regelsatzes als Mehrbedarf für die Ausübung eines Umgangsrechtes zu verwenden. Wie die BA dieses Grundsatzurteil nun „umgesetzt“ hat, grenzt an einen vorsätzlichen Rechtsbruch.

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Erbschaft – Was ist wann als Einkommen zu werten?

ErbschaftErbschaft im SGB II-Leistungsbezug – Urteil des BSG

Das eine Erbschaft nicht immer unbedingt als anzurechnendes Einkommen nach § 11 SG II anzusehen ist, hat das BSG in einem interessanten Fall dargelegt.

Eine Leistungsberechtigte hatte gem. testamentarischer Verfügung keinen Zugriff auf die Erbschaft, sondern lediglich auf die Zinserträge aus der Erbschaftssumme. Die Vorinstanzen waren jeweils zu dem Urteil gekommen, dass der gesamte Geldwert der Erbschaft als Einkommen zu sehen sei. Dies hat das BSG nunmehr verneint und den Fall zwecks weiterer Klärungen an das LSG zurückverwiesen.

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