Gotha – Sozialgericht ruft Karlsruhe an

GothaSG Gotha legt BVerfG Beschlussvorlage vor

Das Sozialgericht Gotha hat als bundesweit erstes Sozialgericht anscheinend beim Bundesverfassungsgericht eine konkrete Normenkontrollklage erhoben, weil es Sanktionen gegen SGB II-Leistungsberechtigte für verfassungswidrig einstuft.

Da es in der Presselandschaft massenweise regelrecht euphorische und marktschreierische Artikel dazu gibt, wollen wir an dieser Stelle die Erwartungen bewußt etwas dämpfen.

Denn Karlsruhe hat sich in der Vergangenheit als nicht besonders leistungsberechtigtenfreundlich erwiesen und hat zahlreiche Verfassungsbeschwerden gegen Sanktionen im Bereich des SGB II regelrecht abgeschmettert.

SG Gotha – Die Beschlussvorlage

Da das SG Gotha selbst keine Pressemitteilung zu der Beschlussvorlage herausgegeben hat und in den einschlägigen, frei zugänglichen Rechtsportalen auch noch keine Veröffentlichung erfolgt ist, sind wir auf die allgemeine Presseberichterstattung angewiesen.

Daher nun ein Kurzartikel der Deutschen Wirtschaftsnachrichten, der halbwegs realistisch über die Beschlussvorlage berichtet:

Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben vom Mittwoch wird diese Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt. Das Gericht in Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen gekürzt werden, weil Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten oder Job-Angebote ablehnen. Der Staat müsse ein menschenwürdiges Existenzminimum jederzeit garantieren. Außerdem bedeuteten Sanktionen einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.

Der MDR berichtet:

Das Gericht urteilte in einem Fall, bei dem ein Mann vom Jobcenter Erfurt Arbeitslosengeld (ALG) II bezog. Nachdem er ein Arbeitsangebot abgelehnt hatte, wurde ihm das ALG II um 30 Prozent, also um 117,30 Euro monatlich gekürzt. Wegen einer weiteren Pflichtverletzung – der Mann lehnte eine Probetätigkeit bei einem Arbeitgeber ab – wurde ihm die Leistung später um weitere 30 Prozent gekürzt, insgesamt also nun um 234,60 Euro pro Monat. Dagegen reichte der Mann Klage am zuständigen Sozialgericht Gotha ein.

Dessen 15. Kammer stellte in einem am 26. Mai verkündeten Beschluss fest, dass diese Leistungskürzungen ihrer Ansicht nach gegen das Grundgesetz verstoßen. So bezweifeln die Richter, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei, so das Gericht. Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes, weil sie die Gesundheit oder gar das Leben des Betroffenen gefährden könnten. Die genannten Grundgesetz-Artikel garantierten jedoch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Das Bundesverfassungsgericht hat nach eigenen Angaben aktuell einige Verfahren vorliegen, in denen es um Leistungskürzungen geht. Über die Verfassungsmäßigkeit derartiger Sanktionen haben die Karlsruher Richter noch nicht entschieden. In seinem Grundsatzurteil von 2010 zur Höhe der Hartz-IV-Sätze hatte das Gericht dem Gesetzgeber einen «Gestaltungsspielraum» zugestanden. Vorlagen von Gerichten haben in Karlsruhe üblicherweise eine geringe Erfolgsquote.

SG Gotha – Unsere Einschätzung

Solange die genauen Beschlussbegründungen zur konkreten Normenkontrollklage durch das SG Gotha noch nicht vorliegen, bzw. veröffentlicht sind, sollte man die gesamte Berichterstattung mit etwas Vorsicht genießen und einer gesunden Portion Realismus betrachten.

Erst wenn man die Begründungen im Einzelnen genau nachlesen kann, wird man in der Lage sein, sich ein realistisches Bild über die Erfolgsaussichten der Beschlussvorlage aus Gotha zu machen.

Wie die DWN aber bereits in ihrem Artikel angeführt haben, haben konkrete Normenkontrollklagen durch Gerichte beim BVerfG tatsächlich nur eine geringe Erfolgsquote. Hinzu kommt die Tatsache, dass das BVerfG nun wirklich nicht als leistungsberechtigtenfreundlich zu bezeichnen ist und sich in der letzten Zeit häufig als verlängerter Arm der Politik verstanden hat.

Dazu addiert sich, dass im Fall des BVerfG die Mühlen der Justiz gerade im Bereich des SGB II besonders langsam mahlen. Es ist also nicht mit einer baldigen Entscheidung zu rechnen. Wir denken, dass es durchaus zwei Jahre dauern kann, bevor eine Entscheidung in Karlsruhe fällt. Und bis dahin bleibt der jetzige Status Quo aufrecht erhalten. D.h. an der gängigen Sanktionspraxis wird sich vorläufig leider nichts ändern.

