UPDATE: Neue Mietobergrenzen beim JobCenter Essen – Verschlechterung

Die neuen Mietobergrenzen beim JobCenter Essen führen zu einer Verschlechterung für die Betroffenen.

Am 17.3.2016 wurde der neue Mietspiegel 2016 des Gutachterausschuss der Stadt Essen veröffentlicht. Er ist hier zu finden. Aus dem ersten qualifizierten Mietspiegel seit Jahren ergibt sich, dass die Mieten in Essen im Vergleich zum (einfachen) Vorgängermietspiegel von 2013 gestiegen sind.

Dies hat das JobCenter Essen offenbar zum Anlass genommen, auch die Mietobergrenze, also den Grenzwert bis zu dem das JobCenter Mieten für SGB II-Leistungsberechtigte (Hartz4-Bezieher) für angemessen hält, etwas nach oben anzupassen. Die Anpassung galt bereits ab dem 01.03.2016. Zum 01.10.2016 ist nach Erscheinen des neuen Betriebskostenspiegels wieder eine leichte Verschlechterung eingetreten.

Ob die Anpassung tatsächlich den neuen Gegebenheiten am Wohnungsmarkt entspricht, darf bezweifelt werden. Nachstehend kann man erstmal sehen, welche Werte die Stadt Essen nun für angemessen hält. Ob sie es dann auch sind, werden wir sehen:

Angemessene Unterkunftskosten
– Maximale Bruttokaltmiete –
ab dem
01.10.2016
1-Personen Haushalt349,00 Euro
2-Personen Haushalt443,95 Euro
3-Personen Haushalt546,40 Euro
4-Personen Haushalt658,35 Euro
5-Personen Haushalt784,30 Euro
6-Personen Haushalt867,60 Euro
7-Personen Haushalt959,40 Euro
8-Personen Haushalt1.047,20 Euro
9-Personen Haushalt1.129,50 Euro

Bei Einzelpersonen rechnet die Stadt offenbar mit einer reinen Grundmiete von 5,06 € pro Quadratmeter – das erscheint knapp…

Dieser Artikel wird laufend aktualisiert und erweitert.

Rechtsanwalt Carsten Dams, Fachanwalt für Sozialrecht
www.hartz4.nrw

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10 Antworten zu UPDATE: Neue Mietobergrenzen beim JobCenter Essen – Verschlechterung

  1. franz sagt:

    Ich habe am 30.03.2014 persönlich im JC vorgespochen um die erhöhte Bruttokaltmiete zu erhalten, da meine Miete über den angemessenen Unterhaltskosten liegt (2 Personen). Mir wurde gesagt, dass die erhöhte Bruttokaltmiete automatisch rückwirkend zum 1.03.2016 gezahlt würde. Da ich bis heute nichts gehört habe (kein geänderter Bescheid oder so) habe ich heute nochenmal schriftlich darum gebeten.
    Muss oder kann ich sonst noch etwas tun?

  2. TG sagt:

    Lag vor dem 01.03.2016 mit dem ei fachen Mietspiegel ein schlüssiges Konzept der Stadt Essen vor?

    Dies wäre für mich relevant im Bezug auf das BSG Urteil B 4 AS 13/15 R und der dort angesprochenen Kappung auf die alten Unterkunfstkosten. Hierbei wäre eine Kappung nicht möglich, wenn zum Zeitpunkt des nicht notwendigen Umzugs kein schlüssiges Konzept vorlag.

    Wäre nett, wenn ich da Hinweise bekommen könnte, ob zum Zeitpunkt November 2015 ein schlüssiges Konzept vorlag oder och nicht.

    Besten Dank

  3. TG sagt:

    Ergänzend dazu:

    Mir geht es nicht um eine Rechtsberstung bezgl. des BSG Urteils, sondern lediglich Hinweise
    ob im November 2015, mit den bis Febr. 2016 geltenen Werten ein schlüssiges Konzept vorlag oder nicht.

    Merci

    • Carsten Dams sagt:

      Sorry für die späte Antwort. Das schlüssige Konzept der Stadt Essen wurde in der Vergangenheit durch das BSG bestätigt und in der bis 2/16 geltenden Fassung auch durch das LSG NRW.

      Mit freundlichen Grüßen
      Carsten Dams, Fachanwalt für Sozialrecht

  4. A.T. sagt:

    Welche Nettokaltmiete gilt denn in Essen für 2 Personen?

  5. Kalweit sagt:

    Hätte da eine Frage Wohne noch in Essen habe aber von meine Vermieter die Kündigung für September 2017 habe jetzt eine super Wohnung in Gelsenkirchen gefunden wo muss ich den Umzug beantragen und welche Mietpreise gelten für mich Die von Essen oder die von Gelsenkirchen

    • BG45Red-cd sagt:

      Hallo,

      eigentlich hier keine Online Beratung, weil es nicht zu schaffen wäre. Da es aber so eine kurze Frage ist, hier die Antworten:
      1. Die Zustimmung zum Umzug muss in Essen beantragt werden.
      2. Essen gelten die Mietpreise am Ort der neuen Wohnung, also hier Gelsenkirchen, ABER Essen prüft die Einhaltung.

      Mit freundlichen Grüßen
      Carsten Dams
      Rechtsanwalt
      Fachanwalt für Sozialrecht

  6. hadel sagt:

    ich kann ein wohnug krigen kosdet kalt 270 betriebskosten 79.50 euro heizkosten 70.50 euro gesamtmiete 420.20 euro krige ich die wohnung ich bin aleine

  7. Kawan sagt:

    Hi,
    ich habe eine wohnung in stadt Essen gefunden. Die kostet 349.die kaltmitte ist 240 und Nebenkosten 104 danach hat Sozialamt mir gesagt,dass die Nebenkosten ist hoch und ich kann nicht die mitten.Damit will ich fragen,dass so sein kann oder sie konnte die beschtitigen.ich bedanke mich,wenn jemanden mich Antworten geben.

  8. Peter Beucher sagt:

    Obwohl der Winter nicht allzu streng war ,sind in den Städten Köln und Düsseldorf insgesamt 10 Menschen auf der Strasse erfroren.
    Es gibt keine Statistik darüber wieviel Menschen in der Bananenrepublik insgesamt auf der Strasse erfroren sind . Das ist wahrscheinlich vom Hartz Regime nicht gewollt.
    Man erfährt es nur aus den Medien.
    Es gibt in Deutschland laut Medien 860.000 Menschen die auf der Strasse leben müssen.
    Es sind bestimmt 1000.0000 ( 1 Million )Menschen.
    Es fehlt an Wohnungen bzw. bezahlbaren Wohnungen und an Hilfsmöglichkeiten.
    Oft sieht man das Hochhäuser jahrelang leerstehen ,die von dem Eigentümer gekauft und als steuerlicher Vorteil genutzt werden.
    Das sollte verboten werden.