Telefonlisten – Demokratie adé
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat allen Leistungsberechtigten in NRW einen gewaltigen Schlag ins Gesicht verpaßt und die Herausgabe von Telefonlisten des JC Köln nach dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz „abgeschmettert“. Unserer Auffassung nach gleichen die Begründungen der spruchfällenden Kammer einer Verhöhnung der Interessen der Leistungsberechtigten. Und offenbaren wieder einmal mehr die ergebene Dienerschaft der höherinstanzlichen Justiz in NRW gegenüber unserem „Staatsgebilde“. Zudem manifestieren sie den verfassungswidrigen Sonderstatus der JobCenter.
Zutiefst bedauerlich ist die Tatsache, dass damit erstmals zumindest für NRW von einer gefestigten Rechtsprechung bei dieser Rechtsfrage nach der Herausgabe von Telefonlisten geredet werden kann.
Hinter der sich nun alle JC in NRW verschanzen werden. Zugleich wird mit diesem Urteil die Einrichtung von nutzlosen Callcentern als „Alternative“ zu Telefonlisten für legal erklärt.
Telefonlisten – Die Manifestierung eines Verfassungsbruchs
Daher nun die Pressemitteilung zu der Verweigerung der Herausgabe von Telefonlisten des OVG Münster:
Kein Anspruch auf Zugang zur Diensttelefonliste aller Mitarbeiter des Jobcenters Köln
16. Juni 2015
Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom heutigen Tag entschieden, dass kein Anspruch auf Zugang zur aktuellen Diensttelefonliste des Jobcenters Köln besteht.
Das beklagte Jobcenter beschäftigt an seinen sieben Standorten im Stadtgebiet rund 1.300 Mitarbeiter. Es bietet seinen Kunden die Möglichkeit, innerhalb fester Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung persönlich vorzusprechen und beraten zu werden. Für die telefonische Kontaktaufnahme ist ein Service-Center eingerichtet, das unter einer einheitlichen (im Internet veröffentlichten) Telefonnummer erreichbar ist.
Der Kläger – ein Hartz IV-Empfänger – hatte unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verlangt, ihm die aktuelle Diensttelefonliste mit den Durchwahlnummern aller Sachbearbeiter zur Verfügung zu stellen. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen. Mit der dieses Ergebnis bestätigenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts liegt nun das erste obergerichtliche Urteil zu einer bundesweit umstrittenen Rechtsfrage vor.
In der mündlichen Urteilsbegründung hat der Vorsitzende ausgeführt, dass das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) keinen allgemeinen Anspruch auf Bekanntgabe der Durchwahlnummern aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters begründe. Der Anspruch sei nach § 3 Nr. 2 IFG ausgeschlossen. Zu den von dieser Vorschrift erfassten Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit zähle auch die Funktionsfähigkeit der staatlichen Einrichtungen. Die Organisationsentscheidung des Beklagten, die telefonische Erreichbarkeit nicht durch die eigenen Sachbearbeiter, sondern durch ein speziell dafür zuständiges Service-Center der Bundesagentur für Arbeit durchzuführen, diene einer effektiven Organisation der Arbeitsabläufe. Dadurch solle sichergestellt werden, dass die Sachbearbeiter des Beklagten ihre Arbeitskraft und -zeit ganz in den Dienst der Leistungsbearbeitung und persönlichen Beratungsgespräche stellen können, ohne dabei ständig durch Spontan-Anrufe unterbrochen und in ihrer Konzentration gestört zu werden. Zudem werde das Problem vermieden, dass der persönlich anwesende Kunde das Telefonat mithören könne oder zur Gewährleistung des Datenschutzes den Beratungsraum verlassen müsse. Der im Bereich der Massenverwaltung einer Großstadt tätige Beklagte habe dieses Konzept für erforderlich halten dürfen, um die Funktionsfähigkeit seiner Einrichtung bestmöglich zu gewährleisten.
Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Aktenzeichen: 8 A 2429/14 (I. Instanz: VG Köln 13 K 498/14)
Telefonlisten – Der letzte Funke der Hoffnung
Allen Leistungsberechtigten in NRW bleibt im Moment nur der Funke der Hoffnung in Form des Bundesverwaltungsgerichtes, was die Herausgabe von Telefonlisten der JobCenter betrifft. Denn das OVG Münster hat die Revision zugelassen. Die Krux dabei ist allerdings, dass gerade das Bundesverwaltungsgericht als besonders „staats- und linientreu“ gilt. Zudem kann es Jahre dauern, bis es hierüber eine Entscheidung fällt. Dann stellt sich auch noch die Frage, ob der Leistungsberechtigte, der geklagt hat, genug Mumm in den Knochen hat, diesen „Weg“ zu gehen.
