Bürgergeld JobCenter Essen – Initiative lebenswertes Wohnen

Endlich, endlich – Erhöhung der Mietobergrenzen beim JobCenter Essen

Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU)
Bruttokaltmiete
Personen in Bedarfsgemeinschaftab dem 01.09.2022ab dem 01.03.2024
1 Person435,00 Euro436,00 Euro
2 Personen547,95 Euro549,25 Euro
3 Personen680,00 Euro681,60 Euro
4 Personen819,85 Euro821,75 Euro
5 Personen971,30 Euro973,50 Euro
6 Personen1.066,80 Euro1.069,20 Euro
7 Personen1.155,70 Euro1.158,30 Euro



Wiederaufnahme der persönlichen Beratung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Beratungssuchende,

in den von mir geleiteten Beratungsstellen steht die Rückkehr zu einer gewissen Normalität unmittelbar bevor. Ab der Woche vom 7. März 2022 finden an insgesamt vier Beratungsstandorten wieder wöchentliche persönliche Beratungen zu den vorherigen Zeiten zum Thema Hartz 4/Probleme mit dem JobCenter Essen statt.

Wieder eröffnet und hoffentlich coronabedingt so schnell nicht wieder geschlossen werden die beiden Beratungsstellen in der Innenstadt (Weigle Haus/Heinz Renner Haus), im Stadtteilzentrum Kray (Kraysel) sowie in der Evangelischen Kirchengemeinde Essen-Steele. Die genauen Zeiten und Adressen wollen Sie bitte dem Kalender zu den Beratungsterminen entnehmen.

Selbstverständlich werde ich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht die Beratungen wie auch zuvor persönlich durchführen. Es wird dringend gebeten, zu den Beratungsterminen zugehörige Papiere, insbesondere den neuesten Bewilligungsbescheid und seine Änderungsbescheide sowie weitere Schriftstücke um die es gehen könnte, mitzubringen.

Die Wiederaufnahme der persönlichen Beratung führt allerdings, da nicht beides gleichzeitig zu schaffen ist, zu Einschränkungen bei der bisherigen Online-/E-Mail-Beratung. Während die bisher online angenommenen Angelegenheiten selbstverständlich ordnungsgemäß weitergeführt werden, gelten für neue Online-Anliegen folgende Einschränkungen:

Es können ausschließlich und ausnahmslos über Mail nur Angelegenheiten bearbeitet, bzw. Beratungen durchgeführt werden, wenn (gleichzeitig!) folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. Es muss sich um eine Angelegenheit betreffend das JobCenter ESSEN handeln.
  2. Die E-Mail muss zumindest eine kurze Schilderung des Anliegens und eine Rückrufnummer enthalten. Mails ohne Rückrufnummer oder ohne eine wenigstens kurze Schilderung des Problems (also reine Rückrufbitten) können aus zeitlichen Gründen nicht bearbeitet werden.
  3. Der Mail muss ein Bescheid des JobCenters um den es geht und der vor weniger als einem Monat ausgestellt worden ist, beigefügt sein.
  4. Die auf dieser Seite herunterladbare Vollmacht muss beigefügt sein, da ich mich ansonsten nicht für Sie an das JobCenter wenden kann.

Für Angelegenheiten betreffend das JobCenter Essen, die diese Voraussetzungen nicht treffen, oder deren Unterlagen zu komplex oder zu umfangreich sind, steht die persönliche Beratung in den Beratungsstellen nun wieder zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen und uns allen einen guten Start in das neue alte Beratungsangebot, und vor allen Dingen Gesundheit.

Mit besten Grüßen

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Höhere Hartz4-Wohnkosten in Essen ab 2021

Zum dritten Mal in diesem ansonsten mehr als bescheidenen Jahr ist es soweit: Nach Erhöhungen der „angemessenen“ Mietkosten zum ersten März 2020 sowie verspätet zum ersten September 2020 wird die Stadt Essen nicht umhin kommen, eine weitere Erhöhung der Angemessenheitsgrenze der Wohnkosten für Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz4), der Sozialhilfe nach SGB XII und im Asylbewerberleistungsgesetz vorzunehmen. Damit kommen die zu gewährenden Leistungen den tatsächlichen Verhältnissen am Essener Wohnungsmarkt wenigstens ein Stück weit näher.

