Bescheid vom JC – Aufforderung zur Prostitution?

BescheidBescheid vom JC – Unglaublicher Fall

Als Leistungsberechtigter einen Bescheid vom JobCenter zu erhalten, ist ja eigentlich der Normalfall. Worüber aber die Erwerbsloseninitiative Hartz IV Betroffene e.V. aus Potsdam in Form einer Pressemitteilung berichtet, ist schier unglaublich. Ein JobCenter hat diverse Bescheide erlassen, mit denen eine Leistungsberechtigte allem Anschein nach unterschwellig zur weiteren Ausübung der Prostitution aufgefordert wurde. Wenn man die Pressemitteilung aufmerksam liest, kommt man tatsächlich zu dem Ergebnis, dass die vom JobCenter erlassenen Bescheide einen mehr als bitteren Beigeschmack haben und der Vorwurf von Hartz IV Betroffene e.V. vermutlich zutreffend ist.

Bescheid – Die Pressemitteilung

Hier nun die Presseerklärung von Hartz IV Betroffene e.V.:

Jobcenter als Zuhälter?

Hartz IV Empfängerin zur Prostitution gezwungen!
Sozialgericht hält alles für Rechtens!

Mein Name ist Jürgen Weber und berate Alg II Empfänger über ihre Rechte und Pflichten. In den fast 10 Jahren meiner Beratertätigkeit sticht eine Geschichte besonders hervor, die unbedingt Veröffentlicht werden sollte.

Hier nun der Fall:

Im September lernte ich Frau Lena R. kennen. Sie fragte mich über meinen Verein aus und wollte wissen, in wie weit ich ihr bei ihrem Problem mit dem Jobcenter helfen könnte.
Also sagte ich ihr, sie solle mir alle Bescheide und Unterlagen für den betroffenen Zeitraum schicken.
Nach dem ich alle Unterlagen bekommen hatte, ging meine Arbeit los, die Bescheide und Unterlagen zu prüfen.
Hier stellte ich einige Ungereimtheiten in den Bescheiden fest. Daraufhin rief ich Frau R. an und fragte sie, wie es zu den Unstimmigkeiten gekommen sei. Nach dem ich mir den Sachverhalt von Frau R. schildern ließ, sagte ich ihr, dass ich über jede Aussage eine eidesstattliche Erklärung bräuchte.

Dann ging es an die Bescheide.

Da einige schon länger als einen Monat zurück lagen, stellte ich Überprüfungsanträge nach § 44 SSGB X.
Was mich schon im vor hinein wunderte, dass Frau Lena R. Bescheide nur immer für zwei Monate bekam.

Der erste Bescheid ging noch vom 01.01.2014 – 30.04.2014. Hier war die Höhe der Miete zu bemängeln, was ich auch in den Überprüfungsantrag schrieb. Da hielt ich mich noch sehr bedeckt, um nicht alle Munition gleich zu verschießen.

Der zweite Bescheid war schon interessanter.
Der ging dann nur noch vom 01.05. – 30.06.2014. Hier ging es auch um die Höhe der Miete, so dass ich den gleichen Text übernehmen konnte.
Jetzt kam aber etwas Interessantes hinzu. Der Jobcentermitarbeiter „errechnete“ aus den Kontoauszügen von Frau Lena R. ein fiktives Einkommen von 174,06 €. Das wurde Frau R. in voller Höhe angerechnet.
Ich konnte kaum glauben was da in dem Bescheid stand. Ohne jeglichen Beweis wurden Frau R. Einnahmen angerechnet, die sie nie hatte!
Auch in dem dritten Bescheid vom Zeitraum 01.07. – 31.08.2014 wurde dasselbe fiktive Einkommen auf die Regelleistung angerechnet, dass sie gar nicht hatte.

Gegen diese Bescheide stellte Frau R. einen einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht Lübeck.
Hier gab sie auch an, dass sie Einnahmen von 100,00 € durch Prostitution im Monat Mai, also schon während er willkürlichen Kürzung von Leistungen, hatte. Da sie dies nicht mehr seelisch verkraftete, hörte sie damit auf. Dafür interessierte sich weder das Jobcenter, noch das Sozialgericht Lübeck, dass den einstweiligen Rechtsschutz ablehnte.
So legte Frau R. gegen das Urteil Berufung ein und verlor abermals diesmal aber vor dem Landessozialgericht Schleswig-Holstein.
Die Begründung war immer die gleiche. Sie könne nicht nachweisen, dass sie keine weitere Einnahme mehr hat und es daher rechtens ist, dass weiterhin ein fiktives Einkommen angerechnet werden darf.

