Gelsenkirchen – Das Spielchen mit der KdU

GelsenkirchenGelsenkirchen und das Spielchen der Stadt

Gelsenkirchen treibt mit den Leistungsberechtigten ein wirklich übles Spielchen. Nachdem man seitens der Stadtverwaltung die Firma „empirica AG“ mit der Erstellung eines schlüssigen Konzepts beauftragt hatte, wird dieses nun angewendet. Wie zu erwarten war, ergeben sich dadurch Kürzungen bei den anerkannten Kosten der Unterkunft. Um am falschen Ende Geld zu sparen, legt es die Stadt Gelsenkirchen offenbar bewusst darauf an, sich auf einen jahrelangen Gang durch die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit einzulassen.

Gelsenkirchen und empirica

Die Firma „empirica AG“ hat zwar schon für zahlreiche Kommunen bundesweit schlüssige Konzepte erstellt, die jedoch unserer Auffassung nach nicht einmal ansatzweise die gesamte Rechtssprechung des BSG zu der Erstellungen von schlüssigen Konzepten erfüllen. Hinzu kommt, dass es sich bei der Firma „empirica AG“ um ein typisches Beispiel der Verflechtung zwischen Politik und Wirtschaft in unserem Land handelt. Denn deren Gründer und heutiger Aufsichtsratsvorsitzender; ein Herr namens Ulrich Pfeiffer; war von 1968 bis 1982 in diversen Bundesministerien tätig, zuletzt im Bundesbauministerium in der Abteilung Wohnungswesen. Und führt bis heute den „offiziellen“ Titel Ministerialdirektor a.D. (außer Dienst). Kein Wunder also, dass bisher rund 300 Kommunen mit den Daten, bzw. „Richtwerten“ der Firma „empirica AG“ arbeiten. Schließlich kennt man sich ja!

Zudem taucht die Firma „empirica AG“ immer wieder in Zusammenhang mit der Bertelsmannstiftung auf. Sie wird von dieser regelmäßig mit der Erstellung unterschiedlicher Studien beauftragt. Teilweise sogar in hoch offizieller Kooperation mit der Bertelsmannstiftung selbst und ggfs. weiteren Partnern. Was davon zu halten ist, brauchen wir nicht weiter auszuführen. Wir erinnern nur daran, dass es die Bertelsmannstiftung war, die das SGB II formuliert und mit auf den Weg gebracht hat.

Und die Moral von der Geschicht: Traue „Gutachten“ der Firma „empirica AG“ nicht!

Gelsenkirchen und die Veränderungen

Wie die Veränderungen in Gelsenkirchen konkret aussehen, kann nachstehender Tabelle entnommen werden:

WohnungsgrößeNetto-
Kaltmiete
mittlere (kalte)
Betriebskosten
angemessene KdU
insgesamt
bisher angemessen
 1-Personen-Haushalt (bis 50 m²)230,00 €60,00 €290,00 €295,50 €
 2-Personen-Haushalt  (bis 65 m²)290,00 €80,00 €370,00 €382,85 €
 3-Personen-Haushalt (bis 80 m²)350,00 €100,00 €450,00 €471,20 €
 4-Personen-Haushalt (bis 95 m²)440,00 €110,00 €550,00 €540,55 €
 5-Personen-Haushalt (bis 110 m²)520,00 €120,00 €640,00 €625,90 €
jede weitere Person zuzüglich 15 m²80,00 €85,35 €

Gelsenkirchen und die Kritik an den Veränderungen der KdU

Hierzu verweisen wir auf eine Pressemitteilung der Initiative kdugelsenkrichen.wordpress.com, die wir nachfolgend anführen:

Pressemitteilung Nr. 02/2015
Stadt senkt Mietgrenzen ohne realen Hintergrund. Bis zu elf Prozent Mietsteigerung in Gelsenkirchen

„Besonders hart getroffen hat es Mieter in Gelsenkirchen und Unna. Dort sind die Mietpreise in den vergangenen zwölf Monaten im Schnitt um neun bis elf Prozent gestiegen – und damit so deutlich wie in keiner anderen Stadt. „Dies liegt daran, dass die Zahl der Einwohner in Gelsenkirchen gestiegen ist und somit auch die Nachfrage nach Wohnraum“, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Immobilienverbandes West1, Axel Quester.“ So berichtet der WDR2 über die Lage am Wohnungsmarkt vor Ort.

Entgegengesetzt zu dieser Tatsache verläuft die Senkung der Angemessenheitsgrenzen für Wohnungen von Jobcenter- und Sozialamtskunden ab dem 01.02.2015. Damit ist klar: Die aktuell gesenkten Mietgrenzen für Grundsicherungsempfänger in Gelsenkirchen haben mit dem Mietenmarkt in 2015 nichts zu tun. Sie stehen eventuell in Zusammenhang mit einem fiktiven Markt aus genannter Zeit vor einem Jahr.

Zu dieser Tatsache lässt sich erwähnen, dass die Senkungen der Angemessenheitsgrenzen der Stadt Gelsenkirchen zum 01.02.2015 auf beschränktem Zahlenmaterial aus Angebotsmieten – ohne kalte Betriebskosten – aus dem Jahr 2013/2014 basieren. Sie stammen somit aus einer Zeit als möglicherweise die Angebotsmieten noch günstiger waren, als die dann veränderten Angebotsmieten durch den Marktdruck wegen des Zuzugs. Aber auch günstiger waren als Bestandsmieten. (Bestandswohnungen sind Wohnungen in den bereits Menschen wohnen.)

