Aufgrund einer Veränderung im Betriebskostenspiegel NRW des Deutschen Mieterbundes steht zu erwarten, dass das JobCenter Essen ab spätestens dem 01.04.2026 die Mietobergrenzen, also wieviel eine Wohnung für Leistungsberechtigte beim JobCenter Essen kosten darf (Bruttokaltmiete) wie folgt erhöhen muss:
1 Person in BG von 476,00€ auf 482,50€
2 Personen in BG von 619,00€ auf 627,50€
3 Personen in BG von 762,00€ auf 772,00€
4 Personen in BG von 904,50€ auf 917,00€
5 Personen in BG von 1047,50€ auf 1061,50€
6 Personen in BG von 1142,50€ auf 1158,00€
Bruttokaltmiete bedeutet Grundmiete und Nebenkosten (ohne Heizung) dürfen ZUSAMMEN den Betrag ergeben.
Für die Berechnung der mitgeteilten Zahlen wird keine Gewähr übernommen, aber sofern die Stadt Essen bei ihrer bisherigen Berechnungsmethode bleibt, können die neuen Grenzen nicht niedriger liegen.
Falls Sie vom JobCenter nur eine gekürzte Miete bewilligt bekommen und jetzt Bescheide für März 26 (!) und spätere Zeiten erhalten oder frisch erhalten haben, lade ich Sie vernein eine meiner offenen, kostenfreien Beratungsstellen ein. Vermutlich dürfte sich eine höhere Bewilligung durchsetzen lassen.
Orte und Zeiten der Beratungen finden Sie unter www.hartz4.nrw
Bitte erscheinen Sie zu Anfang der Beratungszeit und bringen Unterlagen, insbesondere die neuesten Leistungsbescheide des JobCenters mit.
Beratung kann helfen.
Mit besten Grüßen
Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Ich empfinde diese
#BruttoKaltMiete
als absolut #Diskriminierend,
weil in #WohnSuchPortalen
nur #WohnKaltMiete / #GrundMiete
angegeben wird / ist.
Somit erschwert es eheblich, die
mithin eh schon schwierige WohnungsSuche noch weiter.
Menschen die
#StaatlichenLebensUnterhalt #SLU
nach SGB-2 u.ä. erhalten,
sind auch den #VermietungsHaien
ausgeliefert. Wenn ! Es WohnRaum
zu dem angegebenen GrundMietSatz
gibt, dann an
ZugTrassen / AutoBahnen / HauptStraßen und dann noch in total hellhörigen MietWohnHäusern.
Das ist inakzeptabel!