Bis dahin wird der Status Quo aufrechterhalten und Leistungsberechtigte müssen sich mit der jetzigen Praxis der Abschottung der JobCenter „abfinden“.
Alle Wahrheiten sind Halbwahrheiten. Sie als volle Wahrheiten zu behandeln heißt den Teufel spielen.
Wer ein Staat im Staate durch Sonderrechtszonen (JobCenters u. städtische Randzonen) incl. Sonderrechte (Hartz IV-Gesetze) errichtet, baut grundsätzlich auf Unrecht auf und stellt somit einen Unrechtsstaat dar. Um dieses Unrecht auszuüben und zu beschützen bedarf es nun einer gesonderten Gesetzregelung für die Verwaltung, wie ein NRW-Oberverwaltungsgericht mit seinem Richterspruch (nicht Rechtsprechung) feststellt. Hiernach wird es den Behörden gestattet sich weitgehend vor dem Bürger zu verschanzen. Das ist einer sog. Demokratie unwürdig. Eine Demokratie ist, wenn sie allgemein und freiheitlich ist. Sie hat durchlässig, also transparent, zu sein. Damit das Handeln nach außen hin zu jeder Zeit kontrolliert und nachvollzogen werden kann. Alles andere wäre anlasslos und unverhältnismäßig. Ein modernes und demokratisch legitimiertes Verwaltungswesen in einem Amt bedarf keiner Hochsicherheitstrakt ähnlichen Strukturen. Auch die Deutsche Demokratische Republik (DDR) trug im Namen das Wort Demokratie, obwohl jedes Unheil nachweislich von den Behörden durch ein Herrschaftsrecht ausging. Verwaltungsangestellte dürfen nicht zu einer Verwaltungsarmee, bestehend aus obrigkeitshörigen Verwaltungssoldaten und Sozial-Polizei, mutieren, s. z. Z. Nordkorea oder die ehemalig separierte bzw. segregierte USA sowie Südafrika.
Dies sieht unser Grundgesetz mit einem demokratischen Prinzip nicht vor. Der Bürger muss jederzeit bereit sein seine Freiheit gegenüber der Herrschaft zu verteidigen. Dieses Widerstandsrecht ist sittliche Pflicht und obliegt sachgemäß dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Gegen Gesetzesverletzung gibt es Rechtsschutz n. Art. 19 Abs. 4 GG Grundgesetz.
Eine durch Herrschaftssysteme seit Jahrhunderten von Jahren entwickelte, umgesetzte und immer wiederkehrende Sichtweise ist, wenn das souveräne Volk zu selbstbewusst wird, so gilt nach wie vor es in seinen Rechten zu dezimieren und einen Repressionsstaat zu errichten. Demnach soll das institutionelle (behördliche) Recht ausgebaut werden, welches zu Lasten der allgemeinen und freiheitlichen Bürgerrechte geht.
Ein Unrecht baut sich durch die staatliche bzw. behördliche Willkür wie folgt auf:
Phase 1: Identifikation
Eine bestimmte Bevölkerungsgruppe wird als Ursache durch polit. Parteien für gesellschaftliche Probleme, s. Arbeitslosigkeit, identifiziert. Nun beginnen Mitbürger diese als Böse wahrzunehmen. Eben waren sie noch etwas Wert, doch plötzlich ist ihr Leben wertlos geworden. Man identifiziert sie mit gewissen Eigenschaften und schürt die Angst vor ihnen. So, als wären sie die eigentliche Ursache der herrschenden Politik.
Phase 2: Ächtung
Wir lernen diese Menschen als Arbeitslose zu hassen. Wir nehmen ihnen ihre Arbeit, machen ihnen das Überleben schwer. Nehmen ihre Wohnungen und verbannen sie in Sonderrandzonen, wo sie vom Rest der Gesellschaft isoliert werden. Es werden Gesetze geschaffen, die für andere nicht gelten. Und so werden aus stigmatisierte Arbeitslose nun Geächtete. Am wirksamsten ist die Isolation, die Ausgrenzung aus der Gesellschaft.
