Telefonlisten – Herber Rückschlag in NRW

TelefonlistenTelefonlisten – Demokratie adé

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat allen Leistungsberechtigten in NRW einen gewaltigen Schlag ins Gesicht verpaßt und die Herausgabe von Telefonlisten des JC Köln nach dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz  „abgeschmettert“. Unserer Auffassung nach gleichen die Begründungen der spruchfällenden Kammer einer Verhöhnung der Interessen der Leistungsberechtigten. Und offenbaren wieder einmal mehr die ergebene Dienerschaft der höherinstanzlichen Justiz in NRW gegenüber unserem „Staatsgebilde“. Zudem manifestieren sie den verfassungswidrigen Sonderstatus der JobCenter.

Zutiefst bedauerlich ist die Tatsache, dass damit erstmals zumindest für NRW von einer gefestigten Rechtsprechung bei dieser Rechtsfrage nach der Herausgabe von Telefonlisten geredet werden kann.

Hinter der sich nun alle JC in NRW verschanzen werden. Zugleich wird mit diesem Urteil die Einrichtung von nutzlosen Callcentern als „Alternative“ zu Telefonlisten für legal erklärt.

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Bayern – Wie immer gehen die Uhren anders

BayernBayern – Die Uhren ticken hier anders

Die Bayrische Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat für Bayern einen Atlas der sozialen Ausgrenzung erstellt. Wie hier in NRW gibt es auch in einem der reichsten Bundesländer anscheinend reihenweise soziale Ausgrenzung und Armutsgefährdung. Und das, obwohl die SGB II-Leistungsquote in Bayern die Niedrigste überhaupt bundesweit ist. Hierüber berichtet BR-Online.

Laut AWO gelten selbst in Bayern 1,7 Millionen Menschen als armutsgefährdet. Stimmt die Gesamteinwohnerzahl von 12,6 Millionen, die Wikipedia aktuell nennt, entspricht das eine Quote von 13,49%.

Besonders interessant ist aber die Stellungnahme des Bayrischen Sozialministeriums auf diesen Atlas der AWO.

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Dauerzustand Hartz IV – Realtität für Ältere und Kinder

DauerzustandDauerzustand Hartz IV – Vorallendingen über 50-jährige betroffen

Das berühmt-berüchtigte Revolverblättchen hat anscheinend mal wieder exclusiv Zahlen zugespielt bekommen und berichtet entsprechend ausweidend über den Dauerzustand Hartz IV bei Älteren und Kindern.

Dabei fällt wie gewöhnlich unter den Tisch, dass gerade Ältere die Suppe auslöffeln, die unser Staat gemeinsam mit der Wirtschaft unserer Gesellschaft eingebrockt hat.

Aber auch hierbei gibts es leider immer noch geschlechtsspezifische Unterschiede, so sind Frauen über 50 durchschnittlich länger im Dauerzustand SGB II-Leistungsbezug als Männer über 50.

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Verweildauer im SGB II-Leistungsbezug steigt

VerweildauerDie durchschnittliche Verweildauer im Leistungsbezug steigt

Wieder einmal ein neuer Negativrekord, denn laut der neuesten Analyse der BA ist die durchschnittliche Verweildauer im SGB II-Leistungsbezug wieder einmal gestiegen. Besonders besorgniserregend ist aber die Tatsache, dass rund 2,79 Millionen Leistungsberechtigte mittlerweile vier Jahre und länger in der Falle namens Hartz IV stecken und ihr nicht entrinnen können. Das ist fast die Hälfte aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Hinzu kommt, dass die Situation sowohl in den westdeutschen, als auch ostdeutschen Ballungsräumen besonders schlecht ist.

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Beratungshilfe – Verfassungsbeschwerde erfolgreich

BeratungshilfeBeratungshilfe – Verfassungsbeschwerde erfolgreich

Das BVerfG hat einer Verfassungsbeschwerde zum Thema Beratungshilfe stattgegeben, die durchaus auch Signalwirkung für SGB II-Leistungsberechtigte hier in Essen hat. Wie manche unserer Leser sich vielleicht entsinnen können, hatten wir über dieses leidige Thema bereits berichtet.

Aus der Entscheidung des BVerfG ergibt sich, dass Rechtspfleger in den Amtsgerichten nicht mehr einfach so Hilfesuchende unter Verweis auf andere Beratungshilfeangebote „wegschicken“ können. Vielmehr muss der/die RechtspflegerIn formal und schriftlich über jeden Antrag entscheiden.

Da vorallendingen sich bisher das Amtsgericht Essen-Steele mit der Verfahrensweise des „Wegschickens“ hervorgetan hat, dürfte dem nun ein Ende gesetzt sein.

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Landessozialgericht RP – Genialer Beschluss

LandessozialgerichtLandessozialgericht Rheinland-Pfalz – Aktueller Beschluss

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat gestern einen wegweisenden Beschluss in einem ER-Verfahren veröffentlicht, der eindeutig Signalwirkung hat. Wir betonen, dass es sich dabei zwar nur um die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gehandelt hat, jedoch sind die Beschlussbegründungen von besonderer Tragweite.

Denn sie zeigen auf, dass es zumindest in Teilen der höherinstanzlichen Sozialgerichtsbarkeit erhebliche Zweifel an der Praxis der JobCenter gibt, Leistungsberechtigte ohne entsprechende Vorkenntnisse gegen ihren Willen per Dekret zur ausbeuterischen Zwangsarbeit in der Kinder- und Seniorenbetreuung zu zwingen.

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Arbeitslosenversicherung – Ein nutzloses Instrument?

ArbeitslosenversicherungArbeitslosenversicherung entwickelt sich mehr und mehr zum Papiertiger

Im Nachgang zu unserem letzten Artikel wollen wir uns dem Thema Arbeitslosenversicherung und Leistungen aus ihr widmen. Denn nach gleichlautenden Pressemeldungen bekam im vergangenen Jahr jeder Vierte, der erwerbslos wurde, keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Form des ALG I, sondern rutschte direkt in den SGB II-Leistungsbezug.

Konkret betroffen davon waren nach den Angaben des Bundesarbeitsministeriums 625.000 Menschen. Diese Zahl muss man sich erst einmal bewußt auf der Zunge zergehen lassen. Denn daraus resultiert die Frage, ob die Arbeitslosenversicherung tatsächlich noch eine Schutzfunktion hat?

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