Grundlage der zu erwartenden und letztlich per sofort fälligen Änderung ist die Veröffentlichung des neuen Betriebskostenspiegels für NRW des Deutschen Mieterbundes heute, am 14.12.2020. Dieser wurde auf Grundlage der in 2019/2020 erfassten Abrechnungsdaten des Jahres 2018 erstellt.

Die nach der Berechnungsweise des JobCenters Essen zuzubilligenden kalten Betriebskosten betrugen zuvor 1,93 € pro rechnerisch zustehendem Quadratmeter Wohnfläche, nun werden es wohl 2,14 € sein müssen. Gesetzt der Fall die Stadt trickst nicht und hält sich weiter an die Vorgaben des Betriebskostenspiegesl und berücksichtigt dort weiter die gleichen Positionen wie seit Jahren.

Daraus ergeben sich dann, wen auch nicht bombastische, so doch merkliche Erhöhungen der Mietobergrenze. Für eine Person beispielsweise 10,50 € mtl., zwei Personen 13,65 €, drei Personen 16,80 € … und so halbwegs erfreulich weiter und so fort. Die Grenze der Brutto-Kaltmiete („alles außer Heizung“), jetzt und im Vergleich ab spätestens 01.01.21, sieht dann so aus:

Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU)  
Bruttokaltmiete  
Personen in Bedarfsgemeinschaft ab dem 01.01.2022 ab dem 01.09.2022
1 Person 416,00 Euro 435,00 Euro
2 Personen 524,55 Euro 547,95 Euro
3 Personen 651,20 Euro 680,00 Euro
4 Personen 784,70 Euro 819,85 Euro
5 Personen 929,50 Euro 971,30 Euro
6 Personen 1.021,20 Euro 1.066,80 Euro
7 Personen 1.106,30 Euro 1.155,70 Euro
8 Personen 1.173,20 Euro 1.226,40 Euro
9 Personen 1.210,50 Euro 1.264,50 Euro
jede weitere Person 80,70 Euro 84,30 Euro

Auch für Menschen, die mal „ungenehmigt“ umgezogen sind und deswegen nur eine gekürzte Miete erhalten, hat die Änderung der Mietobergrenzen Auswirkungen. Eine Prüfung aktueller, neuer Bescheide, die in das Jahr 2021 hinein reichen, wäre auf jeden Fall sinnvoll. Sofern Leistungen gekürzt werden, können ggf. höhere Zahlungen herbei geführt werden.

Falls ich Ihren aktuellen Bescheid prüfen soll – Prüfung kostenfrei – und wenn möglich beim JobCenter höhere Leistungen erlangen, senden Sie den frischen Bescheid per Mail an widerspruch@rechtsanwalt-essen.info oder per Post an die Kanzlei Dams, Kaiser-Otto-Platz 7, 45276 Essen. In jedem Fall sollte die hier auf der Seite erhältliche unterschriebene Vollmacht beigefügt sein, damit eine Bearbeitung erfolgen kann. Nach dem harten Lockdown ist selbstverständlich eine Besprechung in einer der Beratungsstellen gerne möglich.

Ich wünsche Ihnen trotz aller Widrigkeiten eine frohe, besinnliche und vor allem gesunde Weihnachtszeit.

Ihr

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Zwei in eins und beide wichtig. Neue Wohnkosten und vorläufige Entscheidung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Beratungssuchende,

heute ein Beitrag der es in sich hat, denn beide angesprochenen Themen können für Betroffene (aka Leistungsberechtigte beim JobCenter) über viel Geld entscheiden. Zum Einen geht es um die neuen Mietobergrenzen der Stadt Essen ab dem 01.09.2020 – wirklich erst ab dem 1.9.? Schau`n wir mal! Zum Anderen um ein spezielles aber heftiges Problem bei vorläufigen Bewilligungen und endgültiger Festsetzung mit Erstattungsforderungen.

