Ein interessantes Urteil mit Auswirkungen – Das JobCenter muss bei der Tilgung von Energieschulden helfen!
Das Landessozialgericht NRW hat ein Urteil gefällt, welches weitreichende Auswirkungen auch auf Betroffene in Essen haben kann.
In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen L 2 AS 313/13 B verurteilte die Kammer des Landessozialgericht (LSG) das JobCenter Münster dazu, einem Betroffenen ein Darlehen für Strom- und Gasschulden in Höhe von rund 3.000,– € zu gewähren. Und dies, obwohl er schon zuvor Abschläge für die Zahlungen von Gaskosten erhalten hatte. Da er diese aber nur teilweise weitergeleitet hatte, geriet er auch mit seinen Abschlägen für Strom in Verzug. Dadurch häuften sich erhebliche Schulden bei den lokalen Stadtwerken an.