Die Bestandsmieten folgen diesem Marktgesetz des Mietermarktes nicht. Ein triftiger Grund für das von der Stadt mit (Spar-)Zielen beauftragte Unternehmen empirica, die Bestandsmieten nicht in die Prüfung einzubeziehen. So erkennt man leicht, dass die aktuelle Senkung der Angemessenheitsgrenzen durch die Stadt Gelsenkirchen keinen realen Hintergrund im Mietenmarkt insgesamt hat. Zudem wurde die Verfügbarkeit der Wohnungen für alle von Kostensenkungsaufforderungen betroffenen Kunden des Jobcenters und des Sozialamts (inkl. Kunden im Geltungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes) von empirica offenbar nicht geprüft.

Mithin ist zweifelhaft, ob es zu den fiktiven günstigen Bedingungen überhaupt so viele Wohnungen gab wie Menschen. Ob, wenn sie denn hätten umziehen wollen um ihre Wohnungskosten zu senken, sie auch eine Wohnung gefunden hätten. Oder ob dies nicht den Marktdruck in ähnlicher Weise erhöht hätte, dass selbst die fiktiven günstigen Angebotsmieten sofort gestiegen wären.

Gelsenkirchen, 13.03.2015 Joachim Sombetzki
KdU-Portal für Gelsenkirchen

Weiterführende Informationen zu der KdU-Problematik in Gelsenkirchen finden Interessierte unter der weiter oben angeführten Verlinkung zu kdugelsenkirchen.

Gelsenkirchen und die KdU

Leider ist das Verhalten der Stadt Gelsenkirchen nur ein weiteres Beispiel für das illegale Vorgehen vieler Kommunen bei der Reduzierung der Angemessenheitsgrenzen. Wir können für alle Betroffenen nur hoffen, dass das Sozialgericht Gelsenkirchen diese Praxis möglichst bald stoppt.

Redlichkeit gedeiht in jedem Stande.

Johann Christoph Friedrich von Schiller

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3 Antworten zu Gelsenkirchen – Das Spielchen mit der KdU

  1. Bärbel Ndoye sagt:

    Hallo, ich habe erst eben diesen Bericht gelesen und wollte nur feststellen, dass offensichtlich die Stadt Bochum, meine Geburtsstadt in die ich wieder zurückziehen möchte, diese Spielchen auch spielt. Im letzten Jahr 2015 hatte ich noch die Info, dass die BKM für Hartz-IV-ler bei 366 € liegt. Aber jetzt in 2016 darf die BKM nur noch 362,50 € betragen.
    Unbegreiflich – ich bin sprachlos.
    Und werde wohl, wegen der Situation dass ich in einer 82 qm Wohnung, die 610 € warm kostet, in der ich alleine lebe und die seit März 2015 mit einer Senkung zur tatsächliche Miete um 80 € und seit März 2016 mit einer Senkung um 171€ vom Jobcenter gezahlt wird, wohl bald die fristlose Kündigung bekommen. Seit Jahren suche ich vergeblich nach einer Wohnung in meiner alten Heimat, rund um Bochum, und werde danke der eifrigen Helfer für Asylanten, die meiner Meinung nach direkter als Otto-Normal-Verbraucher die freien, günstigen Wohnungen abfischen, wohl doch noch im Obdachlosenasyl landen. Schöne Aussichten (die mich bis in meinen Schlaf verfolgen).

  2. Stefanie Jänsch sagt:

    Hallo,

    Bei uns in Gelsenkirchen hat sich gerade die Miete um 75 € erhöht. Man pocht auf den ortsüblichen Mietspiegel. Das muss uns die Kommune/ Stadt auch zahlen. Aber für zwei Personen eine andere Wohnung zu bekommen, die mit Nebenkosten 370 € kostet, ist in einigen Stadtteilen wie zB Buer einfach unrealistisch; mein Mann jedoch arbeitet als Gitarrenlehrer hauptsächlich in Buer, Fahrtkosten würden erheblich steigen, wenn wir uns anderswo ansässig machen müssten, und für die kommt das Integrationscenter nicht auf. Aufstocken lohnt immer weniger. Aber das interessiert von der Stadt keine Sau, wie es aussieht. Wenn nur die Starken eine Lobby haben, die die Kräfte dafür aufbringen können, gesundheitlich wie monitär, und wenn die Solidarität im Land weiter zerfällt, dann ist unser Sozialstaat leider keiner mehr. Er degradiert zum Asozialstaat.

  3. J.B. sagt:

    Ich würde mich gerne hier mal mir einem der Seitenbetreiber persönlich unterhalten über den skandalösen Fall, den ich hier mit dem Jobcenter Gelsenkirchen bez. KDU erlebe. Ich überlege auch, inweifern ich Harald Thome informieren kann, um diese Sache an die Öffentlichkeit zu bringen. Einen derartigen Rechtsbruch welchen sogar das SG Gelsenkirchen billigt ist mir bislang nicht untergekommen. Selbst unsere Anwältin ist sprachlos und fassungslos, das selbst das SG Gelsenkirchen mit dem JC Gelsenkirchen gemeinsame Sache macht und derartigen Rechtsbruch betreibt. Selbst dem SG Gelsenkirchen ist es egal, ob Familien obdachlos werden und das JC Gelsenkirchen groben Rechtsbruch betreibt! Leider kann ich den Fall hier nicht komplett schildern, da es sonst den Rahmen sprengt. Aber so etwas unglaubliches noch nie erlebt. Vor allem das ein JC Familien mutwillig mit Segen des Jobcenters in die Obdachlosigkeit treiben darf, noch dazu in einer Zeit, wo sowieso die Mieten explodieren, ist einfach unglaublich.