SCHUFA-Androhung beim Forderungseinzug – Urteil

SchufaSCHUFA-Androhung – Wichtiges BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zum Thema SCHUFA-Androhung beim Forderungseinzug ein wegweisendes Urteil gefällt.

Firmen und insbesondere Inkassobüros drohen beim „Eintreiben“ von Forderungen gerne mit Einträgen bei der SCHUFA. Dem schiebt der Bundesgerichtshof nun endgültig einen Riegel vor. Erwähnen Mahnschreiben die SCHUFA, muss dem Kunden künftig auch immer deutlich gesagt werden, dass er die Forderung lediglich bestreiten muss und danach keine Meldung mehr an die Schufa ergehen darf.

Die Firma Vodafone hatte es sich nicht nehmen lassen, die Sache bis vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Vodafone hatte seine Mahnschreiben mit folgender Formulierung aufgepeppt: „Die Vodafone D2 GmbH ist verpflichtet, die unbestrittene Forderung der Schufa mitzuteilen (…). Ein SCHUFA-Eintrag kann Sie bei Ihren finanziellen Angelegenheiten erheblich behindern.“

SCHUFA – Die Kurzzusammenfassung des Urteils

Schon die Vorinstanzen hielten die Schreiben für rechtswidrig.  Dem Kunde werde Angst gemacht, dass seine Daten im Fall der Nichtzahlung der Schufa gemeldet werden. Dabei untersagt das Bundesdatenschutzgesetz normalerweise eine Information der SCHUFA, sofern der Kunde der Forderung widersprochen hat.

Auch der Bundesgerichtshof sieht in dem Fall eine unzulässige Irreführung. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg (Aktenzeichen I ZR 157/13).

SCHUFA – Die Pressemitteilung des BGH

Hier nun die ausführliche Presseerklärung des Bundesgerichtshofs:

Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

Nr. 40/2015

Bundesgerichtshof zum Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Hinweis von Unternehmen in Mahnschreiben an ihre Kunden auf eine bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA unzulässig ist.

Die Klägerin ist die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. Die Beklagte ist ein Mobilfunkunternehmen. Zum Einzug von nicht fristgerecht bezahlten Entgeltforderungen bedient sie sich eines Inkassoinstituts. Das Inkassoinstitut übersandte an Kunden der Beklagten Mahnschreiben, in denen es unter anderem hieß:

„Als Partner der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) ist die V. GmbH verpflichtet, die unbestrittene Forderung der SCHUFA mitzuteilen, sofern nicht eine noch durchzuführende Interessenabwägung in Ihrem Fall etwas anderes ergibt. Ein SCHUFA-Eintrag kann Sie bei Ihren finanziellen Angelegenheiten, z.B. der Aufnahme eines Kredits, erheblich behindern. Auch Dienstleistungen anderer Unternehmen können Sie dann unter Umständen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in Anspruch nehmen.“

Die Klägerin hat den Hinweis auf die Pflicht zur Meldung der Forderung an die SCHUFA als unangemessene Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher (§ 4 Nr. 1 UWG)* beanstandet. Sie hat die Beklagte auf Unterlassung und auf Erstattung von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Anspruch genommen.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat die Beklagte auf die Berufung der Klägerin antragsgemäß verurteilt. Es hat einen Verstoß gegen § 4 Nr. 1 UWG bejaht. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht hat zutreffend angenommen, dass das beanstandete Mahnschreiben beim Adressaten den Eindruck erweckt, er müsse mit einer Übermittlung seiner Daten an die SCHUFA rechnen, wenn er die geltend gemachte Forderung nicht innerhalb der gesetzten Frist befriedige. Wegen der einschneidenden Folgen eines SCHUFA-Eintrags besteht die Gefahr, dass Verbraucher dem Zahlungsverlangen der Beklagten auch dann nachkommen werden, wenn sie die Rechnung wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Einwendungen eigentlich nicht bezahlen wollten. Damit besteht die konkrete Gefahr einer nicht informationsgeleiteten Entscheidung der Verbraucher, die die Zahlung nur aus Furcht vor der SCHUFA-Eintragung vornehmen. Die beanstandete Ankündigung der Übermittlung der Daten an die SCHUFA ist auch nicht durch die gesetzliche Hinweispflicht nach § 28a Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c Bundesdatenschutzgesetz** gedeckt. Zu den Voraussetzungen der Übermittlung personenbezogener Daten nach dieser Vorschrift gehört, dass der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat. Ein Hinweis auf die bevorstehende Datenübermittlung steht nur dann im Einklang mit der Bestimmung, wenn nicht verschleiert wird, dass ein Bestreiten der Forderung durch den Schuldner selbst ausreicht, um eine Übermittlung der Schuldnerdaten an die SCHUFA zu verhindern. Diesen Anforderungen wird der beanstandete Hinweis der Beklagten nicht gerecht.