Als ich das las, war ich erst einmal sprachlos!
Ohne jeglichen Beweis dafür, dass sie Einnahmen hat, wurde sie vom SG und LSG verurteilt.

Es kommt noch schlimmer. Indirekt fordern das Jobcenter, das SG und das LSG Frau Lena R. auf, sich weiter zu prostituieren. So bräuchten sie ihr nicht den vollen Regelsatz zu zahlen.

Wie pervers ist das denn?

Aber es ging weiter so.
Im vierten Bescheid vom 01.09. – 31.10.2014, hatte Frau R. nur noch ein Einkommen von 0,01 €. Die Miete wurde wieder nicht in voller Höhe übernommen. Trotzdem waren wir guter Hoffnung, dass das Thema mit dem Einkommen erledigt wäre und unsere Beschwerde Erfolg gezeigt hätte.

Die Hoffnung hielt aber nicht lange. Im fünften Bescheid vom 01.11. – 31.12.2014 wurde wieder ein fiktives Einkommen angerechnet. Neu war nur, dass nur noch 77,25 € angerechnet wurden und die 30,00 € Versicherungspauschale diesmal berücksichtigt wurde.

So legten wir gegen jeden Bescheid Widerspruch ein. Die Absage ließ nicht lange auf sich warten.
Somit klagen wir jetzt gegen alle Bescheide vor dem Sozialgericht Lübeck!

Auch eine Beschwerde an die Bundesagentur für Arbeit und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales brachte kein Erfolg.
Es kam so weit, dass die Bundesagentur für Arbeit Region Nord nichts mehr mit uns zu tun haben wollten.

Nach dem wir den neuen Weiterbewilligungsantrag mit Anlagen für Frau Lena R. ausgefüllt und beim Jobcenter abgegeben hatten, kam der nächste Knaller.

Mit dem Bescheid vom 06.02.2015 wurde Frau R. darauf hin gewiesen, dass „… weiterhin Zweifel an Ihrer Hilfebedürftigkeit bestehen“. Der Antrag wurde abgelehnt!

Wieder sollte Frau R. nachweisen, dass sie kein Einkommen hat. Da stell ich mir die Frage, Wie also noch soll man beweisen, dass man kein Einkommen hat, obwohl man die Kontoauszüge vorgelegt sowie die Anlageformulare und eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hat?

Endlich dämmerte es mir, was sich hier wirklich abspielt.

Um Gelder zu sparen, hat der Jobcentermitarbeiter Frau R. einfach ein Einkommen angedichtet, das es nie gab.
Als sich Frau Lena R., mit unserer Hilfe gegen die Willkür des Jobcentermitarbeiters zur Wehr setzte, wurde sie dafür von diesem bestraft.
Dass sieht man am deutlichsten daran, wie die fiktiven Einkommen angerechnet wurden.
War Frau R. „unartig“ wurde ihr der Regelsatz gekürzt und war sie „artig“, bekam sie den vollen Regelsatz.
Um die Willkür auch weiterhin durchsetzen zu können, bekam der Jobcentermitarbeiter Rückendeckung nicht nur von der Bundesarbeitsagentur, sondern auch vom Sozialgericht und Landessozialgericht!

Das allein ist schon ein Justizskandal!

Wie sich vielleicht einige sich vorstellen können, ließen wir uns diese Willkür nicht mehr gefallen.
Als erstes reichten wir beim Sozialgericht Lübeck eine einstweilige Verfügung ein, die mittlerweile abgelehnt wurde.
Begründung: Frau R. könne nicht nachweisen, dass sie kein Einkommen hat (sie soll gefälligst wieder auf den Strich gehen und dort Geld für ihren Unterhalt verdienen).
Postwendend haben wir gleich eine Beschwerde an das Landessozialgericht Schleswig-Holstein eingereicht.

Da bin ich auf die Antwort gespannt.

