Bescheid vom JC – Aufforderung zur Prostitution?

BescheidBescheid vom JC – Unglaublicher Fall

Als Leistungsberechtigter einen Bescheid vom JobCenter zu erhalten, ist ja eigentlich der Normalfall. Worüber aber die Erwerbsloseninitiative Hartz IV Betroffene e.V. aus Potsdam in Form einer Pressemitteilung berichtet, ist schier unglaublich. Ein JobCenter hat diverse Bescheide erlassen, mit denen eine Leistungsberechtigte allem Anschein nach unterschwellig zur weiteren Ausübung der Prostitution aufgefordert wurde. Wenn man die Pressemitteilung aufmerksam liest, kommt man tatsächlich zu dem Ergebnis, dass die vom JobCenter erlassenen Bescheide einen mehr als bitteren Beigeschmack haben und der Vorwurf von Hartz IV Betroffene e.V. vermutlich zutreffend ist.

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Euro-Zeichen in den Augen – Erbschaft

EuroEuro-Zeichen in den Augen? Kurioser Erbschaftsfall bei Leistungsberechtigtem

Euro-, oder besser gesagt Dollarzeichen hatte wohl ein Leistungsberechtigter in den Augen, als er als langjähriger Leistungsbezieher eine Erbschaft machte. Dafür wurde er nun vom LSG Niedersachsen-Bremen indirekt doppelt zur Rechenschaft gezogen. Denn das LSG sieht u.a. bei einer Teilverwendung der Erlöse (Kauf von 277 Blue-Ray-Filmen für 5.800 Euro) aus dieser Erbschaft die Wahrscheinlichkeit eines Schadensersatzanspruches für das JobCenter nach § 34 SGB II (Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten) gegeben.

Das ist eine neue Entwicklung wohl auch im Hinblick und Vorgriff auf die anstehenden Rechtsverschärfungen im SGB II. Denn bisher war der § 34 SGB II so schwammig formuliert, dass es kaum möglich war, Ansprüche aus ihm heraus durchzusetzen. Eine Präzisierung (Verschärfung) des § 34 SGB II hat aber im Rahmen der anstehenden Änderungen des SGB II bei allen Beteiligten einen breiten Konsens gefunden. Daher ist davon auszugehen, dass diese auch umgesetzt wird.

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Gelsenkirchen – Das Spielchen mit der KdU

GelsenkirchenGelsenkirchen und das Spielchen der Stadt

Gelsenkirchen treibt mit den Leistungsberechtigten ein wirklich übles Spielchen. Nachdem man seitens der Stadtverwaltung die Firma „empirica AG“ mit der Erstellung eines schlüssigen Konzepts beauftragt hatte, wird dieses nun angewendet. Wie zu erwarten war, ergeben sich dadurch Kürzungen bei den anerkannten Kosten der Unterkunft. Um am falschen Ende Geld zu sparen, legt es die Stadt Gelsenkirchen offenbar bewusst darauf an, sich auf einen jahrelangen Gang durch die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit einzulassen.

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Rechtspfleger/innen – Kritik an ihnen durch offenen Brief

RechtspflegerRechtspfleger/innen – Offener, engagierter Brief

Rechtspfleger und -pflegerinnen in den Beratungshilfestellen der Amtsgerichte dienen in erster Linie dem Staat und nicht dem Bürger. Das ist schon lange hinlänglich bekannt. Dazu kommt das erklärte Ziel unseres sogenannten „Rechtsstaates“, Einkommensschwachen ihr Recht auf Recht zu nehmen, wie zahlreiche „Maßnahmen“ in der jüngsten Vergangenheit bewiesen haben.

Einem Rechtsanwalt aus Hagen ist nun der Kragen geplatzt und er hat einen offenen Brief verfasst, zu dessen Verbreitung wir beitragen wollen. Denn er skizziert vortrefflich die skandalösen Zustände in den Beratungshilfestellen der Amtsgerichte quer durch die Republik.

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Mietobergrenzen – möglicherweise verfassungswidrig?

MietobergrenzenMietobergrenzen nach dem SGB II möglicherweise verfassungswidrig?

Die Mietobergrenzen nach dem SGB II sind nachwievor eine nicht endgültig geklärte Rechtsfrage. Und werden teilweise sehr kontrovers diskutiert. Nunmehr besteht aber die Möglichkeit, in dieser Frage Klarheit zu bekommen. Denn das SG Mainz hat ein Verfahren zu den Mietobergrenzen ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorlegt, ob der § 22 Abs. 1 Satz 1 2.HS SGB II („soweit diese angemessen sind“) mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Dieser Vorlagebeschluss des SG Mainz ist jetzt veröffentlicht worden. Die Sozietät Sozialrecht in Freiburg, RAe Christian L. Fritz und Kollegen, die dieses Verfahren betreibt, hat uns dankenswerterweise gestattet, ihren Bericht dazu unverändert zu übernehmen.

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Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer

EntschädigungEntschädigung bei überlanger Verfahrensdauer

Das BSG hat in einem aktuellen Terminbericht in drei Verfahren Grundsatzentscheidungen zu der gesetzlichen Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer gem. § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG bekanntgegeben, die für alle SGB II-Leistungsberechtigten von imminenter Bedeutung sind. Denn seit Dezember 2012 besteht die Möglichkeit, Sozialgerichte, die zu langsam arbeiten, in Regress dafür zu nehmen.

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LSG NRW und seine Selbstsicht über seine Arbeit

LSGLSG NRW nutzt 10 Jahre SGB II zur Selbstdarstellung

Anläßlich des zehnjährigen „Jubiläums“ der Einführung des SGB II kann das LSG NRW wohl der Versuchung nicht widerstehen; humorvoll mit mildtätiger Nachsicht betrachtet; Selbstbeweihräucherung zu betreiben.

Es sah sich genötigt, hierzu eine Presseerklärung herauszugeben, die eine Selbstdarstellung bietet, die absolut nichts mit der tatsächlich geübten prozessualen Realität zu tun.

Keinesfalls soll in Abrede gestellt werden, dass die einzelnen SozialrichterInnen in NRW eine abnorme Arbeitsbelastung haben und oftmals doch zu Gunsten von Leistungsberechtigten entscheiden. Weiterführend geht es ausschließlich um eine Stellungnahme zu den Aussagen des LSG in seiner Pressemitteilung.

Wer als Leistungsberechtigter nach dem SGB II über eine gesunde Portion Humor verfügt, bzw. meint, leidensfähig genug zu sein, kann dem Weiteren gerne folgen.

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