JobCenter muss bei der Schuldentilgung helfen

JobCenterEin interessantes Urteil mit Auswirkungen – Das JobCenter muss bei der Tilgung von Energieschulden helfen!

Das Landessozialgericht NRW hat ein Urteil gefällt, welches weitreichende Auswirkungen auch auf Betroffene in Essen haben kann.

In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen L 2 AS 313/13 B verurteilte die Kammer des Landessozialgericht (LSG) das JobCenter Münster dazu, einem Betroffenen ein Darlehen für Strom- und Gasschulden in Höhe von rund 3.000,– € zu gewähren. Und dies, obwohl er schon zuvor Abschläge für die Zahlungen von Gaskosten erhalten hatte. Da er diese aber nur teilweise weitergeleitet hatte, geriet er auch mit seinen Abschlägen für Strom in Verzug. Dadurch häuften sich erhebliche Schulden bei den lokalen Stadtwerken an.

Trotz der Pflichtverletzung des Betroffenen wurde das JobCenter durch das LSG zur Übernahme dieser Schulden in Darlehensform verpflichtet. Der Senat sah keine andere Möglichkeit, die Wohnung des Leistungsbeziehers wieder mit Energie zu versorgen. Aufgrund der hohen Schulden kam ein Anbieterwechsel nicht in Frage und Prepaid-Zähler waren nicht verfügbar.

Zudem hatte sich der Leistungsberechtigte zuerst vergeblich selber um eine vergleichsweise Einigung mit den Stadtwerken bemüht. Die Beschaffung eines Privatdarlehens scheiterte ebenfalls, womit der Betroffene alle seine Möglichkeiten zur Selbsthilfe ausgeschöpft hatte. Erst dann muss der Staat als Ausfallbürge für den Schuldner eintreten.

Erstaunlicherweise rügte der Senat zugleich auch das Verhalten des JobCenters Münster. Denn über ein Jahr weigerte sich dieses beharrlich, eine Entscheidung über die Darlehensgewährung zu treffen, obwohl der Leistungsberechtigte nach dem Ausbau der Zähler dort mehrfach vorgesprochen hatte. Nicht einmal während des gerichtlichen Verfahrens holte das JobCenter diese Entscheidung nach. Zudem hätte es im JobCenter eigentlich auffallen müssen, dass das Konto des hoch verschuldeten Leistungsberechtigten keine Abbuchungen zu Gunsten der Stadtwerke aufwies.

Das LSG ging bei seiner Entscheidung davon aus, dass es dem Kläger in der Zukunft gelingt, seinen Ratenverpflichtungen regelmäßig nachzukommen.

Das Urteil in Volltext können Sie hier lesen: LSG Nordrhein-Westfalen · Beschluss vom 13. Mai 2013 · Az. L 2 AS 313/13 B ER

Sollte es in Essen vergleichbare Fälle geben, so können sich die Betroffenen gegenüber dem JobCenter Essen auf dieses Urteil berufen.

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4 Antworten zu JobCenter muss bei der Schuldentilgung helfen

  1. Udo Seibert sagt:

    Schön ,dass das JobCenter einen auf den Sack bekommen hat. Doch dem Betroffenen hilft das alles nichts.Wie soll ein hoch verschuldeter H4-Empfänger ein zusätzliches Darlehen zurückzahlen, wenn er mit seinen alten Schulden nicht klar kommt. Soweit denken die Richter natürlich nicht. Hier hilft nur ein Schuldenerlass.

  2. Frank Buescher sagt:

    Warum schreibt ihr in der Überschrift Schuldentilgung, und in dem Artikel geht es dann „nur“ um Energieschulden?

    • BG45-Webmaster sagt:

      Berechtigte Kritik. Ich gelobe Besserung.

      Mit freundlichen Grüßen
      Euer BG45-Webmaster

  3. Hallo zusammen, das hört sich ja nicht schlecht an,
    aber was nutzt es, wenn das Job Center noch nicht
    einmal Nachzahlungen für Heizung und Mieterhöhung
    zahlen will.

    So geht es mir, mehrmals habe ich das JobCenter aufgefordert, per Einschreiben, bis heute keine
    Reaktion.

    Ich glaube einfach, die wollen alles vor Gericht bringen,
    um Zeit zu schinden oder bauen darauf, dass es einige
    gibt, die Angst haben, ihre Rechte wahrzunehmen.

    MfG W. A.