Weiterhin haben wir den Jobcentermitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft Lübeck wegen falscher Verdächtigung, übler Nachrede und Verleumdung angezeigt.

Wie zu erwarten war, sah die Staatsanwaltschaft kein Handlungsbedarf.
Daraufhin ging gleich eine Beschwerde zum Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein.

Nun sind wir alle gespannt, was aus unseren Klagen und Beschwerden wird.

Nur mal so nebenbei: Seit dem 18.12.2014 hat Frau R. keine Leistungen vom Jobcenter bekommen. Daraus folgt, dass sie sich nichts mehr kaufen kann und schon eine Räumungsklage für ihre Wohnung beim Amtsgericht in Arbeit ist. sowie Die Rechnungen der Stadtwerke kann sie nicht mehr bezahlen. Da sich bei der Krankenversicherung die Schulden ansammeln, würde wohl nur noch eine Notfallbehandlung geleistet werden. Selbst bei der Tafel bekommt sie ohne Bewilligungsbescheid nur noch die Reste der Reste.
Ohne die Hilfe von Freunden und unseres Vereins wäre sie schon …

Zum Schluss möchte ich mal eine Aufstellung zeigen, gegen wie viele Gesetze der Jobcentermitarbeiter und seine Helfershelfer verstoßen haben:

gegen Art. 1 Abs. 1,2,3 Art. 2 Abs. 2 Art. 3 Abs.3 Art 12 Art 19 Art. 20 GG,
EU Menschenrechte Artikel 1, 2, 4, 5, 15, 21, 34, 54
und UN Charta für Menschenrechte die Präambel und Artikel 1, 3, 5, 7, 13, 22, 23, 25, und 30
Auch die strafrechtliche Bedeutung die Paragraphen: §  40, § 253, § 223, § 229 bis hin zu § 211 StGB

Es ist schon unglaublich, wie ein Jobcentermitarbeiter gegen so viele Gesetze verstoßen kann, ohne bestraft zu werden!
Wer nun denkt, dass wäre ein „Einzelfall“ irrt hier gewaltig. Das ist gängige Praxis um Gelder einsparen zu können, die Betroffenen zu kontrollieren sowie uns Alle zu zu verängstigen.
Deswegen kann ich nur jedem raten, gegen die Willkür der Behörden und der Justiz vorzugehen.

Jürgen Weber
Vorstandsvorsitzender
HARTZ IV Betroffene e.V.
H.-Marchwitza-Ring 7
14473 Potsdam
Tel.: 0331-6475760
Web: www.hartz-4-betroffene.com
Mail: www.hartz-4-betroffene@freenet.de

Bescheid vom JobCenter – Unsere Einschätzung

Auch wir erleben mehr oder minder tagtäglich im Rahmen unserer Rechtsberatungen „kuriose“ Fälle. Was aber hier geschildert wird, ist auch uns bisher nicht so untergekommen. Wenn die Angaben alle stimmen, handelt es sich tatsächlich um einen gezielten Akt der staatlichen Willkür. Und wie man sieht, wird er auch noch durch die Sozialgerichtsbarkeit gedeckt.

Je höher der Mensch steht, um so stärkere Schranken hat er nötig, welche die Willkür seines Wesens bändigen.

Gustav Freytag (1816 – 1895), deutscher Kulturgeschichtler und Schriftsteller des bürgerlichen Realismus

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11 Antworten zu Bescheid vom JC – Aufforderung zur Prostitution?

  1. @Der ARGE-Schreck sagt:

    Wirtschaftswachstum durch Integration!

    Der Zugriff auf Begehrlichkeiten, auch wenn sie noch so abstrus/ dekadent erscheinen, kennt keine moralische und ethische Grenzen mehr. Koste es was es wolle!!! Dafür stehen die JobCenters und die Sozialgerichte ein. Auch Bürokraten und Richter möchten durch die Möglichkeit einer gesellschaftlichen Teilhabe nicht ausgegrenzt bleiben.

    Erleidet der Bundeswehrsoldat durch zunehmende Einsätze körperlichen sowie seelischen Schaden, so setzt sich in einer Zivilgesellschaft das Wirtschaftsgut „Mensch“ als Human-Kapital fort. Es gilt nun den Liebesstrich (Red-Light-District o. Verrichtungsboxen) im bereits vorhandenen Arbeiterstrich zu integrieren. Dafür wurde der Liebesstrich gesetzlich geschützt und verrechtlicht.