Urteil vom 19. März 2015 – I ZR 157/13 – Schufa-Hinweis

LG Düsseldorf – Urteil vom 27. April 2012 – 38 O 134/11

OLG Düsseldorf – Urteil vom 9. Juli 2013 – I-20 U 102/12

Karlsruhe, den 19. März 2015

* § 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen

Unlauter handelt insbesondere, wer

1. geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen; …

** § 28a Datenübermittlung an Auskunfteien

(1) Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und

4. a) der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,

b) zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen,

c) die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und

d) der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat .

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Also endlich einmal etwas mehr ernsthafter Verbraucherschutz.

Verbraucherschutz: den gibt es nur, wenn die Verbraucher nichts verbrauchen!

© Jürgen Köditz

(*1939), Aphoristiker und Schriftsteller

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2 Antworten zu SCHUFA-Androhung beim Forderungseinzug – Urteil

  1. Jürgen Köditz sagt:

    Alles für die Katze, keine Antwort!
    Sehr geehrtes Bundeskriminalamt,
    Betreffs: Hundertfacher krimineller Vergehen gegen mich.
    Ich habe fast hunderte von kriminellen Problemen. Schon Jurist, Herr Dr. Ziegler, Jena hatte mich vor Jahren vorgeladen, er hatte sich über Bekanntenkreise über mich informiert, weil er alle diese kriminellen Reinfälle nicht glauben wollte, die mir passiert sind. Er sagte zu mir: Lieber Herr Köditz, schreiben Sie mich nie wieder mit Herrn Rechtsanwalt an. Wollen Sie den Rechtsanwälten, das Geld in den Rachen werfen. Auch wenn Sie im Rechtsstaat leben und Hundertmal Recht haben, bekommen Sie das noch lange nicht!“
    Mein Einsicht in meine Stasiakte wurde mir von Ihrem Rechtsstaat verweigert, obwohl sogar ein General gegen mich kleinen Arbeiter-Schriftsteller Berufsverbot angeordnet hatte. Ihre Polizei verweigerte mir die geforderte Bescheingung: Du hast ja eine Meise! knallte man mir die Gittertür zu. Dr.Ziegler riet mir: In diesem Nervenkriegr gehen Sie kaputt! Lassen sie die Finger davon! Ich legt trotzdem jahrelang Widerspruch ein. Nach 11 Jahren Nervenkrieg, wurde ich rehabilitiert.
    Alle nicht nur Privatpersonen, auch all die Behörden und Versicherungen und Juristen die mich um mein Geld belügen und betrügen sind für mich Kriminelle, die Ihrerseits gehätschelt werden. Da erlebt ich immer wieder ein Psychterror.
    Gegen die Feuerwehtermine vom Finanzamt habe ich Eispurch erhoben, das Luftpostflugzeug nach Brasilen, Salvador, wo ich als Rentener lebe braucht Wochen. Herr Uwe Kuphal, Jena hatte mein Kontoguthaben zu einem Schuldenberg gemacht, von 3000 Euro, abwohl ich diesem einen grossen zinslosen Kredit gab. Die Bank verweigerte die Belege, aber ein Weihnachtpaket brachte diese mit der Drohung, mein Konto steht vor der automatischen Schliessung. Mein Schuldner hält die Raten-Vereinbarungen nicht ein, trotz vieler Mahnungen. Die Rechtsanwaltsberatung war für die die Katze! Warum werden alle diese Abzockerunkosten vom Finanzamt versteuert, keine Freibeträge, alle Urkunden aus Deutschland ungültig, auch die vom Generalstaatsanwalt der BRD. Vom Franfurter Konsulat wurde ich um mein Geld betrogen, keine Beglaubigungen und und. Da brauchte ich einen teuren Experten, der mir half, mit zigfachen Gebühren.