  1. Die neuen MietobergrenzenAb dem 1.9.2020 möchte die Stadt Essen die Brutto-Kaltmiete, also Grundmiete und Nebenkosten zusammen – Heizung kommt obendrauf – wie folgt bei der Leistungsgewährung berücksichtigen:
    Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU)
    – maximale Bruttokaltmiete – (1)
    Haushaltsgröße ab dem 01.03.2020 ab dem 01.09.2020
    1 Person 361,00 Euro 410,00 Euro
    2 Personen 458,90 Euro 516,75 Euro
    3 Personen 564,80 Euro 641,60 Euro
    4 Personen 681,15 Euro 773,30 Euro
    5 Personen 811,80 Euro 916,30 Euro
    6 Personen 897,60 Euro 1.006,80 Euro
    7 Personen 993,20 Euro 1.090,70 Euro
    8 Personen 1.083,60 Euro 1.156,40 Euro
    9 Personen 1.170,00 Euro 1.192,50 Euro
    jede weitere Person 78,00 Euro 79,50 Euro

    Wenn Ihre Miete unter diese Beträge gekürzt wird, bietet sich – auch und gerade bei einem vorangegangenem Umzug ohne „Genehmigung“ ein Besuch in einer meiner Beratungsstellen auf jeden Fall an, sobald Sie einen neuen Bescheid erhalten. Aber auch wenn, bei zuvor gekürzter Miete die Anpassung erst zum 1.9.20 erfolgt, lade ich Sie herzlich ein, vorbei zu kommen. Die Stadt Essen könnte mit ihrer Vorgehensweise, erst zum 1.9. zu erhöhen, nämlich ein Problem haben und Ihnen könnte ein recht ordentlicher Nachzahlungsanspruch zustehen. Kurz angerissen: Eine Begrenzung der Miete erfordert rechtlich ein „schlüssiges Konzept“. Heißt: Die müssen vernünftig erklären können, was und warum Sie kürzen. Erklärung war im Kern immer der qualifizierte Essener Mietspiegel, der aber nur bis zum 29.2.2020 gültig war. Danach hätte die Stadt Essen einen neuen Mietspiegel vorlegen müssen. Damit hat die Stadt aber bis in den August hinein getrödelt. Scheint nicht OK. Macht schon für eine Einzelperson Nachzahlungen von bis zu 294,00 EUR, bei mehr Personen mehr, wenn denn Widersprüche erfolgreich sind. Mehr dazu gerne in der Beratung.

     

  2. Endgültige Festsetzung und Erstattung für Zeiträume ab März bis Juni 2020Gewisse Erleichterungen hat Corona für Leistungsberechtigte gebracht. Finanziell besonders wichtig sind die Auswirkungen einer vorläufigen Bewilligung für Leistungszeiträume die ab März 2020 bis Juni 2020 begonnen haben. Normalerweise wird nach einer vorläufigen Bewilligung am Ende abgerechnet. Nach dem Ende des vorläufigen Bewilligungszeitraums gibt es eine endgültige Festsetzung und dann eine Nachzahlung des JobCenters oder eine Rückforderung. Aufgrund von Corona gibt es einige Änderungen, die heftigste finanzielle Auswirkungen haben können. Das Wichtigste vorweg: Wenn Ihr vorläufiger Bewilligungszeitraum zu März, April, Mai oder Juni 2020 begonnen hatte, beantragen Sie nur dann eine endgültige Festsetzung, wenn Sie absolut, 100prozentig, sicher sind, das Ihnen noch eine Nachzahlung zu steht. Wenn nicht: Lassen Sie den Antrag erstmal sein. Dafür ist ggf. nach Beratung noch Zeit. Ein Fehler kann hier teuer sein.Sollte ein „Endgültiger Festsetzungs- und Erstattungsbescheid“ bei Ihnen eintreffen, der von Ihnen eine Erstattung insbesondere für Zeiträume ab März 2020 fordert, rate ich Ihnen dringend an, eine der Beratungsstellen unter www.hartz4.nrw aufzusuchen. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kann man da was retten, im Übrigen ist die Beratung kostenlos. Es gilt die nur einmonatige Widerspruchsfrist zu beachten, früher kommen kann günstig sein.