Phase 3: Beschlagnahmung
Die Menschen verlieren ihre demokratische Rechte. Das institutionelle Recht beherrscht ihr Lebensrhythmus Die Gesetze werden dahingehend erlassen, um sie um ihr materielles Eigentum zu bringen; ihre Selbstständigkeit soll durch Fremdbestimmung ersetzt werden. Es wird ihnen jede Hoffnung auf die Zukunft genommen. Diese Ballung der Entrechtung erzeugt eine Kultur der Hoffnungslosigkeit und bewirkt eine gesellschaftliche Zersetzung.
Phase 4: Konzentration
Durch den Verlust ihrer Rechte konzentrieren sich die Herrschenden auf die systematische Ausbeutung durch Arbeit als Billiglohnempfänger. Sie nennen es Fördern. Folgen sie den Anweisungen nicht, so erleiden sie Repressalien durch Sanktionen. Sie nennen es Fordern. Der Staat verfolgt sie nun permanent. Unlängst hat er durch seine staatlichen Behörden die totale Kontrolle übernommen, s. Vorratsdatenspeicherung etc.
Phase 5: Vernichtung
Diese kann indirekt vollzogen werden, indem Ihnen medizinische Versorgung, ausreichende Nahrung durch Sanktionen vorenthalten wird. Gewalt in den Sondergebieten (JobCenters/ Wohnungen/ Straßen) durch das Ausmaß der Verelendung erzeugt wird. Über suizidale Morde werden bewusst keine Statistiken mehr geführt. Diese einzelne Schritte scheinen sich selbst zu vollziehen, ohne das sie jemand direkt selbst durchsetzen muss.
Nein, wir haben unlängst ein Herrschaftssystem durch mangelnde Kontrolle, welches sich wie die DDR noch Demokratie nennt und als solche von den Gerichten, die eigentlich unsere Grundrechte zu verteidige haben, zusehenden Auges wahrgenommen wird.
Es ist ein gut psychologisch ausgearbeitetes System um Menschen dazu zu bringen sich selbst unter Druck zu setzen.
Oder unter Umständen sich selbst zu vernichten.
Man hilft mit Sanktionen gerne mit.
Sanktionen, das von dem Wort“ Sankt“ kommt und auch noch heilig bedeutet.
Der Scheck heiligt die Mittel, besonders beim Hartz Regime.
Bei dem 1, 25 € Job wird eine Beurteilung mit Profiling erstellt, ein Persönlichkeitscheck .
Damit man weiß wie man die Person besser unter Psyochologischen Druck setzen kann.
Und besonders wie weit man gehen kann ohne das es gefährlich wird für die Henkersknechte ( Jobcenter / Armenverwaltung )
Das ganze lässt sich der Großkonzern Nächstenliebe ( so die deutsche Uebersetzung ) gut bezahlen.
Billige Arbeitskraft nicht genug auch noch die Persönlichkeit ausspionieren.
Das Profiling was von Schulen im Auftrag des Jobcenters durchgeführt wird ist eine Methode aus der Kriminalistik .
Womit man versucht sich in den Methoden eines Verbrecher reinzudenken
Also bei den Kommentaren hier drunter frag ich mich, ob die Schreiber ihr Kram eigentlich lesen und es wirklich glauben…
Es gibt nichts schöneres als ein qualifiziertes Feindbild…
*kopf schüttel*
Es ist ein Feindbild das vom Hartz – Regime gegen Menschen geschaffen worden ist die weniger konsumieren können bzw. weniger den billigen Mist kaufen können.
Das Feindbild wurde von Arbeitgeberkonzernen geschaffen und von Politikmarionetten umgesetzt um Menschen zu unterdrücken und auszubeuten.
Man muss ein abschreckendes Beispiel schaffen damit der Arbeiter erpressbar bleibt und das man immer genügend Ersatz an Menschenmaterial zur Verfügung hat.
Es kommt nicht darauf an ein Feindbild zu schaffen ,sondern zu erkennen wer der Feind ist.
Das ist die Gier die bei einigen Menschen besonders stark ausgeprägt ist , so das sie sogar am Elend und Not der Menschen gut verdienen bzw. könnte man das auch als Raub und Ausbeutung bezeichnen .
Von diesen besonders asozial sozialisierten Menschen wird eine Verelendung und Armut geschaffen ,die es nicht geben brauchte. Das ist nichts neues ,solche Kreaturen hat es immer schon gegeben.
Als Antimenschlich kann man das bezeichnen .