Sozialticket in NRW: Landesregierung plant Streichung

Das Sozialticket soll bis 2020 schrittweise gestrichen werden. So sieht es derzeit die schwarz-gelbe Landesregierung von NRW vor. Für viele Bürgerinnen und Bürger des Landes würde dies eine Einschränkung ihrer Mobilität bedeuten. Das ist nicht hinnehmbar. Tacheles e.V. hat zu einer Demo am 9. Dezember aufgerufen, dem wir uns anschließen.

Wird das Sozialticket gestrichen, so sollen die dafür benötigten Mittel von 40 Millionen Euro in den Straßenbau gesteckt werden. Wer den Zustand der Straßen in NRW kennt weiß, das hier mehr als nur Handlungsbedarf besteht. Allerdings stellen dafür 40 Millionen Euro lediglich einen Tropfen auf einen heißen Stein dar. Das reicht gerade für ein paar Nikolausdecken oder ein paar Kilometer Straßenneubau. Dafür sollen in NRW 300.000 Menschen ihre Mobilität einschränken. Genau wie Tacheles sagen auch wir vom BG45 dazu „Nein“ und unterstützen den Aufruf zur Demo am 9. Dezember.

Es folgt ein Auszug aus dem Aufruf von Tacheles e.V.:

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Sanktionsfrei mit Sanktionsfrei

Sanktionsfrei: Inge Hannemann und Michael Bohmeyer wollen die Hartz-IV-Sanktionen abschaffen.

Hierzulande wird bei rund einer Million Menschen jährlich das Existenzminimum unterschritten. Dies geschieht mit dem Erziehungsinstrument der JobCenter, den sogenannten Sanktionen. Selbst geringe „Vergehen“, wie z.B. das Nichterscheinen zu einem Termin, kann Anlass für eine Sanktion sein. Egal wie hoch diese dann ausfällt, das Existenzminimum wird in jedem Fall unterschritten und der betroffende Mensch in seiner Würde verletzt. Denn dieser sieht sich dann meist in der Position, sich komplett dem System unterwerfen zu müssen, damit die Sanktion wieder aufgehoben wird. Dabei sind die Sanktionen zu einem Großteil rechtswiedrig. Über 40% aller Widersprüche und Klagen werden zugunsten der Sanktionierten entschieden. Leider nehmen nur wenige der Betroffenden ihr Recht war. „Nur fünf Prozent der Kund*innen kennen ihre Rechte. Wären es doppelt so viele, könnten wir einpacken“, wie ein Jobcenter-Insider berichtet. Hier setzt Sanktionsfrei an.

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Telefonlisten – Herber Rückschlag in NRW

TelefonlistenTelefonlisten – Demokratie adé

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat allen Leistungsberechtigten in NRW einen gewaltigen Schlag ins Gesicht verpaßt und die Herausgabe von Telefonlisten des JC Köln nach dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz  „abgeschmettert“. Unserer Auffassung nach gleichen die Begründungen der spruchfällenden Kammer einer Verhöhnung der Interessen der Leistungsberechtigten. Und offenbaren wieder einmal mehr die ergebene Dienerschaft der höherinstanzlichen Justiz in NRW gegenüber unserem „Staatsgebilde“. Zudem manifestieren sie den verfassungswidrigen Sonderstatus der JobCenter.

Zutiefst bedauerlich ist die Tatsache, dass damit erstmals zumindest für NRW von einer gefestigten Rechtsprechung bei dieser Rechtsfrage nach der Herausgabe von Telefonlisten geredet werden kann.

Hinter der sich nun alle JC in NRW verschanzen werden. Zugleich wird mit diesem Urteil die Einrichtung von nutzlosen Callcentern als „Alternative“ zu Telefonlisten für legal erklärt.

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Bayern – Wie immer gehen die Uhren anders

BayernBayern – Die Uhren ticken hier anders

Die Bayrische Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat für Bayern einen Atlas der sozialen Ausgrenzung erstellt. Wie hier in NRW gibt es auch in einem der reichsten Bundesländer anscheinend reihenweise soziale Ausgrenzung und Armutsgefährdung. Und das, obwohl die SGB II-Leistungsquote in Bayern die Niedrigste überhaupt bundesweit ist. Hierüber berichtet BR-Online.

Laut AWO gelten selbst in Bayern 1,7 Millionen Menschen als armutsgefährdet. Stimmt die Gesamteinwohnerzahl von 12,6 Millionen, die Wikipedia aktuell nennt, entspricht das eine Quote von 13,49%.

Besonders interessant ist aber die Stellungnahme des Bayrischen Sozialministeriums auf diesen Atlas der AWO.

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Mutterschutz im SGB II – Urteil SG Stuttgart

MutterschutzMutterschutz im SGB II – Ein wegweisendes Urteil des SG Stuttgart

Dass das SG Stuttgart bereits im vergangen Jahr ein interessantes Urteil zum Thema Mutterschutz und Ortsabwesenheit im SGB II gefällt hat, ist in der Fachwelt bisher kaum wahrgenommen worden.

Konkret in diesem verhandelten Fall war zwar ein Leistungsausschluss nach der alten Fassung des § 7 Abs. 4a SGB II (Ortsabwesenheit) verhandelt worden, jedoch ist dieses Urteil unserer Auffassung nach durch seine Begründungen auch auf die seit Januar 2011 geltende Fassung des § 7 Abs. 4a SGB II als Argumentationshilfe in ähnlich gelagerten Verfahren anwendbar. Insbesondere da die Teilnahme an einer medizinischen Rehabilitation mittlerweile als wichtiger Grund für eine Ortsabwesenheit explizit genannt wird.

Auch den JobCentern muss klar sein und werden, dass der Mutterschutz absoluten Vorrang gegenüber eine Arbeitsaufnahme hat, sofern entsprechende Vorschriften des Mutterschutzgesetzes dies ausdrücklich vorsehen.

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Dauerzustand Hartz IV – Realtität für Ältere und Kinder

DauerzustandDauerzustand Hartz IV – Vorallendingen über 50-jährige betroffen

Das berühmt-berüchtigte Revolverblättchen hat anscheinend mal wieder exclusiv Zahlen zugespielt bekommen und berichtet entsprechend ausweidend über den Dauerzustand Hartz IV bei Älteren und Kindern.

Dabei fällt wie gewöhnlich unter den Tisch, dass gerade Ältere die Suppe auslöffeln, die unser Staat gemeinsam mit der Wirtschaft unserer Gesellschaft eingebrockt hat.

Aber auch hierbei gibts es leider immer noch geschlechtsspezifische Unterschiede, so sind Frauen über 50 durchschnittlich länger im Dauerzustand SGB II-Leistungsbezug als Männer über 50.

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Verweildauer im SGB II-Leistungsbezug steigt

VerweildauerDie durchschnittliche Verweildauer im Leistungsbezug steigt

Wieder einmal ein neuer Negativrekord, denn laut der neuesten Analyse der BA ist die durchschnittliche Verweildauer im SGB II-Leistungsbezug wieder einmal gestiegen. Besonders besorgniserregend ist aber die Tatsache, dass rund 2,79 Millionen Leistungsberechtigte mittlerweile vier Jahre und länger in der Falle namens Hartz IV stecken und ihr nicht entrinnen können. Das ist fast die Hälfte aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Hinzu kommt, dass die Situation sowohl in den westdeutschen, als auch ostdeutschen Ballungsräumen besonders schlecht ist.

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