Alleinerziehende und Armut in Deutschland

Alleinerziehende und Armut ist in Deutschland ein Thema, das uns schon seit vielen Jahren beschäftigt und uns wohl auch weiterhin beschäftigen wird.

Alleinerziehende leben fünfmal häufiger in Armut als Paarhaushalte. Betroffen davon sind 2,3 Millionen Kinder in Deutschland, die in einer Ein-Eltern-Familie aufwachsen.

Unserer Vorstandsvorsitzende Frau Erika Biehn, die auch Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) ist, liegt das Thema Alleinerziehende und Armut besonders am Herzen und wurde dazu von Huffpost befragt. Es folgt ein kurzer Auszug aus dem Artikel:

Michaela Müller* hat ihren Glauben, dass es gerecht in Deutschland zugeht, schon lange verloren.

Sie ist alleinerziehende Mutter, arbeitet Vollzeit im Callcenter eines deutschen Großkonzerns in Brandenburg – und kann dennoch mit ihrem spärlichen Gehalt gerade einmal ihre Fixkosten decken.

Müllers Fall, den die Betroffene ausführlich in einem Blog-Beitrag für die HuffPost schildert, spiegelt die Lebensrealität fast jedes zweiten Alleinerziehenden wieder.

Ihr Armutsrisiko hat sich nach einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ in den letzten Jahren spürbar erhöht. 2016 verfügten 43,6 Prozent dieser Bevölkerungsgruppe über entsprechend geringe Einkünfte. Im Jahr 2005 lag der Anteil noch bei 39,3 Prozent.

In regelmäßigen Abständen empören sich zwar Politiker über die Missstände, ändern tut sich bislang nichts – im Gegenteil. Dabei würde es laut Verbänden bereits helfen, die bestehende Rechtssprechung konsequent umzusetzen.

* Michaela Müller möchte anonym bleiben, deshalb wurde der Name von der Redaktion geändert.

Bayern – Wie immer gehen die Uhren anders

BayernBayern – Die Uhren ticken hier anders

Die Bayrische Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat für Bayern einen Atlas der sozialen Ausgrenzung erstellt. Wie hier in NRW gibt es auch in einem der reichsten Bundesländer anscheinend reihenweise soziale Ausgrenzung und Armutsgefährdung. Und das, obwohl die SGB II-Leistungsquote in Bayern die Niedrigste überhaupt bundesweit ist. Hierüber berichtet BR-Online.

Laut AWO gelten selbst in Bayern 1,7 Millionen Menschen als armutsgefährdet. Stimmt die Gesamteinwohnerzahl von 12,6 Millionen, die Wikipedia aktuell nennt, entspricht das eine Quote von 13,49%.

Besonders interessant ist aber die Stellungnahme des Bayrischen Sozialministeriums auf diesen Atlas der AWO.

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Verweildauer im SGB II-Leistungsbezug steigt

VerweildauerDie durchschnittliche Verweildauer im Leistungsbezug steigt

Wieder einmal ein neuer Negativrekord, denn laut der neuesten Analyse der BA ist die durchschnittliche Verweildauer im SGB II-Leistungsbezug wieder einmal gestiegen. Besonders besorgniserregend ist aber die Tatsache, dass rund 2,79 Millionen Leistungsberechtigte mittlerweile vier Jahre und länger in der Falle namens Hartz IV stecken und ihr nicht entrinnen können. Das ist fast die Hälfte aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Hinzu kommt, dass die Situation sowohl in den westdeutschen, als auch ostdeutschen Ballungsräumen besonders schlecht ist.

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Arbeitslosenversicherung – Ein nutzloses Instrument?

ArbeitslosenversicherungArbeitslosenversicherung entwickelt sich mehr und mehr zum Papiertiger

Im Nachgang zu unserem letzten Artikel wollen wir uns dem Thema Arbeitslosenversicherung und Leistungen aus ihr widmen. Denn nach gleichlautenden Pressemeldungen bekam im vergangenen Jahr jeder Vierte, der erwerbslos wurde, keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Form des ALG I, sondern rutschte direkt in den SGB II-Leistungsbezug.

Konkret betroffen davon waren nach den Angaben des Bundesarbeitsministeriums 625.000 Menschen. Diese Zahl muss man sich erst einmal bewußt auf der Zunge zergehen lassen. Denn daraus resultiert die Frage, ob die Arbeitslosenversicherung tatsächlich noch eine Schutzfunktion hat?

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Alles hört auf mein Kommando – Diesmal nicht

allesAlles hört auf mein Kommando trifft diesmal wohl nicht zu!

Angela Merkel hat ja normalerweise den absoluten Führungsanspruch und als Bundeskanzlerin die sog. Richtlinienkompetenz, mit der sie alles „vorgeben“ kann.

Nur diesmal sieht es danach aus, als wenn sie nicht alles auf eine Karte setzt und ihr berühmt-berüchtigtes „Machtwort“ spricht.

Denn nach übereinstimmenden Pressemeldung ist die Rechtsvereinfachung im SGB II (eigentlich Rechtsverschärfung) vorläufig auf Eis gelegt worden. Wie war das mit dem Spruch „Alles für die Katz?!?“.

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Prozent – Wenn Zahlen anonymisieren

ProzentWieviel Prozent bedeuten in der Realität was?

Die Frage, was hinter den Zahlen in Prozent steht, drängt sich einem unbewusst auf, wenn man die neuste Studie des Instituts für Arbeit (IAB) liest. Im Auftrag der Bertelsmannstiftung hat das IAB untersucht, wie sich ein SGB II-Leistungsbezug (Hartz IV-Bezug) der Eltern auf deren Kinder auswirkt. Zwar ist es schon als Hohn zu bezeichnen, dass ausgerechnet die Bertelsmannstiftung als Verfasserin des SGB II diese Studie veranlasst hat, jedoch bringt sie ernüchternde Zahlen auf den Tisch. Die verdeutlichen wie stark Kinderarmut in Deutschland tatsächlich verbreitet ist und was für Konsequenzen sie für die betroffenen Kinder hat.

Wir haben zwar bereits des Öfteren über das Thema Kinderarmut berichtet, jedoch kann es einfach nicht oft genug angeprangert werden. Wieviele wissenschaftlich fundierte Studien müssen denn noch veröffentlicht werden, bevor sich endlich etwas ändert?

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Darlehen im SGB II-Leistungsbezug

DarlehenDie Anzahl der bewilligten Darlehen steigt kontinuierlich

Laut übereinstimmenden Presseberichten ist die Zahl der beantragten und bewilligten Darlehen im SGB II-Leistungsbezug für die Anschaffung von weißer Ware oder zur Bewältigung anderer Notsituationen (oftmals zur Begleichung der Stromjahresrechnung) auf ein neues Allzeithoch gestiegen. Den Berichten nach betrug die Zahl der bewilligten Darlehen im vergangenen Jahr monatlich 18.740. Der durchschnittlich bewilligte Darlehensbetrag lag dabei bei 365,– € je Leistungsberechtigtem.

Das sind eindeutig die direkten Auswirkungen des zu niedrigen Eckregelsatzes. Dabei treiben diese Darlehen die Leistungsberechtigten eigentlich in einen Teufelskreis der unendlichen Abhängigkeit. Denn sie müssen nach Gewährung mit einer Summe in Höhe von 10% der Eckregelleistung zurückgeführt werden, bzw. werden dann vom JobCenter direkt einbehalten.

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