Landessozialgericht Rheinland-Pfalz – Aktueller Beschluss
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat gestern einen wegweisenden Beschluss in einem ER-Verfahren veröffentlicht, der eindeutig Signalwirkung hat. Wir betonen, dass es sich dabei zwar nur um die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gehandelt hat, jedoch sind die Beschlussbegründungen von besonderer Tragweite.
Denn sie zeigen auf, dass es zumindest in Teilen der höherinstanzlichen Sozialgerichtsbarkeit erhebliche Zweifel an der Praxis der JobCenter gibt, Leistungsberechtigte ohne entsprechende Vorkenntnisse gegen ihren Willen per Dekret zur ausbeuterischen Zwangsarbeit in der Kinder- und Seniorenbetreuung zu zwingen.