    Betreffs Finanzamt: Meine Frau schickte die geforderte Ablichtung von meinem Schwerbehindertenausweis, 90 % Behinderung ans Finanzamt, Neubrandenburg, sattdessen eine Mahnungsdrohung. Selbst mit der Ausfüllung der Überweisung habe ich Probleme. Telefondurchwahl funktioniert nicht, Internet seit 10 Tagen gesperrt. Meine letzte Geld- Überweisung per Post wurde ausgeraubt, 100 Euro. Die Posträuberstasizeit ist ja vorbei, in der BRD ging es weiter gegen mich. Auch meine ABE-Aktien gingen vor dem Baum, Sie wollten mich sogar vorladen lassen, wegen der Beweise. Dem Staatsanwalt, Limburg interessierte das auf Deutsch gesagt, einen Scheissdreck. So erlebte hunderfachen kriminellen Scheissdreck, mein Rente nur in kleinen Beträgen hier abhebbar, mit Wuchergebühren. Ich habe hier eine noch längere Abzockerliste für mich ist Ihr BRD-Staat eine Finanzmafia. Selbst der Gerichtspräsident, Jena ordnete an, mir keine Rechtshilfe zu erteilen. Die Gerichtsgebühren wurden kassiert, aber ein Rechtswanwalt eines Schuldner stelle einen Formfehler fest, ich sollte neu Gebühren bezahlen. Nur als Betr¨hger hat man Sonderrechte und Luxus-Rechtsverdreher! Das Deutsche Kindergeld für meinen Hans wurde auch abgelehnt. Ich möchte die gleichen Rechte haben, wie alle Kriminelle und Stasis, die mir verweigert werden. Ich habe ein lange Betrügerliste, selbst mein Hauptbetrüger hatte in Leipzig eine Erbgemeischaft um 200 000 Euro geprellt, teilte mir sein Vater mit. Ich sollte etweas unternehmen gegen seinen Sohn. Der ist ein Sozialfall oder was? Betrugsgeld wird nicht versteuert? Ich habe Riesen-Gesundheitsprobleme, Bluthochdruck durch den Psychterror und Nervenprobleme. Ablehnung der Zahnarztbehandlungen, ich könnte ja dabei abkratzen. Aber da ist ja Ihre Staatsfinanzmafia mit beteiligt. Ich fordere hiermit das Recht auf Gesundheit, das alle Ausländer in Deutschland haben. Meine kriminelle Abzockerliste ist riesenlang, wie soll ich die aufarbeiten. Meine damalige Psycho-Doktorin, die mich in Jena behandelte, hatte Recht, sie meinte: Alle Ihre Eingaben und Petitionen gehen aus wie das Homburger Schiessen!
    Leider kam ich als Schriftsteller, für Kurzgeschichten, Lurik und Aphorismen auf keine grünen Zweig. Da wollte mich Ihre Haifischverlag ausnehmen wie eine Weihnachtsgans. Für einen Franfurter Verlag schrieb ich fast ein Jahr lang Kurzgeschichten. Sie stellten mir die kostenfreie Veröffentlichung meines Büchleins in Aussicht. Stattdessen sollte ich dafür auch noch 4 bis Fünftausend Euro bezahlen, inbegriffen 1000 Euro Mehrwertssteuern. Ich hatte viele Unkosten, Internet, Computer kaputt, Stromrechnungen und und. Dafür gibt es Keine Steuerfreibeträge. Ich schreibe auf einen geborgten Computer. Welcher BRD-Behördenangesteller arbeitet ein Jahr kostenlos, zahlt 4000 Euro Arbeitsgebühren und 1000 Euro Mehrwertsteuern. Da habe ich ein Stinkwut auf alle Abzockerbhörden, auch hier auf die in Brasilien.
    Ich veröffentlichte 13 eBooks kostenlos, alles selber gestalten, freundliche Lektoren habe dabei bisher eine Flasche Bier verdient. Habe es noch geschafft. Bei Pageballs bei 800 Artikeln, einen Kasten Bier verdient, umgerechnet. So ein kriminelles Unrecht wie bei euch, gab es im Stasistaat nicht, aber viel ideologisches Unrecht, bei meinem aufrechten Gang. Dichterfreunde kamen in den Knast. Gibt es in der BRD eine Rechstelle die nicht staatskriminell verküpft ist, an die ich mich wenden könnte.
    Leider wird auch in euren Medien meine Meinungsfreiheit total eingeschränkt. Kennen Sie sozialkritische, demokratische Medien, die mich nicht abwimmel, nur an Sensationen interessiert sind.
    Mit freundlichen Grüssen, im psychosomatischen Dauerstress!
    Jürgen Köditz
    13. 3. 2015, Vera Cruz und Salvador

    • Dirk Frank Bronischewski sagt:

      Wenn du immer so schreibst, dann ist es kein Wunder, dass deine Bücher nicht verlegt werden…