Leider müssen wir uns heute einem wenig erfreulichen Thema widmen. Es betrifft die deutsche Sozialgerichtsbarkeit. Immer wieder ist zu lesen, dass die Klageflut vor den deutschen Sozialgerichten nicht abreißt. Aber im Gegensatz dazu ist die Zahl der durch Leistungsberechtigte gewonnen Klagen relativ gering. Warum bloß wohl?
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Eigenheim und Tilgung bei SGB II-Leistungsbezug
Das Hessische Landessozialgericht hat am 29. Oktober 2014 unter dem AZ L 6 S 422/12 ein für Eigenheimbesitzer im SGB II-Leistungsbezug höchst interessantes Urteil gefällt. Bisher war die Übernahme von Tilgungsraten für ein Eigenheim nicht als Sozialhilfe möglich, da die Tilgung letztendlich der Vermögensbildung dient. Das Hessische Landessozialgericht hat aber nun klargestellt, dass es auch hierbei Ausnahmen gibt, die die Sozialleistungsträger (= JobCenter) berücksichtigen müssen.
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Nachhilfe für Schüler – aktueller Beschluss dazu
Am 18. Dezember 2014 veröffentlichte das Sächsische Landessozialgericht unter dem AZ L 2 AS 1285/14 B ER einen sehr interessanten und wegweisenden Beschluss zum Thema Nachhilfe bei BuT-Mitteln. Diesen wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten, da wir wissen, dass es auch hier in Essen genug Betroffene gibt. Und das JobCenter Essen nur zu gerne Leistungen aus den BuT-Mitteln; insbesondere auch für Nachhilfe von Schülern; verweigert. Da die Stadt Essen das dafür vom Bund stammende Geld lieber in die kommunale Haushaltssanierung „investiert“. Und dabei vergisst, dass die BuT-Mittel eine Investition in die Zukunft sind.
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Übernahme von Mietschulden durch das JobCenter
Unter dem AZ L 19 AS 1501/13 B fällte am 17.09.2013 das LSG NRW ein bedeutendes, rechtskräftiges Urteil zum Thema der Übernahme von Mietschulden durch ein JobCenter.
Das LSG NRW entwickelte die bestehende Rechtsprechung zu diesem Themenkomplex weiter und legte grundsätzliche Anspruchsvoraussetzungen fest, die zur Erlangung eines Darlehens zur Übernahme von Mietschulden durch ein JobCenter zu beachten sind.
Bundessozialgericht fällt Grundsatzurteil zur Familienzusammenführung
Unter dem AZ B 4 AS 37/12 R vom 30.01.2013 hat das Bundessozialgericht ein wichtiges Grundsatzurteil zur Familienzusammenführung gefällt. Welches von der Öffentlichkeit aber bisher kaum wahrgenommen wurde.
Der rechtliche Hintergrund zu diesem Urteil ist, dass bisher gem. § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II vielfach nachgezogene drittstaatsangehörige Familienmitglieder eines Deutschen für die ersten drei Monate nach ihrem Zuzug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen waren.
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Leibrente gehört zu den Kosten der Unterkunft
Darauf weist der Deutscher Anwaltverein in einer Pressemitteilung hin. In diesem Zusammenhang ist bereits im letzten Jahr ein Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz mit dem AZ L 6 AS 404/12 B ER ergangen.
Leider ist dieser Beschluss in der Öffentlichkeit bisher kaum wahrgenommen worden. Zudem ist davon auszugehen, dass dieses auch auf die JobCenter zutrifft.
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Stillende Mütter sind vom Mehrbedarf ausgeschlossen
Zum Thema Mehrbedarf und stillende Mütter hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) eine kuriose Entscheidung getroffen.
Eine stillende Mutter verwies in der der Entscheidung zugrunde liegenden Klage darauf, dass stillende Mütter in den ersten vier Monaten nach der Geburt des Kindes einen um 635 kcal erhöhten Energiebedarf hätten. Und begehrte daher einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 2 bis 6 SGB II. Ihre Klage begründete die Frau damit, dass eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung dahingehend vorliegen würde, dass zwar schwangeren Frauen ein gesetzlich anerkannter Mehrbedarf zugestanden würde, aber stillenden Müttern eben nicht. Zuvor hatte das JobCenter Wiesbaden ihren Antrag auf Mehrbedarf abgelehnt.