Beratungshilfe – Verfassungsbeschwerde erfolgreich
Das BVerfG hat einer Verfassungsbeschwerde zum Thema Beratungshilfe stattgegeben, die durchaus auch Signalwirkung für SGB II-Leistungsberechtigte hier in Essen hat. Wie manche unserer Leser sich vielleicht entsinnen können, hatten wir über dieses leidige Thema bereits berichtet.
Aus der Entscheidung des BVerfG ergibt sich, dass Rechtspfleger in den Amtsgerichten nicht mehr einfach so Hilfesuchende unter Verweis auf andere Beratungshilfeangebote „wegschicken“ können. Vielmehr muss der/die RechtspflegerIn formal und schriftlich über jeden Antrag entscheiden.
Da vorallendingen sich bisher das Amtsgericht Essen-Steele mit der Verfahrensweise des „Wegschickens“ hervorgetan hat, dürfte dem nun ein Ende gesetzt sein.