  2. Rainer Pommrich sagt:

    Frechheit! Ich verstehe nicht, worauf sich das JC beruft. 100 Euro darf sie doch sowieso dazuverdienen, so dass sie ihr wegen ein Einkünfte aus der Prostitution formal sowieso nichts können.

  3. Peterbeucher sagt:

    Eines Tages wird Prostitution als ein Euro – Job eingeführt , unter dem Deckmantel Gemeinwohlarbeit .
    Vieleicht schon bald bei der Neuen deutschen Arbeit.

  4. Peterbeucher sagt:

    Dann wird das Geld nicht mehr angerechnet , ist dann eine Mehraufwandsentschädigung.
    Und die Kondome beim Job – Center beantragen.

  5. Eve sagt:

    Das war hier zu lesen war kann ich sehr wohl nach vollziehen.
    Ich kenne die Machtspiele des JC nur zu gut.
    Wenn man sich wehrt, fällt man gleich in eine Schublade und wenn die Zeit es erlaubt wird diese geöffnet und man denkt sich aus, was man dem Leistungsempfänger anhängen kann.
    Da ich schwer krank bin, bekommt das JC von mir Lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, weil das den Herrschaften aber nicht gefällt, hat man mir unterstellt ich sei Selbständig und mir zu 100% die Leistung gesperrt, da bleibt nicht viel übrig, was man tun kann, nur das Sozialgericht mit einer Einstweiligen Anordnung zu beauftragen,um nicht zu verhungern,um die Krankenversicherung nicht zu verlieren, die ich dringend brauche,weil ich in die Schmerztherapie gehe und meine Medikamente benötige und ohne diese nicht existieren kann.Das ich mich wehre hat immer Auswirkungen, mir wurden die Heizkosten Pauschalisiert, Widerspruch, Termin vor dem Sozialgericht folgt nun,das hat aber bereits 2 Jahre meine Nerven gekostet, weil immer eine Stromsperre über mir hing, ich heize mit Nachtspeicheröfen und die brauchen viel Strom, wenn ich die Wohnung nicht heizen kann ist diese unbewohnbar. Der härteste Satz,den ich zu lesen bekam: es sei mir zumutbar, mich mit einer Taschenlampe in meiner Wohnung auf zu halten, wenn mir der Strom gesperrt wird. Hallo ich bin schwer krank und kann kaum laufen, bin mehrfach am Rücken operiert worden und wenn ich stürze, dann war es das und ich lande im Rollstuhl,aber das ist gewollt vom JC, denn wenn jemand stirbt spart das Geld.Leider eine Wahre Geschichte.Wir müssen uns wehren, lasst nicht den Kopf hängen und haltet durch. Eve aus Stuttgart

  6. Peter Beucher sagt:

    Und das alles unter den christlichen Deckmantel der Parteien ,die sich so gerecht und toll finden.
    Sie haben ja auch eigene Firmen die an der Armut gut verdienen und Menschen für sittenwidrigen Lohn 1,25 €
    arbeiten lassen und sie wieder auf die Strasse setzen
    Ein tolles System der Ausbeutung weil diese Menschen das als einzige Möglichkeit sehen noch etwas zu verdienen. Mehraufwandsentschädigung wird es genannt ,aber den wahren Lohn gibt es bie diesen Armutskonzern mit dem komischen Kreuz wohl im Jenseits

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  9. Peter Beucher sagt:

    Das wird sicher vom Hartz Regime noch gefördert.
    Man bekommt aber keinen Kredit ,sondern nur den Hinweis sich eine gebrauchte Couch zu kaufen.
    Am besten in einem Sozialkaufhaus einer Kirchenfirma.

  10. Peter Beucher sagt:

    Wenn man sich eine gebrauchte Couch kauft , könnte man vorgeworfen bekommen einen Sozialbetrug zu planen.
    Kauft man sich eine neue Couch gerät man in den Verdacht einen Sozialbetrug schon begangen zu haben.
    Wie man es auch macht , man ist schuldig.

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