Es wäre schade, die wenigen Erleichterungen, die Ihnen wegen Corona gewährt werden, ungenutzt liegen zu lassen. Falls Sie Lust haben freue ich mich auf Ihren Besuch … und merke an: Auch außerhalb der genannten Probleme sind bis zu 50% der JobCenter Bescheide rechtswidrig. Nur mal so.

 

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Wiedereröffnung Beratung RA Dams Innenstadt

DER FOLGENDE BEITRAG SPIEGELT IN TEILEN ALLEIN DIE MEINUNG DES AUTORS WIEDER

Sehr geehrte Beratungssuchende,
liebe Leser,

ab Dienstag, dem 21.04.2020 findet die Sozialrechtsberatung bei Problemen mit dem JobCenter wieder von 13.30 Uhr bis voraussichtlich 16.30 Uhr statt. Beratungsort ist das Heinz-Renner-Haus, Severinstr. 1 in der Essener Innenstadt. Berater ist – bin – Rechtsanwalt Carsten Dams, Fachanwalt für Sozialrecht, der wie immer selber berät. Persönlich finde ich die Wiederaufnahme der Beratung angesichts Corona etwas früh. Eine fachlich geschätzte Kollegin konnte eine besonnenere Wiedereröffnung aber, hoffentlich aus Fürsorge für die Beratungssuchenden, keinesfalls weiter abwarten. Daher öffne auch ich meine Beratung, in der Hoffnung die richtige Entscheidung zu treffen und niemanden zu gefährden. Die Abwägung zwischen sozialen Nöten und gesundheitlichen Gefahren ist dabei nicht leicht.

Es kann daher die Beratung nur unter Vorsichtsmaßnahmen durchgeführt werden. Wer hat, wird gebeten mit Community Maske zu erscheinen. Wer kommt und keine hat kriegt eine Einweg-Maske (EINE!) von mir gestellt. Nett wäre es, zuerst zu schauen ob man eine besorgen kann, denn auch ich kriege die Masken alles andere als geschenkt. Ebenso kann nur eine begrenzte Anzahl von Personen im Warteraum gleichzeitig Platz nehmen. Kommen Sie daher bitte möglichst alleine und planen ein ggf. nochmal ein halbes Stündchen spazieren zu gehen oder Besorgungen zu machen. Ich werde soviele Beratungen durchführen, wie organisatorisch unter Beachtung der Sicherheitsregeln möglich.

Bitte bringen Sie um nicht vergebens zu kommen vollständige Unterlagen mit! Zu beachten ist, das ausnahmslos nur zu Problemen mit dem JobCenter Essen beraten werden kann. Hier vorrangig aktuelle Probleme und Bescheide, insbesondere Rückforderungen, gekürzte Mieten, Sanktionen, fehlerhafte Einkommensabrechnung.

Trotz aller Gefahren – wägen Sie selber ab ob die Beratung JETZT bspw. wegen einer laufenden Widerspruchsfrist nötig ist – freue ich mich auf die Beratungstermine Dienstags. Irgendwie, ich hätt’s nicht gedacht, vermisse ich die ca. 200 Gespräche, die in den letzten Wochen nicht geführt werden konnten.

Mit besten Grüßen

Ihr

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

P.S.: Falls sich jemand – nahezu unausweichlich -fragt: „Darf der dat?“ Ja. Bei der Sozialrechtsberatung handelt es sich um eine Veranstaltung zur Daseinsfürsorge, die nach § 11 Absatz 2 Corona Schutzverordnung NRW ausdrücklich erlaubt ist.