Die Frage aller Fragen wird sein, wie „hoch“ das BVerfG das physische Existenzminimum einstufen wird, denn bisher hat es dem Gesetzgeber tatsächlich einen „Gestaltungsspielraum“ bei der Bemessung des soziokulturellen Existenzminimums zugestanden, das die Grundlage aller bisherigen Urteile aus Karlsruhe war. Und damit indirekt Sanktionen gerechtfertigt. Denn das physische Existenzminimum sichert nur das reine, nackte Überleben.

Wortklauberei: ein Krieg, in dem Worte Waffen sind und die Wunden Einstiche in die Schwimmblase des Selbstgefühls – ein Wettstreit, bei dem der Besiegte seiner Niederlage nicht bewußt wird und der Sieger um den Lohn seines Erfolges kommt.

Ambrose Gwinnett Bierce (1842 – 1914), genannt Bitter Pierce, US-amerikanischer Journalist und Satiriker

Tagged , , , , , , , , , , , , , , .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

7 Antworten zu Gotha – Sozialgericht ruft Karlsruhe an

  1. Jürgen Richter sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    es ist doch bezeichnent wie auf die Mitteilung vom Gericht in Gotha reagiert wird. Und so ganz nebenbei und Bezeichnenderweise wird die Meldung über bereits anhängige Verfahren (Verfassungsbeschwerden) geflissentlich übersehen. Als ich meine Verfassungsbeschwerde im April 2014 (1 BvR 883/14) eingereicht habe kam inerhalb von Tagen (was ungewöhnlich ist) der Eintrag ins Verfahrensregister. Kein einziger Sozial-Verband oder die Medien die ich angeschrieben hatte, hat auch nur einen Finger gerührt. Tja so ist das mit der Medienwirksamkeit von unbekannt. Und ja es ist mit Vorsicht zu genießen ob der Vorlagebeschluss vom SG Gotha überhaupt angenommen wird.

    MfG
    Jürgen Richter

  2. Ulrich Franz sagt:

    Ob der Vorlage des SG Gotha entsprochen wird, ist natürlich offen, aber entscheiden muss das Karlsruhe, denn entgegen einer Beschwerde, die von drei Richtern abgewiesen werden kann bzw. nicht zur Entscheidung angenommen wird, muss der gesamte zuständige Senat darüber – die Vorlage – entscheiden.

  3. Peter Beucher sagt:

    Das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt das sämtliche Proteste nicht übertrieben sondern richtig waren.
    Gleichzeitig zeigt es den wahren Geist des Hartz Regimes bzw. seiner kranken Auftraggeber.

    Das diese Gesetze mit der Verfassung nicht vereinbar sind bedeutet ,das Hartz Regime ist antidemokratisch,verfassungsfeindlich und unmenschlich.
    Es wäre gut gewesen wenn das Bundesverfassungsgericht schon früher zu so einer Entscheidung gekommen wäre.
    Leider sind schon viele Menschen vorher umgekommen,verhungert und obdachlos geworden.
    Allen Betroffenen die von Sanktionen an Hunger oder Obdachlosigkeit zu leiden haben oder hatten sollten das Hartz Regime auf Schadensersatz verklagen,oder sich bei der Gesellschaft für Menschenrechte beschweren.
    Es gibt immer einen Weg zu seinem Recht zu kommen,besonders wenn es um das notwendige geht.
    Es gibt zum Beispiel die Genfer Konvention die für Kriegsgefangene zuständig ist.
    Ist es nicht auch ein Krieg was das Hartz Regime und seine Auftraggeber gegen arme Mensche führt ???

  4. Peter Beucher sagt:

    Dazu sollte es auch eine Ausstellung im Haus der Geschichte geben .
    Das Hartz – Arbeitgeber – Regime und 15 Jahre Verstoß gegen das Grundgesetz .
    So dass man aus Fehlern lernt.

  5. Peter Beucher sagt:

    Bei der Ausstellung im Haus der Geschichte in Bonn könnte ich mir vorstellen ,die Wände und Oberdecken mit Eingliederungsvereinbarungen , Sanktionsandrohungen,
    Teilnahmebescheinigungen und anderen Schreiben zu bekleben.
    Sicher eine interessante Ausstellung um den kranken manischen Reglementierungswahn vom Harts – Arbeitgeber – Regime zu verdeutlichen.

  6. Peter Beucher sagt:

    Eine Gesellschaft , die vorgibt, die Freiheit der Menschen zu sichern , muss als erstes deren Existenz garantieren.

    Leon Blum

    • Peter Beucher sagt:

      Das ist wichtig , damit kein Mensch von seinem Arbeitgeber , Lohnsklavenhalter , Zuhälter usw. erpressbar ist und schlechte Arbeitsbedingungen ertragen muss.