Wer mit der Begleichung seiner Stromrechnung in Verzug gerät, dem droht eine Energiesperre
Laut Bundesnetzagentur kam es 2011 in 312.000 Fällen zu einer Energiesperre. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger im Land können die Kosten für die Nutzung der elektrischen Energie nicht mehr tragen. Menschen mit geringen Einkommen trifft es genauso wie Bezieher von Leistungen nach SGB II. Ein normaler jährlicher Verbrauch von 2.000 kW/h kostet rund 50 Euro monatlich. Die derzeit im Regelsatz enthaltenen 20 Euro pro Monat decken den Betrag nicht ab. Also muss man entweder die fehlenden 30 Euro anderswo einsparen oder man bleibt dem Energieversorger die Rechnung schuldig.
Doch das muss nicht sein. Mit dem Saarbrücker 4-Punkte-Modell hat man damit begonnen, die Anzahl der Stromsperren in der Landeshauptstadt und im Regionalverband erfolgreich zu reduzieren. Die Landeshauptstadt, der Regionalverband, der Grundversorger Energie SaarLorLux und der Netzbetreiber Stadtwerke Saarbrücken haben dieses Modell erarbeitet. Kurz zusammengefasst gestaltet es sich wie folgt:
Punkt 1
des Modells besteht in einer Einwilligungserklärung des Sozialleistungsempfängers, die einen Datenaustausch zwischen dem Versorger und dem zuständigen JobCenter ermöglicht. Durch die Einwilligungserklärung wird trotz des gesetzlichen Datenschutzes für diesen Sonderfall erlaubt, dass der Stromversorger das JobCenter informiert, wenn dem Kunden eine Stromsperre droht. Dadurch kann das JobCenter reagieren und versuchen, die Sperrung zu verhindern und die Zahlung der Außenstände zu erreichen.
Punkt 2
sieht vor, dass der Versorger und örtliche Netzbetreiber in der letzten Zahlungsaufforderung, beziehungsweise in der schriftlichen Sperrankündigung, auf die Hilfemöglichkeiten des zuständigen JobCenters hinweisen. Zudem werden in Frage kommende flankierende Beratungseinrichtungen (z.B. Schuldnerberatung) aufgezeigt.
Punkt 3
Die Sperren werden zukünftig in der Regel montags bis donnerstags durchgeführt. Hiermit soll gewährleistet werden, dass die Betroffenen einer Stromsperre oder das JobCenter kurzfristig handlungsfähig bleiben. So kann vermieden werden, dass die Betroffenen am Wochenende keinen Strom haben.
Punkt 4
ist eine Selbstverpflichtung des Versorgers, mit gezielten Maßnahmen zukünftig auflaufende Zahlungsrückstände ihrer Kunden möglichst gering zu halten, bevor die erste Mahnung ergeht. Damit soll sichergestellt werden, dass die Zahlungsrückstände in einem zu erarbeitenden Rückzahlungsplan zeitnah wieder ausgeglichen werden können.
Rund um das Thema Energiesperre und dem Saarbrücker 4-Punkte-Modell bietet DIE LINKE zwei Veranstaltungen an. Zunächst lädt sie zur Veranstaltung:
„ENERGIESPERREN WIRKSAM VERMEIDEN“
Vorstellung des Saarbrücker-4-Punkte-Modells zur Vermeidung von Stromsperren mit anschließendem
Fachgespräch
Der Beigeordnete für Bürgerdienste, Sicherheit, Soziales und Sport aus Saarbrücken, Harald Schindel, wird das Modell vorstellen. Zum anschließenden Fachgespräch sind u.a. Vertreter der Essener Verwaltung, der örtlichen Energieversorger, von Sozialverbänden und Hartz4-Initiativen eingeladen.
Moderation: Gabriele Giesecke, Mitglied im Essener Rat für DIE LINKE
Freitag, 5. Juli, 15–17.30 Uhr im Chorforum
Fischerstraße 2-4, 45128 Essen
ein und drei Tage später zu einer Diskussionsrunde:
Wir (DIE LINKE) laden Sie herzlich ein, mit uns darüber zu diskutieren, was wir gegen Energiearmut tun können und ob der vorgeschlagene Weg auch in Essen Sinn macht.
8. Juli 2013, 18 Uhr, „treffpunkt“ Altendorf
(Kopernikusstraße 8, 45143 Essen, im Dachgeschoss)
Hierzu sogar ein Urteil v. AG München – 19.09.2007 – Az: 242 C 4590/07, s. nachfolgenden Link:
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_242-C-459007_Stromversorger-darf-Stromversorgung-bei-Zahlungsrueckstand-nicht-so-einfach-unterbrechen.news5572.htm