Hartz4 – Corona Erleichterungen und Fallen

Liebe Leser,
sehr geehrte Beratungssuchende,

im Zuge der Corona-Krise wurden einige Änderungen im Antrags- und Weiterbewilligungsverfahren für Hartz4 (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II) eingeführt. Einige der wichtigsten und auch vorhandene Fallstricke sollen hier kurz vorgestellt werden:

  1. WeiterbewilligungsantragMit aktueller Gesetzesänderung sollen Leistungen auch ohne Weiterbewilligungsantrag weiter gewährt werden, wenn der alte Bewilligungszeitraum frühestens zu Ende März und spätestens zu Ende August 2020 endet. Manche Formulierungen sind missverständlich. Um es klar zu stellen: Bei wem schon zu Ende Februar der Zeitraum endete, der muss beantragen und dies dringend eingehend beim JobCenter noch im März. Wer Leistungen ab 1.9.2020 will, wird auch diese rechtzeitig beantragen müssen. Nur für Fälle dazwischen ist die Antragspflicht ausgesetzt.Änderungen der Verhältnisse (Einzüge, Auszüge, Einkommen etc. etc.) müssen trotzdem unverzüglich dem JobCenter mitgeteilt werden. Es drohen sonst Unterzahlungen, Rückforderungen oder ordnungs-/strafrechtliche Konsequenzen.
  2. ErstanträgeErstanträge können für begrenzte Zeit auch telefonisch, schriftlich, per Fax, per Mail etc, d.h. ohne persönliche Vorsprache eingereicht werden. Eine Prüfung der Vermögensverhältnisse und der Kosten der Unterkunft findet für den o.g. Zeitraum nicht statt. Die Kürzung der Unterkunftskosten bei „Altfällen“ bleibt bestehen.Dies ändert aber nichts daran, dass Bedürftigkeit grundsätzlich weiter Leistungsvoraussetzung ist. Insbesondere werden die Einkommensverhältnisse weiter geprüft.

    Im Vermögensbereich ist lediglich zu versichern, dass kein „erhebliches Vermögen“ vorhanden ist. Was dann „erheblich“ sein soll wird nicht mitgeteilt. Ob dass die eigentliche SGB II Grenze (grob 150,00 pro Person und Lebensjahr, 3100,00 min Minderjährige, zzgl. 750,00 einmalig pro Erwachsenem) sein soll, oder doch die Grenze des Wohngeldes (grob 60.000 Antragsteller plus 30.000 für jede weitere Person) ist völlig unklar. Es könnten erhebliche Rückforderungen drohen. Als Richtschnur kann gelten: Wenn fünfstelliges „freies“ Geld da ist: Vorsicht bei der Antragstellung!

  3. BescheideAuch in der jetzigen Zeit sollten durch das JobCenter noch Bescheide erstellt werden. Manche, die man will (richtige Bewilligung-/Änderungsbescheide), manche die man nicht will (fehlerhafte Bewilligungen, Aufhebung und Erstattung, Festesetzung u. Erstattung, Sanktion).Wie seit mehr als einem Jahrzehnt können auch jetzt diese Bescheide innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat kostenfrei geprüft werden. Anstelle der ansonsten sechs wöchentlichen Beratungsstellen des Autors steht die Möglichkeit der Bearbeitung und Prüfung Ihrer Bescheide ohne persönliche Anwesenheit zur Verfügung, s.u.
  4. KontaktmöglichkeitenAuf der Seite www.hartz4.nrw sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten (postalisch, WebFormular, E-Mail, Telefon und sogar Whattsapp) ausführlich beschrieben.Rechtzeitige Beratung kann helfen, auch in diesen Zeiten!

Machen Sie’s gut, bleiben Sie gesund!

Mit besten Grüßen

Ihr

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht